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Drucksache - DS/1780/III
Ich frage das Bezirksamt:
Frau Kalepky: In der
Anlage zur Beantwortung werden 23 Bauvorhaben aufgeführt. Davon ist eine mit
Einnahmen abgeschlossen. Bei den anderen 22 sind noch keine Bescheide an die
Eigentümer ergangen. Daher ist die Angabe der jeweiligen Gesamthöhe der
Forderungen noch nicht möglich. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die
Anlage jetzt von den 23 Baumaßnamen vorlesen sollte. Ich würde sie in jedem
falle als Anlage an meine mdl. Antwort rüber reichen. Vielleicht noch soviel.
Z.z. gibt es aber Prioritätensetzung und zwar 5 Maßnahmen von den 22
Bauvorhaben, die noch nicht mit einem Bescheid versehen worden sind und zwar
Marchlewski – das müssen sie jetzt nicht mitschreiben. Da gibt es eine
Bauplanungsunterlage, die bereits vorliegt. Es gibt die Karl-Marx-Allee
zwischen Strausberger Platz und Lebuser, auch als Bauplanung. Dann gibt es die
Wilhelmstrasse, die Wrangelstrasse, die Helsingforserstrasse, die in 2010 mit
einer Bauplanungsunterlage dann untersetzt werden, um den Prozess, der
vorgeschrieben ist im Straßenausbaubeitragsgesetz durch zuführen. Zu 2: Es sind
bisher Beiträge in Höhe von 23135, 35 € unter dem Kapitel 4212, Titel 34104 im
Haushaltsjahr 2009 eingenommen werden. Das betrifft die Baumaßnahme an der
Pettenkofer Strasse von der Rigaer bis zur Frankfurter Allee, auch aufgeführt
in der Anlage. Zu 3: Es gibt
derzeit keine offenen Forderungen des BA und keine Widersprüche bzw. Klagen vom
Eigentümer gegen erlassene Bescheide. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen,
die Bescheide, bis auf den einen, es gibt im Augenblick 22 Baumaßnahmen, die
keine Bescheide haben, weil im Prozess abgearbeitet werden muss, entweder sind
die Bauplanungsunterlagen liegen bereits vor, ist auch vermerkt in der Anlage
und man hat das Prozedere jetzt abzuarbeiten Eigentümerbeteiligung, mögliche
Einwände, Abarbeiten der möglichen Einwände, u.u. bei Einwänden die
Überarbeitung der Unterlagen, dann die Realisierung – nicht ganz unwichtig und
dann der Bescheid. Erst dann kann überhaupt ein Bescheid raus gehen an die
jeweiligen Eigentümer. Herr
Hehmke: Frau
Kalepky, sie hatten selbst in dem Gesetz gegebenen Abläufe angesprochen. Für
diese Baumaßnahmen hatten sie ja z.t. Vorlagen in der BVV und ich frage noch
mal, wie ist denn der Ablauf vorgesehen. Muss die BVV sozusagen eine Maßnahme
zur Kenntnis nehmen, bevor der Baubeginn dann stattfindet oder können sie noch andere
Angaben machen zum zeitlichen Ablauf. Frau
Kalepky: Im
Augenblick kann ich mit ihrer letzten Teilfrage anfangen und keine weiteren
Angaben zu den Abläufen sagen. Das einzigste, was wir machen könnten, ist noch
mal, dass das Tiefbauamt zu den Einzelmaßnahmen die Sequenz dann angibt,
welchen Stand der Dinge wir im Moment haben in den einzelnen 22 Baumaßnamen. Bezogen auf
den 1. Teil der Frage: Wir haben z.b., um das zu konkretisieren, erst 3
Bauvorhaben, die, ich glaube das hatte ich damals auch in ihrer sehr langen
Anfrage beantwortet. Es gibt unterschiedliche Baumaßnahmen, z.b. die, die
zusammenhängen mit den Berliner Wasserbetrieben. Wir haben gerade in der BA Sitzung jetzt 2 Vorlagen gehabt,
die die Berliner Wasserbetriebe angehen und da gibt es zum Thema „Erweiterung“
– in dem Falle Kanalnetz- Schlesische Strasse einmal und Taborstrasse zum
zweiten, gibt es kein Veto von der BVV . Es gibt aber andere Bauvorhaben, wo
durchaus die BVV sagen kann, unter den und den Bedingungen „Einspruch euer
Ehren“. Also, es sind sehr unterschiedliche Bauvorhaben, genau wie ein anderer
Punkt der Berliner Wasserbetriebe, so gibt es ja auch die Kandelaber, die
