Drucksache - DS/1198/IV  

 
 
Betreff: Personen ohne eigenes Auto bei der Parkraumbewirtschaftung nicht benachteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Honnens, ChristianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
18.06.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien vertagt   
10.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
16.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg gegenstandslos     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
07.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1198_Personen ohne eigenes Auto  
VzK Personen ohne eigenes Auto final  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
 

Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.

 

Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.

 

Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.

 

Begründung:

 

Schon heute hat nur ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks überhaupt ein Auto. Mittel- bis langfristig wird diese Zahl weiter zurückgehen. Personen ohne eigenes Auto gehören längst zur Mehrheit. Sie  gegenüber Autobesitzern zu benachteiligen widerspricht einer modernen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik.

 

Zwar gibt es die Möglichkeit einen Gastausweis zu bestellen, der ist aber im Vergleich zu Anwohnerscheinen unverhältnismäßig teuer und mit einem größeren organisatorischen Aufwand verbunden. Für einen Gastausweis z.B. für ein Mietauto müssten Anwohnerinnen und Anwohner im Antrag das Kennzeichen nennen, lange bevor klar ist, welchen Kennzeichen das Auto haben wird. Das ist schon alleine aus praktischen Gründen nicht möglich.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend).

 

 

WiO 15.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
 

Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.

 

Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.

 

Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
 

Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.

 

Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.

 

Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

 

 

WiO 07.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: