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Drucksache - DS/1791/III
In den Rechnungshofberichten 2002 und 2010 werden erhebliche
Rückstände in der Musikschule bei der Bearbeitung offener Forderungen
festgestellt, die auf nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln zurückzuführen
sind. Ich
frage deshalb das Bezirksamt: 1. Wie viele Vorgänge sind unbearbeitet geblieben und wie
hoch ist das Forderungsvolumen? 2. Welche
Maßnahmen wurden im Rahmen eines Forderungsmanagements durch das Bezirksamt in
der Vergangenheit ergriffen, um den finanziellen Schaden für den Bezirk zu
minimieren? 3. Wenn ein
Schaden entstanden ist, welche Schritte hat das Bezirksamt im Rahmen einer
haftungsrechtlichen Prüfung unternommen? Herr
Stöß: Zu 1: Wie sich
bereist aus dem Rechnungshofbericht ergibt, handelt es sich um 143 Vorgänge aus
dem Jahr 2001 und 2002. Das Forderungsvolumen kann allerdings nicht mehr
abschließend ermittelt werden, da die Akten in 2006 bei Wasserrohrbrüchen
vernichtet wurden. Weil auch mir das merkwürdig vorgekommen ist, habe ich
einmal nachgefragt und dabei folgenden Befund bzw. Feststellung vorgefunden. In einer
Stellungnahme vom 27. Oktober 2009, wurde durch die Musikschule mitgeteilt,
dass im Jahr 2006 der Aktenkeller gleich zweimal unter Abwasser gesetzt worden
ist, nämlich am 16. Februar und 1. September 2006. Diese Daten wurden im
Nachgang durch den Immobilienservice am 2. März 2009 bestätigt. Dadurch sei es
zu einer Vernichtung, der mit Gülle durchtränkten Akten gekommen. Der
Rechnungshof geht insgesamt von 20000 € aus. Dies kann aufgrund der fehlenden
Akten ja leider weder bestätigt noch widerlegt werden. Zu 2: Nach dem
ersten dem Rechnungshofbericht 2002 wurde durch die, damals zuständige
Abteilungsleitung eine neue Mitarbeiterin für die Bearbeitung des
Forderungsmanagements eingesetzt und eine engere Zusammenarbeit mit der
Bezirkskasse vereinbart. Seit dieser Zeit, also 2004 hat der Rechnungshof keine
neuen unbearbeiteten oder offenen Forderungen in seinem Prüfbericht angemahnt.
Ich habe den Sachverhalt allerdings im Frühjahr 2010 zum Anlass genommen, um
das Forderungsmanagement und das Controlling der Außenstände einem zusätzlichen
Controlling unmittelbar bei der LuV Leitung zu unterwerfen. Zu 3: Eine
haftungsrechtliche Prüfung wurde in der Tat durch das BA im Jahr 2009
eingeleitet. Das Ergebnis liegt seit Anfang 2010 vor. Da aufgrund des
Wasserschadens keine Akten mehr vorliegen und somit nicht ermittelt werden
konnte, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, wurde auf die
Geltendmachung einer Schadenshaftung verzichtet, allerdings ohne hier
personalrechtliche Sachverhalte mitteilen zu können, woran ich gehindert bin,
wurden dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen. Frau
Pichler: Danke für
die Antworten. Konnte denn festgestellt werden, wer damals die Beschädigungen
der Akten festgestellt hat, also wer war das, wer hat das festgestellt und wer
hat festgestellt, dass sie nicht mehr zu verwenden sind. Herr
Stöß: Der
Sachverhalt, dass die Akten nicht mehr aufgefunden werden konnten bzw.
vernichtet werden mussten, wurde zunächst durch die Musikschule mitgeteilt und
dann nach Rücksprache mit dem Immobilienservice, ich hatte die Daten ja vorhin
genannt, noch einmal überprüft, worauf sich tatsächlich ergeben hat, dass der
Aktenkeller tatsächlich zweimal mit Gülle überschwemmt wurde. Herr
Wesener: Eine
Frage drängt sich natürlich auf, wo lagern denn aktuell die Akten der
Musikschule. Herr
Stöß: Nicht
mehr im Keller des Bethanien jedenfalls. Es
handelt sich offenbar um ein Anbwasserrohr. |
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