Drucksache - DS/1799/IV  

 
 
Betreff: Kein Maschendrahtzaun am Uferstreifen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteVorsteherin
Verfasser:Zinn, JessicaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
09.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1799/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge den unschön aussehenden Maschendrahtzaun am Metallzaun zwischen dem Fussweg und dem grasbewachsenen Uferstreifen am Landwehrkanal entfernen.

 

 

Begründung:

 

In Kreuzberg ist am Metallzaun zwischen dem Fussweg und bewachsenen Uferstreifen ein Maschendrahtzaun befestigt, welcher anscheinend davon abhalten soll den Uferstreifen zu betreten. Dieser Zaun hält jedoch keineswegs Personen davon ab den Zaun zu übersteigen, wie an Sonnentagen klar zu sehen ist.

Durch das Hinübersteigen kaputtgetretene Maschendrahtteile stellen ein höheres Verletzungsrisiko dar und gerade an den Stellen mit diesen heruntergetretenen Zaunteilen wird der Zaun häufiger überstiegen. Im Gegensatz zum Kreuzberger Ufer sind an den Metallzäunen im benachbarten Neukölln und Treptow-Köpenick keine Maschendrahtzäune angebracht. Ein am Metallzaun angebrachter Maschendrahtzaun sieht unschön aus und hält nicht vom Übersteigen des Zaunes ab.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 09.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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