Drucksache - DS/1195/V  

 
 
Betreff: Impflicht in Friedrichshain-Kreuzberger Kitas einführen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
14.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
27.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
17.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Impfpflicht in Kitas  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkseigene Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.

 

Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.

 

Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.

 

Begründung:

 

Aufgrund unwissenschaftlicher Vorurteile und Impfmüdigkeit gefährdeten immer mehr Eltern die Gesundheit ihrer und anderer Kinder. Impflücken sind maßgeblich daran beteiligt, dass sich Krankheiten wie Masern oder Hepatitis überhaupt noch in der Gesellschaft ausbreiten können. Laut Robert Koch-Institut haben sich rund 5 % der Bevölkerung gegen das Impfen entschieden, weitere 5 % haben die Impfungen im Laufe der Jahre versäumt. Eine weitere Gruppe darf sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen, wie beispielsweise Neugeborene oder Menschen mit Immundefekt. Dieser kleine Kreis stellt kein Problem dar, da er unter die sog. „Herdenimmunität“llt, vorausgesetzt die Impfquote sinkt nicht unter 90 Prozent. Liegt die Rate darunter, kann sich der Krankheitserreger innerhalb der Bevölkerung ungehindert ausbreiten. Orte, an denen sich täglich viele Menschen aufhalten wie beispielsweise Kitas, sind dabei besonders stark gefährdet, Krankheitserreger zu verbreiten.

 

 

BVV 27.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
  • Jugendhilfeausschuss (federführend)

 

 

JHA 17.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkliche Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.

 

Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.

 

Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkliche Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.

 

Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.

 

Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: