Drucksache - DS/1752/IV  

 
 
Betreff: Städtebauliche Entwicklungskonzeption für Friedrichshain, Bereich westlich der Straße der Pariser Kommune
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:1. Dahl, John
2. Hübsch, Uwe
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
08.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1752/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

r den Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, Mollstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine städtebaulich anspruchsvolle und für das beschriebene Stadtgebiet verträgliche Nachverdichtung durch zusätzliche Wohnungsbauten zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich für das umrissene Gebiet ein integriertes Stadtentwicklungskonzept „INSEK“ zu erarbeiten, das die städtebaulichen, infrastruktur- und verkehrsplanerischen Bedarfe und Planungsziele und die geplanten Bauprojekte aufeinander abstimmt. Dabei sind erforderliche Flächen für die Kita- und Schulversorgung und ein Nachbarschaftszentrum ebenso auszuweisen wie ein Entwicklungskonzept für den Öffentlichen Raum bzw. Grünflächen sowie r die teilweise überdimensionierten Verkehrsflächen.

 

Auf Grundlage des INSEK und eines städtebaulichen Wettbewerbs soll im Anschluss ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden, um künftige Bauprojekte in ein Gesamtkonzept einbinden zu können. Hierbei sind die Ergebnisse des „städtebaulichen Gutachtens zu Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten der WBF in Friedrichshain“ von 2014 zu berücksichtigen. Zu prüfen sind dabei insbesondere auch die Potentiale einer baulichen Entwicklung von öffentlichen Straßenflächen, wie in diesem Gutachten aufgezeigt.

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Finanzierung und Sicherung der organisatorischen Umsetzung dieser Aufgaben mit der WBM/WBF und anderen an Nachverdichtungsprojekten interessierten Grundstückseigentümern entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist einzuleiten.

Bisher bereits positiv beschiedene Wohnungsbauprojekte in diesem Bereich sollen nicht gestoppt werden, soweit sie Flächenbedarfenr Gemeinbedarfseinrichtungen nicht widersprechen.

 

Begründung:

 

Die in Abstimmung mit dem Bezirksamt aufgezeigten Nachverdichtungspotentiale in einer Größenordnung von 1500 Wohnungen im umrissenen Stadtbereich erfordern eine sorgfältige Analyse und Planung des Gemeinbedarfs und dafür erforderlicher Einrichtungen. Insbesondere die Versorgung mit Schulen und Sportflächen muss gesichert werden, schon jetzt bestehen hier wie etwa bei der Spartacus-Schule erhebliche Defizite. Eine rein auf Wohnungsbaupotentiale ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung greift zu kurz. Nachverdichtung ist sinnvoll und nachhaltig, muss aber unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bewohner erfolgen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

07.07.2015 Änderung durch den Antragsteller

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

r den Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, Mollstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine städtebaulich anspruchsvolle und für das beschriebene Stadtgebiet verträgliche Nachverdichtung durch zusätzliche Wohnungsbauten zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich für das umrissene Gebiet ein integriertes Stadtentwicklungskonzept "INSEK" zu erarbeiten, das die städtebaulichen, infrastruktur- und verkehrsplanerischen Bedarfe und Planungsziele und die geplanten Bauprojekte aufeinander abstimmt. Dabei sind erforderliche Flächen für die Kita- und Schulversorgung und ein Nachbarschaftszentrum ebenso auszuweisen wie ein Entwicklungskonzept für den Öffentlichen Raum bzw. Grünflächen sowie für die teilweise überdimensionierten und reduzierbaren  Verkehrsflächen vorzulegen.

 

Auf Grundlage des INSEK und eines städtebaulichen Wettbewerbs soll im Anschluss ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden, um künftige Bauprojekte in ein Gesamtkonzept einbinden zu können. Hierbei sind die Ergebnisse des "städtebaulichen Gutachtens zu Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten der WBF in Friedrichshain" von 2014 zu berücksichtigen. Zu prüfen sind dabei insbesondere auch die Potentiale einer baulichen Entwicklung von (_) Straßenflächen, wie in diesem Gutachten aufgezeigt.

 

Bei allen Planungsmaßnahmen sind insbesondere der Luftreinhalteplan für Berlin und der Stadtentwicklungsplan Klima Berlin zu beachten und zudem zu prüfen, wie Über­schreitungen der Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und anhaltend hohen Werten von PM 2,5 sowie der Lärmbelastung aus dem Strassenverkehr begegnet werden kann. Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Verträglichkeit der Verdichtung im KMA-Karree (umgrenzt von Karl-Marx-Allee -Lebuser Strasse Palisadenstrasse Koppenstrasse) und ob hier eine Veränderungssperre sinnvoll ist.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Finanzierung und Sicherung der organisatorischen Umsetzung dieser Aufgaben mit der WBM/WBF und anderen an Nachverdichtungsprojekten interessierten Grundstückseigentümern entsprechende Vereinbarungen zu schlien. Eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist einzuleiten.

 

Bisher bereits positiv beschiedene Wohnungsbauprojekte in diesem Bereich sollen nicht gestoppt werden, soweit sie Flächenbedarfen für Gemeinbedarfseinrichtungen und der Umweltverträglichkeit nicht widersprechen.

