Drucksache - DS/1509/V  

 
 
Betreff: DIESE Große Anfrage II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

Allgemeines

  1. Welche Vorkäufe hat der Bezirk insgesamt für die DIESE eG getätigt (Adresse, Datum der Ausübung, Datum der Beurkundung, Kaufpreis, Zahlungsfälligkeit?)

 

  1. Welche Konsequenzen zieht Stadtrat Florian Schmidt aus der Affäre DIESE eG?

 

Finanzierung

  1. Wie viel Eigenkapital war bei jedem der bisher getätigten Vorkäufe für die DIESE eG über die gezeichneten Genossenschaftsanteile (Finanzierungssäule 1 der DIESE eG) jeweils vorhanden?

 

  1. Von welcher Bank gibt es für welches Vorkaufsobjekt für die DIESE eG jeweils Finanzierungen und Finanzierungszusagen in welcher Höhe (in Prozent des Kaufpreises)?

 

  1. In welcher Höhe gibt es für welche die bislang ausgeübten Vorkäufe zugunsten der DIESE eG jeweils vertraglich gesicherte Darlehens-/Finanzierungszusagen des Landes Berlin bzw. der IBB im Rahmen der öffentlichen Genossenschaftsförderung (Finanzierungssäule 3 der DIESE eG)?

 

  1. Wie viel Kapital befindet sich bislang im sogenannten "Nachbarschaftsfonds" (Finanzierungssäule 5 der DIESE eG)?

 

  1. r welche der bereits ausgeübten Vorkäufe zugunsten der DIESE eG gibt es jeweils in welcher Höhe vertraglich gesicherte Zuschusszusagen des Landes Berlin aus den Mitteln des Landes Berlin für Vorkaufsfälle (Finanzierungssäule 2 der DIESE eG)?

 

  1. Gibt es außer den Finanzierungssäulen 1-5 der DIESE eG inzwischen weitere Finanzierungssäulen oder weitere Kapitalgeber der DIESE eG?
  2. Hat der Bezirk Finanzierungen über die Herausgabe von Bürgschaften für die DIESE eG abgesichert?

 

  1. Wenn ja, wann, in welcher Höhe und für welche Objekte bzw. Zahlungen?
  2. Hat der Bezirk Finanzierungen in irgendeiner anderen Form für die DIESE eG abgesichert?

 

  1. In welchem Stadium befindet sich der Plan der DIESE eG, eine Anleihe zu emittieren?

 

  1. In welcher Höhe soll die Anleihe emittiert werden?

 

  1. Aus welchen Mitteln wird der Bezirk die Vorkäufe finanzieren, falls die DIESE eG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, eine Aufhebung des Vorkaufsbescheids nicht möglich ist, die Einlagen der Genossenschaftsmitglieder für die Begleichung der Schuld nicht ausreichen und somit der Bezirk haftet?

 

  1. Erwägt der Bezirk, Vorkehrungen bezgl. der bestehenden Zahlungsrisiken zu treffen (z. B. über eine Haushaltssperre oder Ähnliches, analog zu Rückstellungen in privatrechtlichen Unternehmen)?

 

Rechtliche Fragen

  1. Welchen Einfluss hätte ein erfolgreicher Widerruf des Vorkaufsrechtsbescheids auf einen notariell beurkundeten Kaufvertrag?

 

  1. Bleibt die Zahlungsverpflichtung, die aus einem notariell beglaubigten Kaufvertrag hervorgeht, bestehen, selbst wenn der Vorkaufsbescheid aufgehoben wird? Bitte um Einschätzung aus dem Rechtsamt.

 

  1. Mit welcher rechtlichen Begründung kann ein notariell beglaubigter Kaufvertrag einseitig aufgehoben werden?

 

  1. Wer haftet aus Sicht des Bezirksamts und des Rechtsamts des Bezirks für den notariell beurkundeten Kaufvertrag der Rigaer Straße 101, falls der Widerruf keine Auswirkung auf diesen Kaufvertrag hat?

 

Rigaer Straße 101

  1. Was passiert, wenn der Verkäufer dem Appell des Stadtrats an den Verkäufer der Rigaer Straße 101, den Kauvertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen, nicht nachkommt?

 

  1. Wie wären die weiteren Schritte des Bezirks diesbezüglich?

 

  1. Welches Gewicht hat der Appell eines Bezirksstadtrats?

 

  1. Wie schätzt das Rechtsamt des Bezirks die Entwicklungen in der Rigaer Straße 101 ein?

 

  1. Wie hoch ist der nachträgliche Sanierungsbedarf/Instandhaltungsbedarf beziffert, der nun im Raum steht und die DIESE eG zur Rückabwicklung des Kaufes drängt?

 

  1. Wie hoch war der Sanierungsbedarf/Instandhaltungsbedarf beziffert, den die DIESE eG zum Zeitpunkt des Kaufs im Finanzierungskonzept angenommen hat?

 

  1. Mit welchen Mitteln bzw. mit welcher Vorgehensweise hat die DIESE eG den Sanierungsbedarf/Instandhaltungsbedarf ermittelt, auf dessen Grundlage sie vor dem Kauf den Finanzierungsplan erarbeitet hat?

 

  1. Welchen Sanierungsbedarf/Instandsetzungsbedarf hat vor dem Zeitpunkt des Vorkaufs die WBM ermittelt, die ebenfalls die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft hatte?

 

  1. Ist es richtig, dass der von der WBM ermittelte Sanierungsbedarf/Instandsetzungsbedarf so hoch war, dass für einen wirtschaftlichen Kauf des Gebäudes 24% Zuschuss zum Kaufpreis durch den Senat notwendig gewesen wäre?

 

  1. Weshalb hat die DIESE eG einen anderen Sanierungsbedarf ermittelt als die WBM?

 

  1. Weshalb hat das Bezirksamt diesen Unterschied nicht hinterfragt?

 

  1. Wie viele Mieter*innen in der Rigaer Straße 101 Abhängigkeit zur Gesamtmieteranzahl haben bis heute Genossenschaftsanteile erworben?

 

  1. Mit welchen Mitteln und Argumenten haben Bezirksamt und DIESE eG die Mieter*innen innerhalb kürzester Zeit zum Vorkauf durch die DIESE eG umgestimmt, denn am Donnerstag, 20.06., wurde in einer internen Mail im Bezirksamt noch festgestellt, dass das System in der Rigaer Straße nicht funktioniert hätte also kaum Interesse bestand, am Sonntag, 23.06. wurde die Vereinbarung zur Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch von der DIESE eG und am Montag, 24.06. vom Bezirksamt unterzeichnet? Was ist in diesen vier Tagen passiert?

 

  1. Muss die DIESE eG Häuser verkaufen, um den Kaufpreis der Rigaer Straße 101 zu finanzieren?

 

  1. Wer entscheidet darüber, ob die DIESE eG welche Häuser verkauft (Versammlung der Genossenschaftsmitglieder, Genossenschaftsvorstand, andere)?

