Drucksache - DS/0513/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Vergabe der Schulplätze in den öffentlichen Grundschulen sowie weiterführenden Schulen im Bezirk darauf hinzuwirken, dass Flüchtlingskinder und -jugendliche, die über keinen Aufenthaltsstatus verfügen, ebenfalls einen Schulplatz erhalten sowohl was die Sprachlernklassen als auch in Regelklassen betrifft.
Begründung:
Kinder und Jugendliche, die nicht polizeilich gemeldet sind und/ oder keinen Aufenthaltstitel verfügen bzw. sich illegal aufhalten, unterliegen zwar nicht der allgemeinen Schulpflicht, sie haben gemäß §2 SchulG und Art. 20 Abs.1 der Verfassung von Berlin ein Recht auf Beschulung an öffentlichen Schulen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Schule ff.
Schule 06.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Vergabe der Schulplätze in den öffentlichen Grundschulen sowie weiterführenden Schulen im Bezirk darauf hinzuwirken, dass Flüchtlingskinder und -jugendliche, die über keinen Aufenthaltsstatus verfügen, ebenfalls einen Schulplatz erhalten sowohl was die Sprachlernklassen als auch in Regelklassen betrifft.
BVV 27.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Vergabe der Schulplätze in den öffentlichen Grundschulen sowie weiterführenden Schulen im Bezirk darauf hinzuwirken, dass Flüchtlingskinder und -jugendliche, die über keinen Aufenthaltsstatus verfügen, ebenfalls einen Schulplatz erhalten sowohl was die Sprachlernklassen als auch in Regelklassen betrifft.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule
Schule 02.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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