 

Begründung:

 

Die in Abstimmung mit dem Bezirksamt aufgezeigten Nachverdichtungspotentiale in einer Größenordnung von 1500 Wohnungen im umrissenen Stadtbereich erfordern eine sorgfältige Analyse und Planung des Gemeinbedarfs und dafür erforderlicher Einrichtungen sowie der Umweltverträglichkeit. Insbesondere die Versorgung mit Schulen, Sport- und Freiflächen muss gesichert werden, schon jetzt bestehen hier wie etwa bei der Spartacus-Schule erhebliche Defizite. Eine rein auf Wohnungsbaupotentiale ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung greift zu kurz. Nachverdichtung durch Wohnungsbau ist sinnvoll, notwendig und nachhaltig, muss aber unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bewohner erfolgen.

 

 

StadtQM 08.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

r den Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, Mollstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine städtebaulich anspruchsvolle und für das beschriebene Stadtgebiet verträgliche Nachverdichtung durch zusätzliche Wohnungsbauten zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich für das umrissene Gebiet ein integriertes Stadtentwicklungskonzept "INSEK" zu erarbeiten, das die städtebaulichen, infrastruktur- und verkehrsplanerischen Bedarfe und Planungsziele und die geplanten Bauprojekte aufeinander abstimmt. Dabei sind erforderliche Flächen für die Kita- und Schulversorgung und ein Nachbarschaftszentrum ebenso auszuweisen wie ein Entwicklungskonzept für den Öffentlichen Raum bzw. Grünflächen sowie für die teilweise überdimensionierten und reduzierbaren Verkehrsflächen vorzulegen.

 

Auf Grundlage des INSEK und eines städtebaulichen Wettbewerbs soll im Anschluss ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden, um künftige Bauprojekte in ein Gesamtkonzept einbinden zu können. Hierbei sind die Ergebnisse des "städtebaulichen Gutachtens zu Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten der WBF in Friedrichshain" von 2014 zu berücksichtigen. Zu prüfen sind dabei insbesondere auch die Potentiale einer baulichen Entwicklung von Straßenflächen, wie in diesem Gutachten aufgezeigt.

 

Bei allen Planungsmaßnahmen sind insbesondere der Luftreinhalteplan für Berlin und der Stadtentwicklungsplan Klima Berlin zu beachten und zudem zu prüfen, wie Über­schreitungen der Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und anhaltend hohen Werten von PM 2,5 sowie der Lärmbelastung aus dem Strassenverkehr begegnet werden kann. Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Verträglichkeit der Verdichtung im KMA-Karree (umgrenzt von Karl-Marx-Allee -Lebuser Strasse Palisadenstrasse Koppenstrasse) und ob hier eine Veränderungssperre sinnvoll ist.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Finanzierung und Sicherung der organisatorischen Umsetzung dieser Aufgaben mit der WBM/WBF und anderen an Nachverdichtungsprojekten interessierten Grundstückseigentümern entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist einzuleiten, um die personellen und finanziellen Ressourcen zu sichern.

 

Bisher bereits positiv beschiedene Wohnungsbauprojekte in diesem Bereich sollen gestoppt werden, soweit sie Flächenbedarfen für Gemeinbedarfseinrichtungen und der Umweltverträglichkeit widersprechen.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

r den Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, Mollstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine städtebaulich anspruchsvolle und für das beschriebene Stadtgebiet verträgliche Nachverdichtung durch zusätzliche Wohnungsbauten zu sichern.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich für das umrissene Gebiet ein integriertes Stadtentwicklungskonzept "INSEK" zu erarbeiten, das die städtebaulichen, infrastruktur- und verkehrsplanerischen Bedarfe und Planungsziele und die geplanten Bauprojekte aufeinander abstimmt. Dabei sind erforderliche Flächen für die Kita- und Schulversorgung und ein Nachbarschaftszentrum ebenso auszuweisen wie ein Entwicklungskonzept für den Öffentlichen Raum bzw. Grünflächen sowie für die teilweise überdimensionierten und reduzierbaren Verkehrsflächen vorzulegen.

 

Auf Grundlage des INSEK und eines städtebaulichen Wettbewerbs soll im Anschluss ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden, um künftige Bauprojekte in ein Gesamtkonzept einbinden zu können. Hierbei sind die Ergebnisse des "städtebaulichen Gutachtens zu Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten der WBF in Friedrichshain" von 2014 zu berücksichtigen. Zu prüfen sind dabei insbesondere auch die Potentiale einer baulichen Entwicklung von Straßenflächen, wie in diesem Gutachten aufgezeigt.

 

Bei allen Planungsmaßnahmen sind insbesondere der Luftreinhalteplan für Berlin und der Stadtentwicklungsplan Klima Berlin zu beachten und zudem zu prüfen, wie Über­schreitungen der Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und anhaltend hohen Werten von PM 2,5 sowie der Lärmbelastung aus dem Strassenverkehr begegnet werden kann. Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Verträglichkeit der Verdichtung im KMA-Karree (umgrenzt von Karl-Marx-Allee -Lebuser Strasse Palisadenstrasse Koppenstrasse) und ob hier eine Veränderungssperre sinnvoll ist.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Finanzierung und Sicherung der organisatorischen Umsetzung dieser Aufgaben mit der WBM/WBF und anderen an Nachverdichtungsprojekten interessierten Grundstückseigentümern entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist einzuleiten, um die personellen und finanziellen Ressourcen zu sichern.

 

Bisher bereits positiv beschiedene Wohnungsbauprojekte in diesem Bereich sollen gestoppt werden, soweit sie Flächenbedarfen für Gemeinbedarfseinrichtungen und der Umweltverträglichkeit widersprechen.

 

 
 

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