Drucksache - DS/1792/IV  

 
 
Betreff: WBM - Kein Baubeginn vor dem Wettbewerb
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Gerlich, RalfJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
08.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_WBM-Kein Baubeginn vor dem Wettbewerb  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dass Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ihr Baurecht (positive Bauvorbescheide) für die ersten fünf Baufelder (von rund 22) - Krautstraße 5A, 9A und Koppenstraße 19A, 53A, 65A - nicht ausübt und auch diese baulichen Entwicklungen in ihrer Art und Weise vom Ergebnis des bevorstehenden Wettbewerbs abhängig gemacht werden.



Begründung

Die Nachverdichtungsvorhaben der WBM stellen eine große Bauaufgabe dar. Der städtebauliche Wettbewerb in Verbindung mit einer Bauleitplanung erscheint dabei als adäquates Mittel zur Qualitätssicherung und Gewährleistung einer Betroffenen/Bürgerbeteiligung. Vor diesem Hintergrund wäre ein Schnellstart mit fünf Neubauten ohne Bauleitplanung im Vorfeld des Wettbewerbs kein guter Beginn der Entwicklung. Die fünf Baukörperausformungen und -anordnungen sind umstritten und die betroffenen Anwohner fühlen sich überrumpelt. Allein der Wunsch der WBM zeitnahe Neubauquoten zu erfüllen, rechtfertigt nicht ausreichend den Eingriff in das bevorstehende Gestaltungsverfahren.
 

 

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

 

StadtQM 08.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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