Drucksache - DS/1514/V  

 
 
Betreff: Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen über die Wühlischstr. schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
12.12.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) vertagt   
16.01.2020 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1514/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Aufstellung einer Ampelanlage oder eines Zebrastreifens an der Gryphiusstraße Ecke Wühlischstraße und/oder Sonntagsstraße Ecke Wühlischstraße einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Die Überquerung der Wühlischsstraße an dieser Ecke birgt an dieser Stelle enorme Gefahren. Die Straße ist auf dieser Höhe, besonders für Kinder, aber auch für Erwachsene kaum einsehbar, eine Vielzahl parkender Autos am Bürgersteig und in erster und zweiter Reihe, sowie die Tram erschweren die Einsicht in beide Richtungen. Die nächsten Ampeln zur Querung der Wühlischstraße sind weit entfernt.

Diese Kreuzung ist von Anwohner*innen und Besucher*innen stark frequentiert.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 16.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 29.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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