Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner*innenanfragen      
Ö 5.1     EA 050 - Handel mit Terminen beim Bürgeramt  
DS/1803/IV  
Ö 5.2     EA 051 - Geld für Lehrmittel in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1804/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1     Kita-Sterben in Friedrichshain-Kreuzberg - Wie ernst ist die Lage?  
DS/1808/IV  
Ö 6.2     Tourismus-Konzept im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1816/IV  
Ö 6.3     Bücherbus  
DS/1819/IV  
Ö 6.4     Zuerst die BZ, dann die Bezirksverordneten - die neue Informationspolitik des Bezirksamtes!  
DS/1821/IV  
Ö 6.5     Klimaschutzbeauftragte  
DS/1812/IV  
Ö 6.6     Geldverschwendung für Touristenbespaßung durch Pantomimen?  
DS/1810/IV  
Ö 6.7     Görlitzer Park - quo vadis?  
DS/1811/IV  
Ö 6.8     Verwendung der Sprinterprämie im Bezirk?  
DS/1817/IV  
Ö 6.9     Senat fordert Wohnungsbau... und in den Häusern der GEWOBAG befinden sich Ferienwohnungen  
DS/1814/IV  
Ö 6.10     Bewegungsbad Kohlfurter Straße  
DS/1815/IV  
Ö 6.11     Schulsportanlage Pufendorfstraße  
DS/1820/IV  
Ö 6.12     Dialog zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern zur Sicherung von Wohnraum  
DS/1818/IV  
Ö 6.13     Zweckentfremdung in der Bergmannstraße 9 und am Mehringdamm 29  
DS/1813/IV  
Ö 6.14     Öffentliche kostenfreie Trinkwasserversorgung & sanitäre Ausstattung  
DS/1806/IV  
Ö 6.15     Wie gefährlich ist das Schwimmen in der Spree und den Kanälen?  
DS/1807/IV  
Ö 6.16     Abwanderung aufgrund steigender Gewerbemieten  
DS/1809/IV  
Ö 6.17     Protest gegen Überlastung im Jugendamt  
DS/1805/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1     Stadtteilbibliotheken erhalten - Förderprogramme nutzen!  
Enthält Anlagen
DS/1797/IV  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1     Unterstützung zum Wiederaufbau des Festsaals Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0795/IV  
Ö 8.2     Krankenversicherungschipkarte für Asylbewerber*Innen (Bremer Modell)  
Enthält Anlagen
DS/1100/IV  
Ö 8.3     Prüfkriterien Sondernutzung  
Enthält Anlagen
DS/1378/IV  
Ö 8.4     Parkraumbewirtschaftung
Enthält Anlagen
DS/1484/IV  
Ö 8.5     Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1701/IV  
Ö 8.6     Bebauungsplan 2-48 „Dragonerareal“ im sogenannten Rathaus-Block zwischen Yorckstraße, Mehringdamm, Obentraut- und Großbeerenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1731/IV  
Ö 8.7     Bebauungsplan 2-45 für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1732/IV  
Ö 8.8     Einschulungsbereichsänderungen in der Schulregion I und II im Ortsteil Kreuzberg ab dem Schuljahr 2016/2017  
Enthält Anlagen
DS/1738/IV  
Ö 8.9     Einschulungsbereichsänderung in der Schulregion VI im Ortsteil Friedrichshain ab dem Schuljahr 2016/2017  
Enthält Anlagen
DS/1739/IV  
Ö 8.10     Nachverdichtungspläne der WBM in Friedrichshain-West: Bezirkseigene Grundstücke für Infrastruktur und Grünflächen sichern  
DS/1742/IV  
Ö 8.11     Städtebauliche Entwicklungskonzeption für Friedrichshain, Bereich westlich der Straße der Pariser Kommune
Enthält Anlagen
DS/1752/IV  
Ö 8.12     Stop des Wohnungsneubaus bei Mangel an bezirklicher Infrastruktur  
Enthält Anlagen
DS/1756/IV  
Ö 8.13     Keine Rechtsmittel und zivilrechtlichen Schritte gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts bzw. die Geflüchteten in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1759/IV  
Ö 8.14     Ausbildungsplanung 2015 des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1784/IV  
Ö 8.15     Geschäftsordnung Jugendengagementpreis - Religion bei den Vergabekriterien berücksichtigen  
DS/1788-01/IV  
Ö 8.16     Geschäftsordnung Jugendengagementpreis  
DS/1788/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung des  Jugendengagementpreises von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

1) Auslobung

 

a)      Der Jugendengagementpreis wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

b)      Der Jugendengagementpreis wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Jugendliche, junge Erwachsene, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

c)      Der Jugendengagementpreis ehrt Jugendliche und junge Erwachsene (10 - 27 Jahren) sowie Gruppen und Initiativen, die sich überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammensetzen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient machen und gemacht haben.
 

d)      Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Friedrichshain-Kreuzberger*innen  zugutekommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander im Bezirk darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Schule, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

e)      Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

a)      Die Auslobung des  Jugendengagementpreises erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der des  Jugendengagementpreises einzubringen.

