Drucksache - DS/1788/IV  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung Jugendengagementpreis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss BüTraVIGVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Entscheidung
02.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung des  Jugendengagementpreises von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

1) Auslobung

 

a)      Der Jugendengagementpreis wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

b)      Der Jugendengagementpreis wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Jugendliche, junge Erwachsene, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

c)      Der Jugendengagementpreis ehrt Jugendliche und junge Erwachsene (10 - 27 Jahren) sowie Gruppen und Initiativen, die sich überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammensetzen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient machen und gemacht haben.
 

d)      Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Friedrichshain-Kreuzberger*innen  zugutekommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander im Bezirk darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Schule, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

e)      Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

a)      Die Auslobung des  Jugendengagementpreises erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der des  Jugendengagementpreises einzubringen.

 

b)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

a)      Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung und Jugendbeteiligungsbüro bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteher*in, die zugleich Leiter*in der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, einer Vertreter*innen des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros, der Bezirksbürgermeister*in und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Mitglied des Bezirksamts oder der Verwaltung.
 

b)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

c)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Jugendlichen und jungen Erwachsene, Gruppen und Initiativen.
 

d)      Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

e)      Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

a)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit und ohne Migrationshintergrund und dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg an.
 

b)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

 

5) Ehrung

 

a)    Die zu Ehrenden und bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten werden von der Bürgermeister*in über das Ergebnis der Jury unterrichtet und aufgefordert zu erklären, ob sie die Ehrung annehmen, einer Veröffentlichung (Name und Grund der Ehrung) zustimmen und an der öffentlichen Ehrung teilnehmen werden.  Das Ergebnis der Jury wird unter Berücksichtigung von Satz 1 in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

b)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der  Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt, zusammen mit der Verleihung der Bezirksmedaille.

 

 

 6) Organisation

 

a)      Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

b)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

c)      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

d)      Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

e)      Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung des  Jugendengagementpreises von Friedrichshain-Kreuzberg in der IV. Wahlperiode

 

1) Auslobung

 

f)       Der Jugendengagementpreis wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen.
 

g)      Der Jugendengagementpreis wird in der Regel jährlich an bis zu fünf Jugendliche, junge Erwachsene, Gruppen und Initiativen verliehen.

 

h)      Der Jugendengagementpreis ehrt Jugendliche und junge Erwachsene (10 - 27 Jahren) sowie Gruppen und Initiativen, die sich überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammensetzen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient machen und gemacht haben.
 

i)       Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Friedrichshain-Kreuzberger*innen  zugutekommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander im Bezirk darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Schule, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.

 

j)       Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.

 

 

2) Aufruf

 

c)      Die Auslobung des  Jugendengagementpreises erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung der des  Jugendengagementpreises einzubringen.

 

d)      Der Aufruf soll mindestens über zwei Monate erfolgen und ist mit einem Einsendeschluss versehen.

 

 

3) Jury

 

f)       Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung und Jugendbeteiligungsbüro bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteher*in, die zugleich Leiter*in der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, einer Vertreter*innen des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros, der Bezirksbürgermeister*in und einem weiteren vom Bezirksamt zu benennenden Mitglied des Bezirksamts oder der Verwaltung.
 

g)      In dem jeweiligen Auslobungsverfahren tritt die Jury innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einsendefrist zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
 

h)      Die Jury bestimmt die Anzahl der zu ehrenden Jugendlichen und jungen Erwachsene, Gruppen und Initiativen.
 

i)       Die Jury strebt einstimmige Entscheidungen an.
 

j)       Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt für alle Abstimmungen folgendes Verfahren:
Ist die Jury mit einer geraden Zahl an Mitgliedern besetzt, hat die Leiterin/der Leiter der Jury kein Stimmrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je Abstimmungsvorgang eine Stimme. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. 
 

 

4) Auswahl
 

c)      Die Jury strebt ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit und ohne Migrationshintergrund und dem Engagement in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg an.
 

d)      Die Auswahl erfolgt beginnend mit Rang 1, indem alle Vorschläge anhand der Summe ihrer Jastimmen in absteigender Reihenfolge platziert werden. Ist die festgesetzte Höchstzahl erreicht und befinden sich auf dem letzten Rang mehrere Vorschläge mit der gleichen Anzahl von Jastimmen soll die Auswahl zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses erfolgen. Andernfalls sind die gleich platzierten Vorschläge gegeneinander abzustimmen. 
 

 

5) Ehrung

 

c)    Die zu Ehrenden und bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten werden von der Bürgermeister*in über das Ergebnis der Jury unterrichtet und aufgefordert zu erklären, ob sie die Ehrung annehmen, einer Veröffentlichung (Name und Grund der Ehrung) zustimmen und an der öffentlichen Ehrung teilnehmen werden.  Das Ergebnis der Jury wird unter Berücksichtigung von Satz 1 in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht.
 

d)      Die öffentliche Ehrung erfolgt im selben Jahr in einem von der  Bezirksverordnetenversammlung veranstalteten Festakt, zusammen mit der Verleihung der Bezirksmedaille.

 

 

 6) Organisation

 

f)       Der Beginn des Auslobungsverfahrens und die Terminfolge werden auf Vorschlag der Vorsteherin/des Vorstehers vom Ältestenrat beschlossen.
 

g)      Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung und das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters unterstützen sich gleichermaßen in der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung des Auslobungsverfahren und der Veranstaltung, sowie in der Unterstützung der Jury.
 

h)      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt.
 

i)       Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen.
 

j)       Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.

 

Stammbaum:
DS/1788/IV   Geschäftsordnung Jugendengagementpreis   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/1788-01/IV   Geschäftsordnung Jugendengagementpreis - Religion bei den Vergabekriterien berücksichtigen   CDU   Beschluss
 
 

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