Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert –
unabhängig von dem laufenden Mediationsverfahren die Lärmbelästigung der
Anwohner der Admiralbrücke endlich zu beenden. Dieses soll durch vermehrte
Präsenz des Ordnungsamtes – nötigenfalls unter Einforderung der Mithilfe der
Polizei geschehen. Personen, die sich nach 22:00 Uhr lärmend auf der
Admiralbrücke aufhalten, sind durch Platzverweise nötigenfalls unter
Ausschöpfung der gesetzlichen Mittel von Amts wegen von der Brücke fernzuhalten.
Begründung:
Das durch das Bezirksamt
eingeleitete Mediationsverfahren zeigt offenbar nicht den geplanten,
beabsichtigten Erfolg. Die auch diesen Anwohnern gesetzlich garantierte
Nachtruhe ist in jedem Fall herzustellen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und
Ordnungsamt.
WiBO
16.09.2010
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.