 

b)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

a)      Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung und Jugendbeteiligungsbüro bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteher*in, die zugleich Leiter*in der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, einer Vertreter*innen des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros, der Bezirksbürgermeister*in und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Mitglied des Bezirksamts oder der Verwaltung.
 

b)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

c)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Jugendlichen und jungen Erwachsene, Gruppen und Initiativen.
 

d)      Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

e)      Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

a)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit und ohne Migrationshintergrund und dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg an.
 

b)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

 

5) Ehrung

 

a)    Die zu Ehrenden und bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten werden von der Bürgermeister*in über das Ergebnis der Jury unterrichtet und aufgefordert zu erklären, ob sie die Ehrung annehmen, einer Veröffentlichung (Name und Grund der Ehrung) zustimmen und an der öffentlichen Ehrung teilnehmen werden.  Das Ergebnis der Jury wird unter Berücksichtigung von Satz 1 in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

b)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der  Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt, zusammen mit der Verleihung der Bezirksmedaille.

 

 

 6) Organisation

 

a)      Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

b)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

c)      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

d)      Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

e)      Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung des  Jugendengagementpreises von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

1) Auslobung

 

f)       Der Jugendengagementpreis wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

g)      Der Jugendengagementpreis wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Jugendliche, junge Erwachsene, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

h)      Der Jugendengagementpreis ehrt Jugendliche und junge Erwachsene (10 - 27 Jahren) sowie Gruppen und Initiativen, die sich überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammensetzen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient machen und gemacht haben.
 

i)       Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Friedrichshain-Kreuzberger*innen  zugutekommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander im Bezirk darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Schule, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

j)       Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

c)      Die Auslobung des  Jugendengagementpreises erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der des  Jugendengagementpreises einzubringen.

 

d)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

f)       Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung und Jugendbeteiligungsbüro bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteher*in, die zugleich Leiter*in der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, einer Vertreter*innen des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros, der Bezirksbürgermeister*in und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Mitglied des Bezirksamts oder der Verwaltung.
 

g)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

h)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Jugendlichen und jungen Erwachsene, Gruppen und Initiativen.
 

i)       Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

j)       Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

c)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit und ohne Migrationshintergrund und dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg an.
 

d)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

 

5) Ehrung

 

c)    Die zu Ehrenden und bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten werden von der Bürgermeister*in über das Ergebnis der Jury unterrichtet und aufgefordert zu erklären, ob sie die Ehrung annehmen, einer Veröffentlichung (Name und Grund der Ehrung) zustimmen und an der öffentlichen Ehrung teilnehmen werden.  Das Ergebnis der Jury wird unter Berücksichtigung von Satz 1 in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

d)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der  Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt, zusammen mit der Verleihung der Bezirksmedaille.

 

 

 6) Organisation

 

