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Drucksache - DS/0818/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, geeignete Schritte einzuleiten, um am Sitz des ehemaligen Arbeitsamtes, der jetzigen Arbeitsagentur in der Charlottenstraße, die Geschichte dieses Ortes, insbesondere bezogen auf den in der Nazizeit dort organisierten Einsatz von Studierenden u. a. bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Westpolen und später auch in Zentralpolen und in der Ukraine zu dokumentieren. Dabei soll das Bezirksamt auch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur suchen.
Begründung:
Die Beschlussempfehlung folgt einer Bitte der Gedenktafelkommission. Von 1940 bis 1943 verpflichtete das damalige Arbeitsamt in der Charlottenstraße zwischen 500 und 1.000 Studierende zur Mitarbeit bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000 landwirtschaftlichen Kleinbetrieben in den "eingegliederten Ostgebieten". Ziel war die Deportation der BewohnerInnen, um die geplante Germanisierung dieser Gebiete voranzutreiben.
BVV 28.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, geeignete Schritte einzuleiten, um am Sitz des ehemaligen Arbeitsamtes, der jetzigen Arbeitsagentur in der Charlottenstraße, die Geschichte dieses Ortes, insbesondere bezogen auf den in der Nazizeit dort organisierten Einsatz von Studierenden u. a. bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Westpolen und später auch in Zentralpolen und in der Ukraine zu dokumentieren. Dabei soll das Bezirksamt auch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur suchen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung
KuBi 30.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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