 

  1. Welche Risiken ergeben sich für die Mieter*innen der Rigaer Str. 101 aus dem Rückzug der DIESE eG (z. B. Verlust von Genossenschaftsanteilen, mögliche Mieterhöhungen zur Finanzierung, weitere)?

 

  1. Welche Risiken ergeben sich insgesamt für alle Mitglieder der DIESE eG aus dem Rückzug der DIESE eG aus dem Vorkauf Rigaer Str. 101?

 

  1. Haften auch die Genossenschaftsmitglieder in den anderen Häuser der DIESE eG für die Rigaer Str. 101 im Innenverhältnis?

 

  1. Ist eine Nachschusspflicht durch die Satzung der Diese eG ausgeschlossen?

 

  1. Wurde durch die DIESE eG und evtl. das Bezirksamt auch eine Mieterhöhung für die Mieter*innen der Rigaer Str. 101 zur Finanzierung des Kaufpreises in Betracht bezogen?

 

  1. Wenn ja, wie hoch wäre diese ausgefallen?

 

  1. Welchen Anteil jeweils an Gewerbe und Wohnen hat die VKR Werkräume uG in der Rigaer Str. 101 übernommen?

 

  1. Welche Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich daraus?

 

  1. Wird die VKR Werkräume uG ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wieso überbringt Bezirksstadtrat Florian Schmidt laut Morgenpost („Vorkauf gescheitert Diese eG kann nicht zahlen“, 13.11.2019) dem Verkäufer die Nachricht über die Zahlungsunfähigkeit und nicht die DIESE eG selbst?

 

  1. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kaufpreis von der DIESE eG für die Rigaer Str. 101 bis zum 6.12.2019 doch noch fließt?

 

  1. Gibt es bereits eine Schadensersatzforderung des Verkäufers, da er das Haus aufgrund des nun beschlossenen Mietendeckels nicht mehr zum gleichen Preis verkaufen kann?

 

  1. Wie hoch beziffert der Bezirk das Risiko einer möglichen Schadensersatzforderung im Fall Rigaer Straße 101 (z. B. Preisverfall, Nebenkosten, Maklergebühren und andere)?

 

  1. Warum stellt der Senat für diesen Fall keine Fördermittel bereit?

 

  1. Mit welchen Fördermitteln aus welchen Töpfen in welcher Höhe hatte die DIESE eG für den Erwerb der Rigaer Straße 101 gerechnet?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Einschätzung des Staatssekretärs Scheel, „das Land werde keine Erwerbe von Häusern fördern, die sich wirtschaftlich nicht rechneten“ und „Herr Schmidt ist in Vorleistung gegangen, damit sind grundsätzlich Risiken verbunden“ (Morgenpost, „Vorkauf gescheitert Diese eG kann nicht zahlen“, 13.11.2019)?

 

 

Beantwortung: Herr Schmidt

 

zu Frage 1: In folgenden Fällen hat der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten der DIESE eG getätigt.

Boxhagener Straße 32: Datum der Ausübung 20.05.2019. Datum der Beurkundung 10.07.2019.

Forster Straße 1: 28.05.2019. Datum der Beurkundung 12.08.2019.

Krossener Straße 36: Datum der Ausübung 07.06.2019. Datum der Beurkundung 22.07.2019.

Rigaer Stre 101: Datum der Ausübung 24.06.20.19. Datum der Beurkundung 30.08.2019.

Holteistraße 19 / 19a: 24.07.2019 - das ist das Datum der Ausübung. Datum der Beurkundung 11.10.2019.

Heckmannufer: Datum der Ausübung 12.08.2019. Datum der Beurkundung 08.11.2019.

Kaufpreise und Zahlungsfälligkeit sind Vertragsinterner und können vom Bezirk nicht ohne Einwilligung des Verkäufers veröffentlicht werden.

 

zu Frage 2: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die DIESE eG ihre Zahlungsverpflichtung erfüllen wird, abgesehen von der Rigaer Straße 101.

 

zu Frage 3: Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

zu Frage 4: Die Höhe der Kaufpreise sowie die Finanzierungszusagen und entsprechende Verträge sind vertraulich.

 

zu Frage 5 und 7: Nach Kenntnis des Bezirksamtes gibt es, Stand heute, keine vertraglich gesicherten Zuschuss-, Darlehens- oder Finanzierungszusagen bzw. entsprechende Beschlüsse des Landes Berlin bzw. der IBB.

 

zu Frage 6, 8, 12 und 13: Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

zu Frage 9: Nein, der Bezirk hat keine Finanzierungszusagen / Finanzierung abgesichert.

 

zu Frage 10: Entfällt.

 

zu Frage 11: Der Bezirk hat Finanzierungen für die DIESE eG in keiner Weise abgesichert.

 

zu Frage 14: Nach diesseitiger Rechtsauffassung ist eine Aufhebung von Vorkaufsbescheiden möglich, wenn die DIESE eG Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, vgl. Frage 16.

 

zu Frage 15: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die DIESE eG ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

 

zu Frage 16: Nach diesseitiger Rechtsauffassung gestützt auf ein externes Rechtsgutachten hat der Widerruf ebenso wie die Ausübung des Vorkaufsrechts privatrechtsgestaltende Wirkung. Damit entfallen die Wirkungen des Kaufvertrages.

 

zu Frage 17: Das Bezirksamt hat die rechtliche Auffassung, dass die Hauptleistungspflichten des Kaufvertrages, d.h. die Pflichten zur Übertragung des Eigentums und Zahlung des Kaufpreises entfallen. Diese Auffassung wurde über ein externes Rechtsgutachten bestätigt.

 

zu Frage 18: Nicht der Kaufvertrag wird aufgehoben, sondern der Vorkaufsbescheid. Das Erlöschen der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag ist Folge der Aufhebung, s. auch Frage 16.

 

zu Frage 19: Unterstellt, der Widerruf hätte keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages, bliebe die DIESE eG Schuldnerin des Kaufpreises. Für diese Verbindlichkeit würde der Bezirk gesamtschuldnerisch haften. Der Bezirk vertritt jedoch - wie gesagt - die rechtliche Auffassung, dass der Kaufvertrag entfällt.

 

zu Frage 20: Der Bezirk wird in diesem Fall sein Ermessen  darüber ausüben, ob der Bescheid aufgehoben werden sollte und eine entsprechende Entscheidung treffen.

 

zu Frage 21: Siehe dazu Frage 20.

 

zu Frage 22 und 23: Es ist unklar, worauf Sie sich mit Ihren Fragen beziehen.

 

zu Frage 24: Der nachträgliche Sanierungsbedarf wird auf insgesamt 929,00 EUR geschätzt.

 

zu Frage 25: Der zum Zeitpunkt des Kaufs geschätzte Sanierungsbedarf lag bei 404.525,00 EUR.

 

zu Frage 26: Unter den gegebenen Bedingungen hat die DIESE eG auf Grundlage der vorhandenen Informationen und Erfahrungswerte eine Schätzung abgegeben.

 

zu Frage 27, 29 und 30: Die WBM hat dem Bezirksamt keine finanzielle Größe des Sanierungsbedarfs genannt. Ein zusätzlicher Sanierungsbedarf wurde erst nachträglich im Rahmen einer Begehung durch das Bezirksamt festgestellt.

