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Drucksache - DS/1195/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkseigene Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.
Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.
Begründung:
Aufgrund unwissenschaftlicher Vorurteile und Impfmüdigkeit gefährdeten immer mehr Eltern die Gesundheit ihrer und anderer Kinder. Impflücken sind maßgeblich daran beteiligt, dass sich Krankheiten wie Masern oder Hepatitis überhaupt noch in der Gesellschaft ausbreiten können. Laut Robert Koch-Institut haben sich rund 5 % der Bevölkerung gegen das Impfen entschieden, weitere 5 % haben die Impfungen im Laufe der Jahre versäumt. Eine weitere Gruppe darf sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen, wie beispielsweise Neugeborene oder Menschen mit Immundefekt. Dieser kleine Kreis stellt kein Problem dar, da er unter die sog. „Herdenimmunität“ fällt, vorausgesetzt die Impfquote sinkt nicht unter 90 Prozent. Liegt die Rate darunter, kann sich der Krankheitserreger innerhalb der Bevölkerung ungehindert ausbreiten. Orte, an denen sich täglich viele Menschen aufhalten – wie beispielsweise Kitas, sind dabei besonders stark gefährdet, Krankheitserreger zu verbreiten.
BVV 27.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
JHA 17.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkliche Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.
Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Neuaufnahme von Kindern in bezirkliche Kindertagesstätten mit dem Nachweis eines Impfheftes zu verknüpfen. Die erforderlichen Impfungen sind diejenigen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts für die jeweilige Altersgruppe ausdrücklich empfohlen werden.
Kinder mit einer medizinisch nachgewiesenen Impfunverträglichkeit sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Der BVV ist bis zur BVV im Mai Bericht zu erstatten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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