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Drucksache - DS/1530/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Verfahren nach den §§ 31 bis 31b SGB II werden weiterhin eingeleitet bzw. dem Grunde nach fortgeführt. Die Prüfung einer ggf. vorliegenden außergewöhnlichen Härte ist zu dokumentieren. Abschließende Entscheidungen über Sanktionsbescheide nach §§ 31 bis 31b SGB II werden jedoch vorerst zurückgestellt.
Dies betrifft auch Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 2 SGB II (Personen unter 25 Jahren), für die eine entsprechende Anwendung der Übergangsregelung geprüft wird.
Aus der Zentrale der BA haben die JC unmittelbar nach der Urteilsverkündigung erste Anwendungshinweise erhalten. Diese wurde intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbereitet und zur Verfügung gestellt. In Kürze sind ferner neue fachliche Weisungen der Zentrale zum Thema Sanktionen angekündigt.
Durch die unter Punkt 2. aufgeführten Anwendungshinweise stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung sowie begleitende Dienstbesprechungen in den Teams.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler |
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