 

zu Frage 28: Die WBM hatte einen Zuschuss in dieser Höhe als nötige Ankaufsvoraussetzung genannt. Ein Zuschussbedarf in dieser Höhe ist jedoch bei geringen Mieten nicht ungewöhnlich und hat auch nicht notwendiger Weise etwas mit einem hohen Sanierungsbedarf zu tun.

 

zu Frage 31: Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

zu Frage 32: Das Bezirksamt hat keine Mieter umgestimmt. Die DIESE eG führt auf Wunsch der Mieter/innen Beratungstermine durch, bei denen sie die Mieter/innen über Kosten und Risiken einer genossenschaftlichen Lösung informiert. Da im Vorkaufsrecht sehr kurze Fristen bestehen, sind kurzfristige Entscheidungen oftmals nicht zu vermeiden.

 

zu Frage 33 und 34: Die Fragen beruhen auf Annahmen, die nicht zutreffen. Die DIESE eG kann den Kaufpreis der Rigaer Straße 101 nicht aufbringen, weil der Sanierungsbedarf höher ist als gedacht. Daher erwägt der Bezirk, diesen Vorkauf rückgängig zu machen. In der Folge entfällt der DIESE eG die Verpflichtung, den Kaufpreis für die Rigaer Straße 101 zu finanzieren und zu bezahlen.

 

zu Frage 35: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Genossenschaftsanteile der Mieter/innen der Rigaer Straße 101 in dem Falle unberührt blieben. Im Falle eines Widerrufs bliebe vorerst der Verkäufer Eigentümer.

 

zu Frage 36: Die Aufhebung des Vorkaufsbescheids entbindet die DIESE eG von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.

 

zu Frage 37: Die Genossenschaft ist eine Rechtsform mit beschnkter Haftung. Dies bedeutet, dass die DIESE eG, nicht aber die Genossenschaftsmitglieder für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeit haften.

 

zu Frage 38: Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

zu Frage 39: Nein. Eine über die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung hinausgehende Mieterhöhung wurde nach Kenntnis des Bezirksamtes nicht in Betracht gezogen.

 

zu Frage 40: Siehe Antwort 39.

 

zu Frage 41: Die VKR Werkräume UG war an dem Erwerb nicht beteiligt.

 

zu Frage 42: Es besteht keine Zahlungsverpflichtung der VKR Werkräume UG.

 

zu Frage 43: Entfällt mit Antwort 42.

 

zu Frage 44: Entfällt damit ebenfalls.

 

zu Frage 45: Der Verkäufer wurde im Rahmen des beabsichtigten Widerrufs des Bescheids angehört. Die Aufgabe obliegt dem Bezirksamt, nicht dem Vorkaufsbegünstigten.

 

zu Frage 46: Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Vorkaufsbescheid aufgehoben wird und damit die Wirkung des Kaufvertrages entfallen.

 

zu Frage 47: Es gibt bisher keine Schadensersatzforderungen. Im Anhörungsschreiben vom 20.11.2019 hat der Bevollmächtigte des Vorkäufers jedoch auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen.

 

zu Frage 48: Da der Vorkaufsbescheid noch nicht aufgehoben ist, liegen dem Bezirksamt bisher keine Schadensersatzforderungen vor.

 

zu Frage 49: Laut Auskunft der Senatsverwaltung hat der Senat den Antrag der DIESE eG zur Förderung des Objekts Rigaer Straße 101 geprüft bis zur Mitteilung, dass die Aufhebung des Vorkaufsbescheids erwogen wird. Fördermittel wurden für dieses Vorhaben weder zugesagt noch verwehrt.

 

zu Frage 50: Im Rahmen der umfangreichen Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen waren verschiedene Anteile vorgesehen.

 

zu Frage 51: In seiner Vorlage für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, rote Nr. 181829 hat dieser auch so beschlossen …, hat sich der Senat deutlich zur Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten der DIESE eG bekannt.

Ich lese Ihnen auf jeden Fall einen Auszug vor. Wenn Sie möchten, kann ich dies auch ganz vortragen. Ich lese jetzt vor aus dem Senatsbeschluss:

Bedingt durch stark gestiegene Grundstückspreise, insbesondere in Gebieten innerhalb des S-Bahnrings können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften vielfach wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht als begünstigte Dritte bei der Ausübung von bezirklichen Vorkaufsrechten nach § 24 i.V.m. § 27a Baugesetzbuch zur Verfügung stehen.

Dies ist insbesondere für die jeweils betroffene Mieterschaft eines Vorkaufsobjektes keine befriedigende Lösung. Auch aus wohnungspolitischer und städtebaulicher Sicht ist dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Aus diesem Umstand heraus hat sich mit Schwerpunkt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine neue Wohnungsbaugesellschaft gegründet (DIESE eG). Ziel der DIESE eG ist es, ergänzend zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften als Dritterwerberin für das bezirkliche Vorkaufsrecht gem. § 24 i.V.m. § 27a Baugesetzbuch zur Verfügung zu stehen. Der Senat von Berlin unterstützt diese Form der Eigentumsbildung von Mieterinnen und Mietern und sieht Genossenschaften als wichtige Akteure für den Schutz vor Verdrängung und zum Erhalt der Berliner Mischung an.

Weiter heißt es:

Daher sollen Wohnungsgenossenschaften mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 10% des Kaufpreises aus Kapitel 9810, Titel 82016 zur Deckung einer Finanzierungslücke unterstützt werden. Der Zuschuss zum Kaufpreis hat nachrangig zu bestehenden Genossenschaftsförderung zu erfolgen.

Das heißt, zunächst sind alle Fördermöglichkeiten aus der Genossenschaftsförderung auszuschöpfen und ergänzend dazu kann ein Zuschuss zum Kaufpreis gewährt werden.

Weiter heißt es:

Kumulativ müssen nachstehende Voraussetzungen für einen möglichen Zuschuss an eine Genossenschaft erfüllt sein:

1.Das Vorkaufsrecht befindet sich in einem Milieuschutzgebiet, der Bezirk hat folglich die Möglichkeit zur bezirklichen Vorkaufsrechtsausübung.

2.Mit dem ursprünglichen Käufer kann keine Abwendungserklärung erwirkt werden. Prioritäres Ziel bleibt der Abschluss von Abwendungsvereinbarungen.

3.Nach Prüfung des Objekts steht keine städtische Wohnungsbaugesellschaft als begünstigte Dritte zur Verfügung.

4.Das Genossenschaftsmodell wird vom weitaus überwiegenden Teil der Wohnerschaft des Vorkaufsrechts des Objektes gewollt.

5.Vorrangige Förderung im Rahmen der bestehenden Genossenschaftsförderung.

6.Der Zuschuss dient zur Schließung einer etwaigen verbleibenden Finanzierungslücke.

 

Frau Jaath: Vielen Dank Herr Schmidt. Das Wort hat Herr Forck.