hatten wir ja auch schon mal am Wickel in der Karl-Marx-Allee, wo wir als
Einspruch das nicht unbedingt in der BVV dann bremsen können das Vorhaben. Herr
Hehmke: Sie hatten
gesagt, dass im Kapitel 4212, Titel 32104 wurden in 09 Einnahmen veranschlagt
in Höhe von ca. 21000 €. Meine Frage bezog sich auf die erwarteten Einnahmen im
laufenden Doppelhaushalt 2010/11. Können sie dazu noch mal Angaben machen. Frau
Kalepky: Ja, gerne,
da mich das auch irritiert hatte, dass ich da keine präzisen Angaben hatte,
aber sie müssen sich das so vorstellen, dass die Bescheide im Grunde erst die
defacto der jeweiligen Maßnahmen benennen können. Die Eigentümer werden mit
einer „ca. Information“ über die jeweiligen Beträge erst mal grundsätzlich
informiert, um erstmal zu sagen, Leute wir haben hier ein Bauvorhaben und ihr
werdet anteilig in einem rahmen von – bis dann auch beteiligt werden. Die
Bescheide beinhalten im Grunde dann auch die erarbeitete Differenzierung, wie
viel Eigentümer an der einen oder anderen Stelle des Bauvorhabens beteiligt
werden und die Beteiligung ist sehr, sehr unterschiedlich, je nachdem, was es
für ein Grundstück ist, also ich kann sie nur daran erinnern, es gab
Eckgrundstücke. , die einfach anders behandelt werden. Da gab es damals auch
Einsprüche von einem Eigentümer, weil er doppelt veranschlagt wurde. Also, die
jeweiligen Eigentumsverhältnisse müssen berücksichtigt werden, sodass ich im
Augenblick im höchsten falle eine „ca. Angabe“ machen könnte und auch nicht bei
allen 22 Bauvorhaben, die wir vorhaben. Herr
Wesener: Das
Straßenausbaubeitragsgesetz ist ja vergleichbar neues Gesetz. Deswegen würde
mich interessieren, gibt es nach wie vor in Berlin, aber auch in diesem Bezirk
Schwierigkeiten, dieses in die Praxis zu überführen oder ist es so, dass die
Verwaltung zwischenzeitlich Tritt gefasst hat, also die Abläufe etwa
aufeinander abgestimmt sind und keine größeren Unsicherheiten mehr bestehen. Frau
Kalepky: Es ist so,
dass die Bezirke in ihren Amtsleitersitzungen am Anfang sich extrem gequält
haben. Ich glaube, auch das hatte ich damals in einer Antwort, ich glaube in
der Nachfrage sogar angeführt, um überhaupt klar zu kommen mit den einzelnen
Maßnahmen, Vorgaben des Straßenausbaubeitragsgesetzes. Ich denke, das ist bei
jedem neuen Gesetz so und insofern gar nichts wahnsinnig besonders. Eine der
größten Schwierigkeiten ist gewesen, das Gesetz war nicht bis in alle kleinen
Ecken durchdacht und wie das so bei Gesetzen ist, ist es im Laufe der Zeit
präsiziert worden. Mittlerweile ist es so, dass mein Tiefbauamt ganz gut in der
Abarbeitung ist, aber (!) man darf nicht vergessen, es ist eine einzige Person,
die im Grunde die ganzen Straßenausbaugesetzesvorhaben bearbeitet und insofern
braucht es einfach Zeit. Ich kann ihnen einfach nur so mal als Ansatz mitgeben
– eine Baumassnahme, hängt natürlich davon ab, wie groß sie ist braucht in der
Regel vom ersten Ansatz des Vorhabens bis hin zur Abarbeitung, der Bescheid und
der Einnahme 5-15 Jahre. Insofern muss man da nicht ungeduldig werden, man muss
es aber gut im Auge behalten, damit die Maßnamen auch im Turnus abgearbeitet
werden können. Frau
Seid: Darf ich
ihren Ausführungen entnehmen, dass wir sie künftig mit „ euer Ehren“ anreden
sollen und zum anderen wüsste ich ganz gerne, sie können höchstens eine
„Ca-Angabe“ machen. Können sie diese „ca.-Angabe“ auch in „ca.-Summe“, also mit
einer Zahl noch unterlegen bitte. Frau
Kalepky: Den ersten
Teil habe ich nicht verstanden. Der 2. Teil in der tat können wir bezogen auf
die Anlage eine „ca-Gesamthöhe „ angeben, aber das kann ich jetzt hier nicht am
Pult. Das kommt in die Anlage. |
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