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Drucksache - DS/1211/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei öffentlichen Verlautbarungen (z.B. Pressemitteilungen) bzgl. der Kostenfreiheit der Verlegung der Stolpersteine für die Angehörigen der Opfer beim Hinweis darauf, dass der Bezirk die Stolpersteine finanziert immer auch zu erwähnen, dass die Kostenfreiheit auf einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beruht.
Begründung:
Unser Bezirk kann zu Recht stolz darauf sein, dass wir als erster Bezirk bundesweit die Kosten für die Verlegung der Stolpersteine für Angehörige der Opfer des Nationalsozialismus übernehmen (siehe Drucksache 1024/IV). Dementsprechend verweist der Bezirk bei seinen Pressemitteilungen darauf: "Friedrichshain-Kreuzberg ist der erste Bezirk, der Stolpersteine finanziert, deren Verlegung von Angehörigen initiiert wird." (Pressemitteilung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg Nr. 25 vom 20.02.2019).
Leider war es so, dass das Bezirksamt beim Entwurf des Bezirkshaushalts 2018/2019 keine Haushaltsmittel hierfür vorsah und die BVV darüber auch nicht informierte. Erst auf Nachfrage eines Bezirksverordneten im Ausschuss für Kultur und Bildung erklärte das Bezirksamt, dass keine Haushaltsmittel hierfür vorgesehen seien. Daraufhin beschloss die BVV in einem interfraktionellen Antrag, dass der Titel 97130 Sondermittel Bezirksverordnetenversammlung in Kapitel 4500 in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 um 5.000 Euro reduziert wird und die so gewonnenen Mittel in Höhe von 5.000 Euro stattdessen in Titel 54010 Dienstleistungen in Kapitel 3630, hier als Etat zur Finanzierung bezirklicher Gedenkarbeit und der Stolpersteine eingesetzt werden (Drucksache 0417/V).
Aus diesen Gründen ist es angemessen, dass das Bezirksamt auf die Urheberschaft dieser Kostenfreiheit hinweist. Der Hinweis könnte bei Pressemitteilungen wie folgt lauten: Auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung ist Friedrichshain-Kreuzberg der erste Bezirk, der Stolpersteine finanziert, deren Verlegung von Angehörigen initiiert wird."
BVV 27.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 02.04.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei öffentlichen Verlautbarungen (z.B. Pressemitteilungen) bzgl. der Kostenfreiheit der Verlegung der Stolpersteine für die Angehörigen der Opfer beim Hinweis darauf, dass der Bezirk die Stolpersteine finanziert immer auch zu erwähnen, dass die Kostenfreiheit auf einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beruht.
Der Hinweis könnte bei Pressemitteilungen wie folgt lauten: Auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung ist Friedrichshain-Kreuzberg der erste Bezirk, der Stolpersteine finanziert, deren Verlegung von Angehörigen initiiert wird."
BVV 08.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei öffentlichen Verlautbarungen (z.B. Pressemitteilungen) bzgl. der Kostenfreiheit der Verlegung der Stolpersteine für die Angehörigen der Opfer beim Hinweis darauf, dass der Bezirk die Stolpersteine finanziert immer auch zu erwähnen, dass die Kostenfreiheit auf einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beruht.
Der Hinweis könnte bei Pressemitteilungen wie folgt lauten: Auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung ist Friedrichshain-Kreuzberg der erste Bezirk, der Stolpersteine finanziert, deren Verlegung von Angehörigen initiiert wird."
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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