 

Herr Forck: Die Zeit läuft schon. Ich habe noch nicht mal angefangen, sehr schön.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns hier definitiv in einer verzwickten Situation. Wir sind auf unterschiedliche Rechtsauslegungen getroffen, sowohl auf Landesebene als auch auf Bezirksebene. Es sind viele Fragen offen, die zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht beantwortet werden können.

Wir haben vor Monaten, als wir das Thema DIESE eG bereits das letzte Mal hier im Plenum mit hatten, dazu aufgefordert, dass es hier eine lückenlose Aufklärung geben muss und dass wir vor allem auch als Bezirksverordnete Sicherheit brauchen was unser Handeln mit anbetrifft und was insgesamt das Vorgehen des Bezirksamtes anbetrifft, wenn es um die Ausübung des Vorkaufsrechts angibt, weil das ist - glaube ich - in aller unserer Interessen hier im Bezirksparlament, dass dieses wichtige Instrument, das kommunale Vorkaufsrecht in solchen Situationen in keiner Weise beschädigt wird.

Es ist elementar, insbesondere wenn es darum geht, in dem Kampf um überhöhte Mieten und eben auch die Menschen davor zu bewahren, in Innenstadtbezirken, wie es Friedrichshain-Kreuzberg nun einmal ist, ihnen ein bisschen Sicherheit zu geben. Sie davor zu bewahren, dass sie Spekulanten ausgesetzt werden und dass sie eben auch weiterhin Teil dieser Gemeinde und dieser Gemeinschaft bleiben können. Das ist etwas, was für uns alle an vorderster Priorität stehen sollte und was im Handeln aller unserer an allererster Stelle mit steht.

Und nun kommen wir zur aktuellen Situation: Wir haben hier in dieser aktuellen Unsicherheit, die durch die Medien geistert, die durch Handeln beim besten Willen nicht klar ist. Es ist viel Unsicherheit zur aktuellen Stunde noch mit drin, wird es dort im Zweifelsfall auf Landesebene durch die IBB-Förderung bewilligt usw. und so fort, wie geht das Ganze weiter. Und die Leidtragenden zum aktuellen Zeitpunkt sind die Mieterinnen und Mieter.

Wenn man sich die Rigaer Straße anschaut, dort ist noch viel mehr Unsicherheit, denn dort ist von vornherein bereits klar, das Vorkaufsrecht wird dort jetzt zurückgezogen. Welche Konsequenzen das an anderer Stelle hat, ist noch völlig offen.

Aber wir müssen diesen Menschen Sicherheit geben und wir müssen eben auch klar und deutlich machen, dass wir von der Senatsebene und von der Landesebene von der IBB von dieser Stelle klar und deutlich sie dazu auffordern, dass alles dafür getan werden muss, um ihnen diese Sicherheit wieder zurückzugeben.

Es geht darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, wenn ihnen Versprechen gemacht werden, wenn sie sich darauf einlassen, auf eine Reise zu gehen mit einem Bezirksstadtrat, dass dann am Ende auch tatsächlich das bei rumkommt, was ihnen versprochen wurde. Es darf da keine Unsicherheit geben und an dieser Stelle muss nun das Land Berlin mitunterstützend eingreifen.

Und das ist zu dieser Stunde für mich die chste Priorität.

Als Bezirkspolitiker, als Haushaltspolitiker müssen wir aber auch darüber hinausschauen. Es geistern momentan irrsinnige Summen durch die Medien, 6 Mio. alleine für die Rigaer Straße, die dort als Kosten auf den Bezirk mit zukommen könnten. Wir haben heute gehört, der Bezirksstadtrat schätzt das weiterhin als nicht problematisch ein, dass das keine Kosten sein werden, die auf den Bezirk mitzukommen.

Da brauchen wir Klarheit, weil es gibt dort unterschiedliche Rechtsauffassungen, sowohl auf der Landesebene als auch auf der Bezirksebene. Wir haben es vorhin gehört, da gibt es unterschiedliche Einschätzungen und das bedeutet neben der Unsicherheit für die Menschen dort in den Häusern, die dort auf dem Weg sind, Mitglieder der Genossenschaft der DIESE eG zu werden, teilweise es schon geworden sind, die brauchen an dieser Stelle Klarheit, aber wir eben auch.

Was wird daraus? Was passiert mit der Rigaer Straße? Was bedeutet das an Konsequenzen?

Und wenn ich diese Summen, die nun in den Medien kolportiert werden, mir vorstellen mag, dann wird mir schwindlig - das sage ich ganz offen. Wenn das tatsächlich Forderungen sein sollten, die auf den Bezirk mit zukommen, ich hoffe es beim besten Willen, dass dieses nicht der Fall ist. Aber dafür brauchen wir Aufklärung und dafür brauchen wir Klarheit.

Und das bedeutet eben auch, dass wir, wir haben es bereits an einer oder anderen Stelle zwischen den Parteien mit angemerkt, hier eine Sondersitzung fordern von dem Haushaltsausschuss und Stadtplanungsausschuss - immerhin sind es die beiden, die damit am intensivsten beschäftigt sind -, wo hierzu intensiv Aufklärung … zur Aufklärung beigetragen wird.

Ich fordere daher an dieser Stelle auch das Bezirksamt auf, mit der Bezirksaufsicht und vielleicht auch mit dem Rechnungshof pro aktiv nach vorne zu gehen und prüfen zu lassen, was könnte dort passieren. Wenn wir uns schon von so vielen externen Stellen immer beraten lassen, was Rechtsauffassungen und alles Mögliche mit anbetrifft, warum dann eben auch nicht diese Position mitnutzen und dort Klarheit mit reinbringen. Das ist eine Forderung, die wir hier heute aufstellen. Wir wollen die finanzielle Klarheit haben darüber, was kommt auf den Bezirk zu.

Wenn auf uns nichts zukommt, dann ist das so. Dann bin ich darüber glücklich, dann bin ich darüber beruhigt. Aber wenn das Ganze dann eben nicht so kommen sollte, welche Konsequenzen hat das? Ich spreche jetzt noch nicht mal mehr von den 6 Mio., die dort mit im Raum stehen, sondern einfach nur von den Summen, die im Zweifelsfall einfach für die Rückabwicklung mit allem Drum und Dran auf uns zukommen könnten bei 6stelligen Beträgen, die wir dann bei uns hier im Haushalt des Bezirkes einsparen müssen.

Wir haben das in den vergangenen Jahren häufig genug miterlebt, dass es dann Haushaltssperren gab. Was bedeutet das? Das bedeutet in dem Moment, dass wir den guten Haushalt, den wir hier vor einigen Monaten beschlossen haben, der jetzt auf Landesebene ebenfalls mitvorangetrieben wird, so nicht umgesetzt werden kann. Dass wir all das, was wir an Mehrpersonal geplant haben, nicht eingestellt werden kann. Die Konsequenzen daraus sind: Wir haben weniger Stellen im Planungsbereich. Die Konsequenz daraus ist, Schulsanierung können nicht vorangetrieben werden. Das bedeutet Stillstand in diesem Bezirk an den Stellen, die unglaublich wichtig für die Menschen hier vor Ort ebenfalls mit sind.