f)       Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

g)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

h)      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

i)       Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

j)       Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

   
    02.07.2015 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
Ö 8.17     Information Anschutz Entertainmentcenter  
Enthält Anlagen
DS/1791/IV  
Ö 8.18     WBM - Kein Baubeginn vor dem Wettbewerb  
Enthält Anlagen
DS/1792/IV  
Ö 9     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1     Ampel in der Andreasstraße  
DS/0710/IV  
Ö 9.2     Sperrung Zossener Straße / Begegnungszone Bergmannstraße
Enthält Anlagen
DS/0934/IV  
Ö 9.3     Begegnungszone Bergmannkiez - Einsetzen einer zentralen Steuerungsgruppe
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DS/1447/IV  
Ö 9.4     Neugliederung des Wahlgebietes des Wahlkreisverbandes Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1823/IV  
Ö 9.5     Die Umbenennung der im Ortsteil Friedrichshain der Anschutz Entertainment Group Development GmbH gehörenden privaten vorhandenen Platzfläche sowie die Benennung der Erweiterung der vorstehend genannten Platzfläche vor der O2-World (ab 01.07.2015 Mercedes-Benz Arena) zwischen Mildred-Harnack-Straße und Hedwig-Wachenheim-Straße in „Mercedes-Platz“  
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DS/1824/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof-Schöneberg vollziehen  
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DS/0225/IV  
Ö 10.2     Radfahrer- und Fußgänger-Unfallkarte für Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/0384/IV  
Ö 10.3     Kultur-Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszirkus in Kreuzberg  
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DS/0405/IV  
Ö 10.4     Markierte Begrenzungen für "Schankvorgärten"
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DS/0431/IV  
Ö 10.5     Sicherung von Schulplätzen für Flüchtlingskinder  
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DS/0513/IV  
Ö 10.6     Kulturprodukte  
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DS/0516/IV  
Ö 10.7     Mehr Sicherheit für die Kinder der Kita in der Pücklerstraße 12  
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DS/0548/IV  
Ö 10.8     Haushalt produktorientiert darstellen und verständlich machen  
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DS/0580/IV  
Ö 10.9     Früheinschulung
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DS/0626/IV  
Ö 10.10     Mehrweggeschirr bei Straßenfesten
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DS/0627/IV  
Ö 10.11     Sportangebote für die Flüchtlingsunterkunft Kreuzberg  
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DS/0757/IV  
Ö 10.12     Gewinnabschöpfung illegal aufgestellter Glückspielautomaten durchsetzen!
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DS/0804/IV  
Ö 10.13     Beteiligung Berliner Arbeitsämter am verbrecherischen studentischen Osteinsatz  
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DS/0818/IV  
Ö 10.14     Park and Ride ist kein Modell für die Innenstadt - Langzeitparken in der Nähe des Ostbahnhofs verhindern  
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DS/0876/IV  
Ö 10.15     Infostände auch für Bürger- und Kiez-Initiativen ermöglichen
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DS/0884/IV  
Ö 10.16     Kooperation zwischen Integrierten Sekundarschulen und Sportvereinen stärken
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DS/0987/IV  
Ö 10.17     Radstreifen vor Falsch-Parken schützen!
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DS/0988/IV  
Ö 10.18     Theaterkapelle als Kulturstandort für Friedrichshain erhalten  
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DS/1058/IV  
Ö 10.19     Schüler*innenvertreter*innen Bezirksschulausschuss  
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DS/1087/IV  
Ö 10.20     Personen ohne eigenes Auto bei der Parkraumbewirtschaftung nicht benachteiligen  
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DS/1198/IV  
Ö 10.21     Wandgemälde an Häusern schützen  
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DS/1201/IV  
Ö 10.22     Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Refik-Veseli-Schule  
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DS/1234/IV  
Ö 10.23     Auswirkungen der Wasserpreissenkungen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/1293/IV  
Ö 10.24     DLRG Friedrichshain-Kreuzberg - pacta sunt servanda
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DS/1317/IV  
Ö 10.25     Nutzung freiwerdender Mittel aus der BAFÖG-Novelle für die Sanierung von Schulen  
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DS/1368/IV  
Ö 10.26     Kostenfreie Nutzung des Lern- und Arbeitsraumes der Bona-Peiser-Bibliothek durch ehrenamtlich tätige Nachbarschafts- und Kiezinitiativen  
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DS/1540/IV  
Ö 10.27     Entwicklungsperspektive für "Ex-Schreberjugend-Hostel" Alte Jakobstr./Franz-Künstler-Str. - Mehrwert für den Kiez auf öffentlichem Grundstück!
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DS/1644/IV  
Ö 10.28     Änderungen der Geschäftsordnung  
DS/1647-08/IV  
Ö 10.29     Änderungen der Geschäftsordnung  
DS/1647-10/IV  
Ö 10.30     Bürger*innen die neue Sonntagstraße gestalten lassen!  
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DS/1700/IV  
Ö 10.31     Städtepartnerschaften mit Stettin und Oborischte ernst nehmen - Das Bezirksamt muss seine Internetseite dazu aktualisieren!  
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DS/1753/IV  
Ö 10.32     Bebauungsplan VI-140fb VE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35,42 südöstliche Teilfläche im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
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DS/1785/IV  
Ö 10.33     Erklärung des Einvernehmens zur vorerst einjährigen Regionalisierung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz sowie nach der Handwerks- und der Gewerbeordnung im Bezirk Pankow  
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DS/1786/IV  
Ö 10.34     Deutscher Engagementpreis  
DS/1787/IV  
Ö 10.35     Ausreichende Mittel für die IT-Wartung an Schulen  
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DS/1789/IV  
Ö 10.36     Kitas bewegen - für die gute gesunde Kita  
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DS/1790/IV  
Ö 10.37     Bürgerbeteiligung zu Abwasserspeicheranlagen  
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DS/1793/IV  
Ö 10.38     Veröffentlichungen des Bezirksamtes erst nach Kontrolle durch BVV  
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DS/1794/IV  
Ö 10.39     Durchquerung des Görlitzer Parkes zwischen Falckenstein- und Glogauer Straße attraktiver und sicherer machen  
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DS/1795/IV  
Ö 10.40     Die soziale Mischung am Kotti schützen - Milieuschutz auch südlich des Kottbusser Tors  
Enthält Anlagen
DS/1796/IV  
Ö 10.41     Bebauungsplan 2-36 für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstraße 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1798/IV  
Ö 10.42     Kein Maschendrahtzaun am Uferstreifen  
Enthält Anlagen
DS/1799/IV  
Ö 10.43     Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)  
Enthält Anlagen
DS/1800/IV  
Ö 10.44     Kühle Erfrischung an heißen Tagen  
Enthält Anlagen
DS/1801/IV  
Ö 10.45     Soziale Projekte im Bezirk erhalten!  
Enthält Anlagen
DS/1802/IV  
Ö 10.46     Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016 und 2017  
Enthält Anlagen
DS/1822/IV  
               
 
 

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