Drucksache - DS/1409/V  

 
 
Betreff: Anliegen der Bürger*innen ernst nehmen I – Weiterleitung von Anzeigen beim Ordnungsamt sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Weigelt Dr., ThomasJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
12.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
09.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)      
08.09.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1409/V  
Anlage zur VzK DS/1409/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Anzeigen, welche das Ordnungsamt über Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr erreichen, an die Bußgeldstelle der Polizeipräsidentin in Berlin weiterzuleiten, wenn nicht das Ordnungsamt selbst tätig wird.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Das Ordnungsamt ist neben der Polizei gemäß der „Verordnung über sachliche  Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“r die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr zuständig. Während bei Bestreifungen diese Aufgabe auch regelmäßig vom Allgemeinen Ordnungsdienst wahrgenommen wird, werden Anzeigen von Bürger*innen zu solchem Fehlverhalten nicht nachgegangen. Anstatt dann diese an die Polizei weiterzuleiten, erhält der*die Bürger*in lediglich den Hinweis, man möge sich selbst an die Bußgeldstelle der Polizei wenden (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 325/V). Darüber haben sich viele Bürger*innen bei uns Bezirksverordneten beschwert.

Das Ordnungsamt ist wie auch das Bezirksamt als Ganzes r die Bürger*innen des Bezirks da und nicht umgekehrt. Anzeigen und Hinweise von Bürger*innen sind hierbei eine wichtige Informationsquelle für die Tätigkeit des Bezirksamts. Wenn das Bezirksamt originäre eigene Aufgaben wie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr nicht selbst erfüllen will, hat es jedenfalls die wichtigen Hinweise der Bürger*innen an diejenige Stelle weiterzuleiten, die sich um die Behebung und Ahndung solcher Verkehrsbehinderungen und -verstößen auch tatsächlich kümmert. Daher sind die Anzeigen, welche Verstöße im ruhenden Verkehr betreffen, nicht nur mit dem Hinweis, man möge sich selbst an die Bußgeldstelle der Polizei wenden, zu ignorieren.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Anzeigen, welche das Ordnungsamt über Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr erreichen, an die Bußgeldstelle der Polizeipräsidentin in Berlin weiterzuleiten, wenn nicht das Ordnungsamt selbst tätig wird.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Anzeigen, welche das Ordnungsamt über Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr erreichen, an die Bußgeldstelle der Polizeipräsidentin in Berlin weiterzuleiten, wenn nicht das Ordnungsamt selbst tätig wird.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiO 08.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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