Und deswegen brauchen wir darüber Klarheit, welches finanzielle Risiko besteht für uns als Bezirk, damit wir eben möglichst dagegen wirken können, damit wir daraus die Konsequenzen ziehen können und das ist für uns klar. Sollte daraus tatsächlich ein finanzieller Schaden für den Bezirk mitentstanden sein, dann muss dies klare, deutliche Konsequenzen haben. Da kommen wir nicht drum rum. Das wird Auswirkungen für unseren Bezirk mit haben, um die wir nicht drum rum reden können.

Und ich komme nun zum Ende und möchte darauf eben noch mal explizit mit hinweisen: Das, was für uns an dieser Stelle das Wichtigste ist sind die Menschen, die dort glaubten, von dem kommunalen Vorkaufsrecht zu profitieren, die brauchen Sicherheit. Die Forderung steht klar im Raum. Wir brauchen dort eine finanzielle Unterstützung. Die DIESE eG muss sozusagen, to big to fail würde ich an dieser Stelle beim besten Willen nicht sagen wollen, aber die Worte kommen einem dann trotzdem mit in den Kopf, aber es geht darum, dass die Menschen, die dort momentan in Unsicherheit leben, sich tatsächlich auf das Wort von Politikerinnen und Politikern verlassen können und das ist das Wichtigste an dieser Stelle. Vielen Dank.

 

Frau Jaath: Vielen Dank Herr Forck. Ich möchte noch mal darauf hinweisen: Wer vorher nicht um eine Genehmigung nachgefragt hat, dem ist es nicht gestattet, ohne diese Erlaubnis hier zu filmen und zu fotografieren. Das bitte ich dann einzustellen.

Ich möchte außerdem aus dem Abgeordnetenhaus zu vorgerückter Stunde noch Herrn Wansner begrüßen. Herzlich Willkommen.

So und jetzt hat das Wort Frau Heihsel. Danach Herr Heihsel.

 

Frau Heihsel: Sehr geehrter Herr Forck, ich möchte Ihnen in vielen Punkten zustimmen, aber ich möchte doch noch mal kurz widersprechen, was die Versprechen angeht, die der Senat gemacht haben soll.

Ich habe in der ganzen Diskussion immer nur Versprechen gehört, die aus unserem Bezirk kamen. Also da kam jetzt nicht so … Also ich bin nicht der Meinung, dass da was aus dem Senat kam.

Ich wollte aber eigentlich nur noch zwei kurze Nachfragen stellen, und zwar, Sie haben gesagt, Herr Schmidt, dass die VKR Werkräume UG an der Rigaer Straße nicht beteiligt ist. Aber wieso steht dann die VKR Werkräume UG in der Verpflichtungserklärung? Das würde ich gerne mal wissen.

Und die zweite Frage ist: Warum akzeptiert der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Finanzierungspläne, in denen Sanierungsbedarf von Ferne geschätzt wird und wieso besteht man da nicht darauf, dass die Käufer, also die möglichen Käufer der DIESE eG da reingehen und sich das mal persönlich anschauen?

 

Frau Jaath: Vielen Dank Frau Heihsel. Vielleicht, Herr Schmidt, sammeln Sie die Fragen noch einen Moment, dann würde ich Herrn Heihsel erst einmal das Wort erteilen.

 

Herr Heihsel: Ja, vielen Dank. Wir haben jetzt einige Antworten bekommen, aber sie sind nicht wirklich …, haben nicht wirklich mehr Klarheit erhalten.

Zentrale Aussage war für mich, wir glauben an die eine Rechtsauffassung, es gibt, wie wir wissen, zweierlei Rechtsauffassungen, ob dann nachher eine gesamtschuldnerische Haftung eintreten kann oder nicht. Die erste Summe, die jetzt quasi schon da ist, die im Raum steht, sind 6 Mio. Das ist für unseren Bezirkshaushalt ein ganz schön großer Brocken und wir wissen nicht, was auf uns zukommen wird. Und deswegen werden wir hier einen dringlichen Antrag einbringen um zu prüfen, ob wir ggf. bereits zum Anfang des Haushalts 2020 eine Haushaltssperre brauchen, denn wenn wir die brauchen, sollten wir uns so schnell wie möglich damit beschäftigen, welche Auswirkungen das hat.

Und ich hoffe sehr, dass unsere Bedenken, dass unsere …, diese Befürchtung nicht eintritt und dass man das im Ausschuss auch klären kann, dass es wirklich nicht  eintreten kann. Aber zum jetzigen Zeitpunkt stehe ich und ich glaube, da spreche ich für alle, stehen wir da mit einer Einschätzung … na ja fifty:fifty, es kann passieren, es kann nicht passieren. Deswegen dieser Antrag. Wir teilen den jetzt aus und ich würde Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen bzw. ihn im Ausschuss dann wirklich zu beraten.

 

Frau Jaath: Danke Herr Heihsel. Das Wort hat Herr Husein.

 

Herr Husein: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, wir würden dem Antrag gerne beitreten und da es um die Menschen geht, die Genossen, wir wissen, am Sonntag gab es eine Demonstration der Genossen, da wollte ich fragen, ob Florian Schmidt dabei anwesend war und sie unterstützt hat.

 

Frau Jaath: Vielen Dank Herr Husein. Das Wort hat Herr Schwarze.

 

Herr Schwarze: Ja, vielen Dank. Also vielleicht fange ich mal mit dem dringlichen Antrag der FDP an. Es wurde ja eben schon gesagt und das haben wir auch rund um die DIESE eG an anderer Stelle schon mal gehabt, weil da ist ja auch noch weiteres im Verfahren, dass es eine gemeinsame Sitzung geben soll mit PHI und Stadtentwicklung zusammen als Ausschuss.

Ich glaube, da ja auch hier ausgeführt worden ist als Folge Ihrer Anfrage und wie der aktuelle Stand da aussieht, dass wir das dort in diesem von Ihnen genannten Punkten dann auch beraten können und heute ja überhaupt nicht wissen, ob Ihrer Dringlichkeit überhaupt eine Dringlichkeit hinterliegt. Dementsprechend würde ich dafür plädieren, dass das entsprechend im Ausschuss dann eingebracht und danach auch besprochen werden kann, vor allen Dingen, das Bezirksamt prüft doch generell, wie seine Kassenlage ist. Es ist ja nicht so, dass die jetzt sagen ups, die FDP-Gruppe hat uns gesagt, wir müssen mal gucken, wie die Kasse aussieht.

Also was denken Sie denn, wie die arbeiten? Natürlich ist die Finanzstadträtin dabei und guckt, wie ist die Kassenlage, wo gibt es Risiken, wo gibt es die nicht. Dementsprechend ist dieser Antrag auch obsolet, da er alleine der Praxis in der Verwaltung hier und überall im Bezirk und in der Stadt nicht entspricht. Auch diesen Punkt möchte ich anfügen.

