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Drucksache - DS/1792/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dass Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ihr Baurecht (positive Bauvorbescheide) für die ersten fünf Baufelder (von rund 22) - Krautstraße 5A, 9A und Koppenstraße 19A, 53A, 65A - nicht ausübt und auch diese baulichen Entwicklungen in ihrer Art und Weise vom Ergebnis des bevorstehenden Wettbewerbs abhängig gemacht werden.
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Text in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
StadtQM 08.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 15.07.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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