Drucksache - DS/1378/IV  

 
 
Betreff: Prüfkriterien Sondernutzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss WiOVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
21.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
07.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
14.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/1378/IV  

WIO 21

WIO 21.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Prüfkriterien der Sondernutzung von Gehwegflächen im Bezirk werden in verschiedenen Punkten geändert:

 

  • Der Abschnitt "Sonderregelung in bestimmten Gebieten" wir ergänzt. Die Erläuterung der Sonderregelung wird zukünftig wie folgt lauten:
    "Sondernutzungen auf Gehwegvorstreckungen sowie die Unterstreifennutzungen werden nicht zugelassen in den von Fußgänger*innen stark frequentierten Bereichen"
  • In der Folge entfällt der Punkt "Gehwegvorstreckungen" als eigenständiger Punkt in den Prüfkriterien.

 

Die in den Prüfkriterien genannten Sonderregelungen sind regelmäßig zu evaluieren. Bei Änderungen ist der zuständige Ausschuss einzubeziehen. Gleiches gilt für die Festlegung der Bereiche, in denen die Sonderregeln zum Einsatz kommen. Maßstab für das Erlassen von Sonderregelungen soll sein, Nutzungskonflikte in stark frequentierten Gebieten zu entschärfen.

 

Der BVV bzw. dem zuständigen Ausschuss ist bis Januar 2015 zu berichten.

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Prüfkriterien der Sondernutzung von Gehwegflächen im Bezirk werden in verschiedenen Punkten geändert:

 

  • Der Abschnitt "Sonderregelung in bestimmten Gebieten" wir ergänzt. Die Erläuterung der Sonderregelung wird zukünftig wie folgt lauten:
    "Sondernutzungen auf Gehwegvorstreckungen sowie die Unterstreifennutzungen werden nicht zugelassen in den von Fußgänger*innen stark frequentierten Bereichen"
  • In der Folge entfällt der Punkt "Gehwegvorstreckungen" als eigenständiger Punkt in den Prüfkriterien.

 

Die in den Prüfkriterien genannten Sonderregelungen sind regelmäßig zu evaluieren. Bei Änderungen ist der zuständige Ausschuss einzubeziehen. Gleiches gilt für die Festlegung der Bereiche, in denen die Sonderregeln zum Einsatz kommen. Maßstab für das Erlassen von Sonderregelungen soll sein, Nutzungskonflikte in stark frequentierten Gebieten zu entschärfen.

 

Der BVV bzw. dem zuständigen Ausschuss ist bis Januar 2015 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt ,

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 14.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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