Und jetzt zu den inhaltlichen Punkten zur DIESE eG, die hier von Ihnen auch angesprochen worden sind:

Ich finde es mal wieder etwas bezeichnend und das hatten wir bei der letzten Debatte auch, dass Sie sehr wenig über die Mieterinnen und Mieter sprechen. Sie haben es doch so ein bisschen eingebaut dieses Mal im Vergleich zum letzten Mal, da haben Sie ja dann schon mal einen Fortschritt gemacht, aber trotzdem sollte es - und das hat Herr Forck ja auch herausgestellt - uns insbesondere auch um die Mieterinnen und Mieter gehen.

Und was Sie überhaupt nicht angesprochen haben, liebe Kolleg*innen der FDP-Gruppe, ist, warum sind wir denn überhaupt in der Situation, in der wir sind. Warum explodieren die Immobilienpreise in dieser Stadt und im ganzen Land so? Warum sind die Fristen so kurz? Warum können die Leute nicht ins Haus gehen und alles in Ruhe untersuchen? Das sind doch die Stellschrauben, um die es hier wesentlich geht. Kein Wort von Ihnen und warum? Das haben Sie ja glücklicherweise selber auch beantwortet, weil Sie das Vorkaufsrecht ablehnen, weil Sie dieses Instrument von Mieterschutz ablehnen. Das haben Sie gesagt dazu. Es ist keine Überraschung, aber das gehört halt letztendlich dazu.

Sie haben gerade angesprochen, warum sind die Personen denn vorher nicht ins Haus gegangen. Na ja wissen Sie, das ist ja ein Privatbesitzer, dem das Haus gehört. Welche Rechtsgrundlage sehen Sie denn, dass da jeder reingeht und sich alles detailliert anguckt? Also das ist doch letztendlich der Punkt, den wir generell haben beim Vorkaufsrecht. Den haben wir auch schon oft genug im Ausschuss beraten. Den haben auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften schon problematisiert.

Es ist teils einfach gar nicht möglich, weil es ja auch Privatwohnungen sind. Ich kann doch nicht einfach hinkommen und sagen, jetzt gehe ich da mal rein und gucke mir mal das an. Wenn der Eigentümer nicht zustimmt, was wollen Sie tun? Erklären Sie das mal.

Also, das ist ein generelles Problem.

Und letztendlich sind wir in einer Situation, wo es - und da hat Herr Forck es ja richtig ausgeführt - darum geht, die Mieterinnen und Mieter und die Genossenschaft in ihrer Form und ihrem Auftrag an der Stelle mit Unterstützung aller Ebenen, auch der Senatsebene natürlich, an der Stelle zu schützen und dementsprechend auch uns an der Stelle einzusetzen und dafür stehen wir und wir stehen auch für das Ziel, was wir auch als Koalition auf Landesebene uns in den Koalitionsvertrag geschrieben haben und was wir hier auf Bezirksebene auch  mit großer Unterstützung umsetzen, das Vorkaufsrecht als Instrument des Mieterschutzes umzusetzen und zu stärken.

Und wir tun das auch übrigens - das haben Sie ja vielleicht noch mitbekommen oder
nicht - mit entsprechenden Appellen an die Bundesregierung, die Gesetze an der Stelle so anzupassen, dass sie auch für die Kommunen, und das betrifft nicht nur uns, können Sie ja mal in München nachfragen, die haben die Probleme auch, umsetzbar und praktisch gestaltbar sind und diese kurzen Fristen von zwei Monaten für die Prüfung verlängert werden, um entsprechend ähnliche Punkte, wie sie hier ja vorgetragen worden sind, auch zu verhindern. Das bleibt politisches Ziel und es bleibt politisches Ziel, alles Mögliche zu tun, um Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt vor Verdrängung durch Spekulation von Immobilienfonds und anderen zu schützen.

 

Frau Jaath: Vielen Dank Herr Schwarze. Wir haben einen Antrag zur Geschäftsordnung. Frau Sommer-Wetter bitte.

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Frau Vorsteherin, ich möchte Sie auffordern, den dringlichen Antrag nicht zuzulassen. § 33 unserer Geschäftsordnung regelt im Absatz 6, dass die Stellung eines Sachantrages bei einer großen Anfrage nicht zulässig ist.

 

Frau Jaath: Ich wäre auch noch …, danke Frau Sommer-Wetter, darauf eingegangen. Wir brauchen diesen Geschäftsordnungsantrag nicht abstimmen zu lassen, das ist klipp und klar, das ist nicht zulässig. Wir haben eine beschlossene Tagesordnung, die Dringlichkeiten werden vor Beschluss der Tagesordnung abgestimmt und insofern bringen Sie ihn in den Ausschuss ein und ja … Aber es ist in dieser Form so nicht zulässig, da hat Frau Sommer-Wetter, die Kollegin absolut Recht und insofern brauchen wir den GO-Antrag auch nicht abstimmen.

Herr Amiri, was … Sie wollen sich für die Redeliste melden? Alles klar. Gut, dann fahren wir auch weiter fort. Das Wort hat Herr … Was? Gut. Das Wort hat Herr Husein, bitte.

 

Herr Husein: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, hier geht es nicht um das Vorkaufsrecht, hier geht es um die Politik, um das Gebaren von Florian Schmidt. Und die Grünen versuchen ihn zu schützen, sie verzögern hier alles, sie hintertreiben hier alles.

Und liebe Linke, ich fordere Euch auf, macht nicht länger mit. Es geht nicht um das Vorkaufsrecht, dieses Instrument wird beschädigt durch die Politik von Florian Schmidt, der FDP und auch der CDU mag das gefallen, aber es geht um das Vorkaufsrecht und es geht um die Genossen. Und wenn die Linke weiter Florian Schmidt unterstützt, dann führt das zu keinem guten Ende für die Mieter.

Die SPD - so habe ich den Eindruck - hat sich mittlerweile von Florian Schmidt gelöst und die Linke schafft das sicherlich auch.

Wie komme ich darauf, dass die Grünen verzögern bisher? Mein Sonderausschuss, der diese Affäre Florian Schmidt aufklären soll, wurde abgelehnt. Mein Antrag Kein Vorkaufsrecht, hier geht es ja um diesen einen Antrag, der zwischen den Ausschüssen wabert und wo sich keiner traut, den mal auf die Tagesordnung zu setzen, also mein Antrag Kein Vorkaufsrecht zugunsten der Genossenschaft DIESE eG, den habe ich im August 2019 gestellt und er ist immer noch auf keiner Tagesordnung.

Warum nicht? Weil die … warum nicht weil die Grünen verhindern wollen, dass Florian Schmidt, weil sie verhindern wollen, dass Florian Schmidt hier ein Problem bekommt, aber das hat er längst.

Herr Stadtrat Schmidt verlässt sich auf ein Gutachten. Auf ein Gutachten von einem Externen. Dafür riskiert er den Haushalt des Bezirks und er riskiert die Zahlungsfähigkeit der Genossen. Das ist mir zu wenig Substanz. Das ist mir zu wenig Substanz, um derartige Vorkaufsrechte auszuüben.

