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Drucksache - DS/1407/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Dragoner-Areal im Ortsteil Kreuzberg in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes „Urbanes Gebiet“ umgewidmet werden kann.
Der BVV ist bis Dezember 2019 zu berichten.
Begründung: Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ ermöglicht eine andere Nutzungsmischung, eine intelligentere Dichte und einen höheren Immissionsrichtwert als es mit der geplanten Kategorie „Mischgebiet“ an diesem Standort möglich ist. Die Gebietskategorie Urbanes Gebiet wurde vor knapp zwei Jahren extra eingeführt, um in städtischen Lagen der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Arbeitsorten in Städten nachzukommen. Das Urbane Gebiet hilft, die gefährdete Berliner Mischung zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholung in verschiedenen Preisklassen zu erhalten.
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 20.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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