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Drucksache - DS/1389/V
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohner*innenantrag „Areal Ratiborstraße 14: Bebauungsplan statt Sonderbaurecht, gutes Wohnen für Geflüchtete, Baumschutz“ wurde am 22.08.2019 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.660 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.304 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohner* innenantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Regine Sommer-Wetter Stellv. Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
• Das Bezirksamt wird aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass der Senat seine Entscheidung, mit Sonderbaurecht zu bauen, zurücknimmt, das Bauvorhaben wieder an den Bezirk zurückgibt und einen transparenten und kooperativen Prozess mit allen Beteiligten gewährleistet. • Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass der Senat seine Flüchtlingspolitik grundsätzlich ändert: Statt neuer Gemeinschaftsunterkünfte sollen Sozialwohnungen mit einem festgelegten Kontingent für Geflüchtete gebaut werden. Das Bezirksamt soll alle seine Befugnisse in diesem Sinne ausüben. • Im Übrigen beauftragt die BVV das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass die ca. 140 Jahre alte Ulme (Lwk-c-38) als Naturdenkmal ausgewiesen und geschützt wird.
Begründung:
Die Situation: Auf dem Areal Ratiborstraße 14 sollen nach dem Willen des Berliner Senats Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) errichtet werden.
Unser Anliegen als Anwohner*innen: Wir begrüßen es sehr, dass in unserem Kiez Geflüchtete ein Zuhause finden. Wir wollen aber ein Mischwohnen von Geflüchteten und Nicht-Geflüchteten statt des Baus einer Sammelunterkunft. Wir fordern, dass Geflüchteten so viel privater Raum zur Verfügung steht, wie es der Standard für Sozialen Wohnungsbau vorsieht, damit ein gutes Leben für Geflüchtete und ein dauerhaftes Zusammenleben in der Nachbarschaft möglich wird. Eine Gemeinschaftsunterkunft dagegen bedeutet u.a.: keine Mieterrechte, keine Privatsphäre durch die Doppelbelegung von Zimmern, eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten, ggf. Wachschutz und Zäune.
Und wir fordern die langfristige Sicherung des Gewerbes, des Wagenplatzes, der Kita und des Biergartens. Die viel genutzten Grünflächen, die Spielplätze, der Baumbestand und die Stadtnatur müssen erhalten bleiben. Auf dem Gelände steht eine ca. 140 Jahre alte Ulme. Sie muss als Naturdenkmal geschützt werden.
Seit über einem Jahr wird von den Nutzer*innen zusammen mit einem Planungsbüro, Behördenmitarbeiter*innen, der Nachbarschaftsinitiative und dem Bezirk an einem Konzept gearbeitet, wie dies alles möglich ist und zusammenpassen kann.
Der Berliner Senat missachtet diesen demokratischen Prozess und hat kurzerhand entschieden, nach Sonderbaurecht §246 MUF zu bauen. Mit dem Sonderbaurecht kann ohne Beteiligungsverfahren der Anwohnerschaft gebaut werden; die bei Neubauvorhaben üblichen Standards können unterlaufen werden (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Lärmschutz etc.). Beim Sonderbaurecht genehmigt der Senat Bauvorhaben, bei Bauten mit regulärem Bebauungsplan liegt die Genehmigung beim Bezirk.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
SozBüDGes 20.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
• Das Bezirksamt wird aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass der Senat seine Entscheidung, mit Sonderbaurecht zu bauen, zurücknimmt, das Bauvorhaben wieder an den Bezirk zurückgibt und einen transparenten und kooperativen Prozess mit allen Beteiligten gewährleistet. • Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass der Senat seine Flüchtlingspolitik grundsätzlich ändert: Statt neuer Gemeinschaftsunterkünfte sollen Sozialwohnungen mit einem festgelegten Kontingent für Geflüchtete gebaut werden. Das Bezirksamt soll alle seine Befugnisse in diesem Sinne ausüben. • Im Übrigen beauftragt die BVV das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass die ca. 140 Jahre alte Ulme (Lwk-c-38) als Naturdenkmal ausgewiesen und geschützt wird.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
• Das Bezirksamt wird aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass der Senat seine Entscheidung, mit Sonderbaurecht zu bauen, zurücknimmt, das Bauvorhaben wieder an den Bezirk zurückgibt und einen transparenten und kooperativen Prozess mit allen Beteiligten gewährleistet. • Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass der Senat seine Flüchtlingspolitik grundsätzlich ändert: Statt neuer Gemeinschaftsunterkünfte sollen Sozialwohnungen mit einem festgelegten Kontingent für Geflüchtete gebaut werden. Das Bezirksamt soll alle seine Befugnisse in diesem Sinne ausüben. • Im Übrigen beauftragt die BVV das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass die ca. 140 Jahre alte Ulme (Lwk-c-38) als Naturdenkmal ausgewiesen und geschützt wird.
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