Es geht hier um Millionen und vergessen wir nicht Artikel 91 Verfassung von Berlin, Verpflichtung zum Schadensersatz. Ich bin mir sicher, früher oder später kommen wir darauf noch mal zu sprechen. Der Artikel 91 lautet, „die Mitglieder der Bezirksämter, die gegen die Bestimmungen des Finanzwesens schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden“. Einfach mal zuhören und ich bin mir sicher, diese Verfassungsbestimmung kommt eines Tages hier zur Geltung.

Und Herr Schmidt, Sie haben ja beklagt, dass Sie zu wenig Gehalt bekommen. Also wenn dieser Artikel rankommt, dann auf jeden Fall definitiv. Und am Ende, ich habe es schon im August gesagt, im August habe ich das schon gesagt, am Ende dieser Affäre, wenn wir hier wieder zusammenkommen und dann geht es nicht um die Einzelheiten, eine Million hier oder eine Million da, am Ende geht es darum, dass wir Florian Schmidt abwählen werden und je früher, desto besser für die Genossen, für den Bezirk, für die Stadt. Vielen Dank.

 

Frau Jaath: Danke, Herr Husein. Das Wort hat Frau Schmidt.

 

Frau Schmidt: Das Vorkaufsrecht wird in diesem Bezirk meiner Meinung nach viel zu inflationär benutzt und es wird überwiegend zugunsten der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften ausgeübt. Man fragt sich ja nun auch wirklich, wo die das Geld immer hernehmen. Kriegen die immer, immer weiter dafür Kredite? Die sollen doch lieber mal ihre asbestverseuchten Wohnungen sanieren und in ihre Häuser investieren meiner Meinung nach.

Auf der anderen Seite wollte ich noch mal Ihre Frage beantworten. Warum ist denn dieses Wohnungsproblem so groß in Berlin? Das kann ich Ihnen beantworten: Wenn Frau Lompscher in der Lage wäre, 50 Bauingenieure einzustellen, die die Genehmigung mal rausgeben würden für die ganzen Anfragen, die es gibt, das wäre doch eigentlich mal der Anfang einer Lösung.

Gut, es stellt sich natürlich die Frage, ob unser Bildungssystem noch 50 Bauingenieure in Berlin produzieren kann.

 

Frau Jaath: Danke, Frau Schmidt. Das Wort hat Herr Schwarze.

 

Herr Schwarze: Ich mache es kurz. Ich möchte nur eine Sache richtig stellen, die Herr Husein Ihnen gerade falsch dargestellt hat: Der Antrag mit der Drucksache Nr. 1368 der CDU, kein Vorkaufsrecht zugunsten der Genossenschaft DIESE eG, der Ihrer Aussage nach auf gar keiner Tagesordnung auftauchte, stand am 02.10. auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und wurde dort auf Antrag von der Tagesordnung genommen - nicht von uns -, weil er mit PHI gemeinsam beraten werden soll.

Wenn Sie nicht da waren und das nicht wissen, das ist das eine, aber er stand auf der Tagesordnung und es war nicht unser Vorschlag, den gemeinsam zu beraten. Dementsprechend ist Ihre Aussage falsch gewesen. Vielen Dank.

 

Frau Jaath: Herr Husein, Sie können sich zu Wort melden. Die Redeliste ist …, es steht auch niemand mehr auf der Redeliste im Moment. Ach Herr Amiri, ja, Entschuldigung. Herr Amiri bitte.

 

Herr Amiri: Bei allem Respekt, das finde ich jetzt doch etwa irritierend, Frau Vorsteherin, aber vielen Dank, dass Sie mir 19:59 Minuten dann noch mal geben - werde ich nicht brauchen, seien Sie beruhigt. Ich weiß doch, ich  mache doch nur einen kleinen Spaß - alles gut.

Ich habe ja 20 Minuten und ich will eigentlich gar nicht so viel dazu sagen, denn … und das ist auch einer Punkte, die ich sagen will, leider haben wir noch zu wenig Informationen, um wirklich so viel bereden zu können, zumindest um wirklich zu belastbaren Schlüssen zu kommen meiner Meinung nach.

Ich würde ganz gerne mal auf die Vorwürfe eingehen, die hier zum Teil auch vorgetragen wurden, auch gegenüber der Linken, wir würden Florian Schmidt schützen. Ich kann Ihnen sagen, das ist Unfug. Wir wollen und wir werden die Mieterinnen und Mieter schützen. Dafür werden wir uns einsetzen, und zwar mit allem, was wir haben. Darauf können Sie sich verlassen und die Instrumente dafür sind Ihnen ja durchaus bekannt. Inwieweit das funktionieren wird, wird sich zeigen, aber ich glaube, wir oder die überwiegende Mehrheit in diesem Raum wünscht sich nichts mehr als diesen Schutz und die Rettung der Mieter, die jetzt in einer durchaus misslichen Lage sind. Das ist völlig klar.

Ja. Ja, ja, ja, aber es geht tatsächlich um die Mieter und nicht nur um Herrn Schmidt und das ist ein großer Unterschied. Unter den Rednern nehme ich das nicht so wirklich wahr. Die werden dann eher als …, wie soll man sagen, als Munition gegen den Baustadtrat ins Feld geführt und das ist nicht legitim, wie ich finde, denn es geht letztlich um den Schutz dieser Mieter.

Und überdies kann von Verzögerungen gar keine Rede sein. Sie haben gerade schon mal angesprochen, es fehlen einfach noch belastbare Informationen und da werden wir uns jetzt dranmachen, die zu eruieren und sie werden glaube ich auch zum Teil durch möglicherweise Entwicklungen in den nächsten Tagen auf Landesebene ohnehin noch mal angereichert werden oder einen neuen Sachstand für uns dann im Grunde bedeuten, der eine andere Bewertung ermöglichen wird. So hoffe ich das zumindest.

Ich kann aber auch noch mal darüber sagen, man kann über den Schmidt ja sagen was man will,  ich …, man kann auch streiten über seine Vorgehensweise, das ist alles legitim. Ich kann Ihnen aber sagen und das gilt für meine ganze Fraktion, dass wir uns über jeden einzelnen Amts- und Mandatsträger im Land Berlin freuen, der sich für den Mieter*innenschutz einsetzt.

Von Ihrer Partei, von Ihrer Fraktion habe ich dazu allerdings recht wenig gehört. Deswegen ist mir jemand wie Herr Schmidt immer noch bei all den Schwierigkeiten, die wir mit ihm auch in der Vergangenheit hatten, das wollen wir ja gar nicht unter den Teppich kehren, ist er mir lieber als die scheinheiligen Vertreter Ihrer Fraktion, die uns zu einem Großteil in diese Lage erst gebracht haben, in diese Lage erst gebracht haben, dass wir mit Instrumenten, die noch nicht getestet sind, alles versuchen, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen, wie wir das in unserem Wahlprogramm, wie wir das in der Koalitionsvereinbarung festgemacht haben.

Wollen Sie uns dafür …, wie soll ich sagen, kritisieren? Tun Sie das. Tun Sie das. Wir nehmen das gerne an, denn wir sind der Meinung, dass wir das Richtige hier tun und von daher stehen wir dem wirklich recht gelassen gegenüber.

Was die Forderung angeht, noch mal, wir werden Aufklärung …, wir werden für Aufklärung sorgen und dann werden wir auf der Grundlage der Informationen, die wir haben, eine vernünftige rationale Lösung für dieses Problem finden und das kann durchaus auch Inhalte, die in Ihren Anträgen formuliert wurden, beinhalten, aber das kann  man natürlich erst sagen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen und es bringt da wenig, hysterisch rumzuschreien, einfach weil man wittert, aufgrund der Pressemeldungen zurzeit selbst sich noch ein bisschen profilieren zu können, finde ich schwierig gerade.

Wir haben ja festgestellt, und Sie teilen das ja, es geht um den Schutz der Mieterinnen und Mieter und nicht um die Profilierung von Parteien. Und hier werden nun mal Instrumente angetestet, die in der Form … ja, nicht verwendet wurden und noch mal: Ich finde es sehr schwierig, das zu kritisieren. Das Ziel ist nichts anderes, als das, was wir in unserer Koalitionsvereinbarung auf Landesebene oder auch hier im Bezirk in der Zielvereinbarung festgeschrieben haben. Das tun wir mit allen Mitteln.

Sie können sich aber ganz sicher sein, wir werden nicht zulassen, dass das Vorkaufsrecht beschädigt wird. Da achten wir sehr drauf, denn auch da haben wir Konsens. Das ist das wichtigste Mittel, was wir zurzeit hier, zumindest auf Bezirksebene haben, um überhaupt intervenieren zu können in diesem Spekulationsmarkt. Darauf achten wir, aber woran wir uns nicht beteiligen werden ist eine Hexenjagd, noch bevor sämtliche Fakten auf den Tisch liegen. Das ist illegitim und ja, Sie wissen ja selbst, dass das unanständig ist. Vielen Dank erst mal.

 

Frau Jaath: Danke, Herr Amiri. Das Wort hat Herr Husein.

 

Herr Husein: Lieber Herr Amiri, ich habe noch so viel Zeit, Du kannst Dich noch hinsetzen.

Also: Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihr bereit seid, Herrn Schmidt abzuwählen. Das finde ich sehr gut. Unsere Unterstützung habt Ihr dabei auf jeden Fall und das eine ist, Instrumente auszuprobieren, das andere ist, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Das sieht man beim Mietendeckel, der ziemlich offensichtlich verfassungswidrig ist und wo Frau Lompscher gesagt hat, liebe Mieter, bitte behaltet eure einbehaltene Miete auf dem Konto oder wo auch immer, denn es wird wohl so sein, dass dieser Mietendeckel verfassungswidrig ist und dann müssen die Mieter alles nachzahlen. Ob das im Sinne der Mieter ist, bezweifle ich.

Und das Vorgehen von Herrn Schmidt, nicht das Vorkaufsrecht an sich, sondern das Vorgehen von Herrn Schmidt in vielen, in zu vielen Fällen führt dazu, dass die Mieter belastet werden. Das ist unsere Ansicht. Es geht nicht um das Vorkaufsrecht, es geht um die Mieter.

Ich bin nicht auf die Straße gegangen, sondern die Genossen sind auf die Straße gegangen. Die haben demonstriert. Nicht wir. Nicht die FDP, sondern die Menschen sind auf die Straße gegangen, weil mit diesem Vorkaufsrecht Schindluder getrieben worden ist und dafür ist einer verantwortlich.

Deswegen sehen wir uns eines Tages, ich hoffe früher als später, wieder hier zusammen und dann wird die Linke Herrn Schmidt abwählen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Frau Jaath: Danke, Herr Husein. Das Wort hat Herr Amiri.

 

Herr Amiri: Auch auf die Gefahr hin, Sie zu verstören: Sie haben ja mehrere Anträge eingebracht, die noch nicht beschlossen wurden. Ich bezog mich vor allem auf den, der den Vorbehalt der BVV zu Vorkaufsrechten einfordert. Eine durchaus kluge Idee, wie ich finde, über die wir diskutieren können, über die wir diskutieren werden.

Noch mal: Dafür brauchen wir aber eine gewisse Grundlage an Informationen, um das, was in der Vergangenheit gelaufen ist, wirklich seriös bewerten zu können.

Ich weiß nicht, Seriösität ist jetzt nicht unbedingt Ihre Stärke, Herr Husein und auch nicht die Ihre Partei und Sie haben mit Ihrer Rede ja gerade mir eigentlich bestens …, Sie haben mir zugestimmt. Sie haben all meinen Vorwürfen sozusagen … ja, Sie haben sie geradezu unterstrichen.

Wenn Sie den Mietendeckel angreifen in dieser Rede, wo es um Herrn Schmidt und das Vorkaufsrecht geht, dann zeigen Sie doch, dass es Ihnen nicht nur um das Vorkaufsrecht und Herrn Schmidt geht, sondern dass es um die Politik von R2G im Bereich von Mieten und der Wohnungspolitik grundsätzlich geht. Und das ist genau der Vorwurf, den ich gemacht habe und das ist genau das … Sie haben es bestätigt, wunderbar.  Aber dann sagen Sie das doch auch offen und dann lassen Sie uns, wie das im Abgeordnetenhaus morgen auch wieder passieren wird, Tagesstunde, aktuelle Stunde, ist der Mietendeckel ja drauf, müssen wir im Grunde gar nicht vorgreifen. Da wird es diskutiert und da kann man die …, da gehört die Debatte im Übrigen auch hin.

Was Sie hier versuchen ist eine Diskreditierung der kompletten Politik von R2G. Sie versuchen, hier einen Keil zwischen uns, zwischen den Fraktionen, zwischen den Parteien reinzutreiben.

Ich kann Ihnen versichern, dass wird Ihnen nicht gelingen, wenn überhaupt, erreichen Sie hiermit nur, dass wir, bis die Fakten vorliegen, erst mal geschlossen an dem festhalten, was wir in der Koa-Vereinbarung und auch hier mehrfach wiederholt werden und das ist ein Festhalten an der richtigen Wohnungs- und Mietenpolitik, die R2G in Berlin macht. Danke.

 

Frau Jaath: Vielen Dank Herr Amiri. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor bisher. Ich sehe auch keine weiteren. Dann ist hiermit die Aussprache zur Großen Anfrage … Doch, Frau Heihsel, bitte.

 

Frau Heihsel: Also es geht eigentlich nur darum, dass ich vorhin noch zwei Fragen gestellt habe, die mir nicht beantwortet wurden.

Ach so, na dann … dann bemerke ich jetzt trotzdem noch mal kurz, dass Herr Schmidt gesagt hat, dass die VKR Werkräume UG nicht an dem Kauf der Rigaer Straße 101 beteiligt war und ich habe genau das Gegenteil in meiner Akteneinsicht gefunden. Danke.

 

Frau Jaath: Gut. Vielen Dank Frau Heihsel. So, dann ist jetzt die Aussprache zur Drucksache 1509 der Großen Anfrage, Diese Große Anfrage II beendet, geschlossen.

 

 
 

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