Drucksache - DS/1780/III  

 
 
Betreff: Einnahmen durch Anliegerbeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für welche bisher (seit Inkrafttreten des Gesetzes) durch das Bezirksamt veranlassten Baumaßnahmen wurden/werden Beiträge von Grundstückseigentümern nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz des Landes Berlin erhoben (bitte unter Angabe der jeweiligen Baumaßnahme und der Gesamthöhe der erhobenen Forderungen pro Baumaßnahme)?

 

  1. In welcher Höhe sind bisher Beiträge nach dem o.g. Gesetz eingenommen worden und in welchem Titel des Doppelhaushalts 2010/2011 werden die Einnahmen nach dem o.g. Gesetz veranschlagt?

 

  1. Gibt es noch offene Forderungen des BA bzw. Widersprüche/Klagen von Eigentümern?

 

 

Frau  Kalepky:

In der Anlage zur Beantwortung werden 23 Bauvorhaben aufgeführt. Davon ist eine mit Einnahmen abgeschlossen. Bei den anderen 22 sind noch keine Bescheide an die Eigentümer ergangen. Daher ist die Angabe der jeweiligen Gesamthöhe der Forderungen noch nicht möglich. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Anlage jetzt von den 23 Baumaßnamen vorlesen sollte. Ich würde sie in jedem falle als Anlage an meine mdl. Antwort rüber reichen. Vielleicht noch soviel. Z.z. gibt es aber Prioritätensetzung und zwar 5 Maßnahmen von den 22 Bauvorhaben, die noch nicht mit einem Bescheid versehen worden sind und zwar Marchlewski – das müssen sie jetzt nicht mitschreiben. Da gibt es eine Bauplanungsunterlage, die bereits vorliegt. Es gibt die Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Lebuser, auch als Bauplanung. Dann gibt es die Wilhelmstrasse, die Wrangelstrasse, die Helsingforserstrasse, die in 2010 mit einer Bauplanungsunterlage dann untersetzt werden, um den Prozess, der vorgeschrieben ist im Straßenausbaubeitragsgesetz durch zuführen.

Zu 2:

Es sind bisher Beiträge in Höhe von 23135, 35 € unter dem Kapitel 4212, Titel 34104 im Haushaltsjahr 2009 eingenommen werden. Das betrifft die Baumaßnahme an der Pettenkofer Strasse von der Rigaer bis zur Frankfurter Allee, auch aufgeführt in der Anlage.

Zu 3:

Es gibt derzeit keine offenen Forderungen des BA und keine Widersprüche bzw. Klagen vom Eigentümer gegen erlassene Bescheide. Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, die Bescheide, bis auf den einen, es gibt im Augenblick 22 Baumaßnahmen, die keine Bescheide haben, weil im Prozess abgearbeitet werden muss, entweder sind die Bauplanungsunterlagen liegen bereits vor, ist auch vermerkt in der Anlage und man hat das Prozedere jetzt abzuarbeiten Eigentümerbeteiligung, mögliche Einwände, Abarbeiten der möglichen Einwände, u.u. bei Einwänden die Überarbeitung der Unterlagen, dann die Realisierung – nicht ganz unwichtig und dann der Bescheid. Erst dann kann überhaupt ein Bescheid raus gehen an die jeweiligen Eigentümer.

 

Herr Hehmke:

Frau Kalepky, sie hatten selbst in dem Gesetz gegebenen Abläufe angesprochen. Für diese Baumaßnahmen hatten sie ja z.t. Vorlagen in der BVV und ich frage noch mal, wie ist denn der Ablauf vorgesehen. Muss die BVV sozusagen eine Maßnahme zur Kenntnis nehmen, bevor der Baubeginn dann stattfindet oder können sie noch andere Angaben machen zum zeitlichen Ablauf.

 

Frau Kalepky:

Im Augenblick kann ich mit ihrer letzten Teilfrage anfangen und keine weiteren Angaben zu den Abläufen sagen. Das einzigste, was wir machen könnten, ist noch mal, dass das Tiefbauamt zu den Einzelmaßnahmen die Sequenz dann angibt, welchen Stand der Dinge wir im Moment haben in den einzelnen 22 Baumaßnamen.

Bezogen auf den 1. Teil der Frage: Wir haben z.b., um das zu konkretisieren, erst 3 Bauvorhaben, die, ich glaube das hatte ich damals auch in ihrer sehr langen Anfrage beantwortet. Es gibt unterschiedliche Baumaßnahmen, z.b. die, die zusammenhängen mit den Berliner Wasserbetrieben.  Wir haben gerade in der BA Sitzung jetzt 2 Vorlagen gehabt, die die Berliner Wasserbetriebe angehen und da gibt es zum Thema „Erweiterung“ – in dem Falle Kanalnetz- Schlesische Strasse einmal und Taborstrasse zum zweiten, gibt es kein Veto von der BVV . Es gibt aber andere Bauvorhaben, wo durchaus die BVV sagen kann, unter den und den Bedingungen „Einspruch euer Ehren“. Also, es sind sehr unterschiedliche Bauvorhaben, genau wie ein anderer Punkt der Berliner Wasserbetriebe, so gibt es ja auch die Kandelaber, die hatten wir ja auch schon mal am Wickel in der Karl-Marx-Allee, wo wir als Einspruch das nicht unbedingt in der BVV dann bremsen können das Vorhaben.

 

Herr Hehmke:

Sie hatten gesagt, dass im Kapitel 4212, Titel 32104 wurden in 09 Einnahmen veranschlagt in Höhe von ca. 21000 €. Meine Frage bezog sich auf die erwarteten Einnahmen im laufenden Doppelhaushalt 2010/11. Können sie dazu noch mal Angaben machen.

 

Frau Kalepky:

Ja, gerne, da mich das auch irritiert hatte, dass ich da keine präzisen Angaben hatte, aber sie müssen sich das so vorstellen, dass die Bescheide im Grunde erst die defacto der jeweiligen Maßnahmen benennen können. Die Eigentümer werden mit einer „ca. Information“ über die jeweiligen Beträge erst mal grundsätzlich informiert, um erstmal zu sagen, Leute wir haben hier ein Bauvorhaben und ihr werdet anteilig in einem rahmen von – bis dann auch beteiligt werden. Die Bescheide beinhalten im Grunde dann auch die erarbeitete Differenzierung, wie viel Eigentümer an der einen oder anderen Stelle des Bauvorhabens beteiligt werden und die Beteiligung ist sehr, sehr unterschiedlich, je nachdem, was es für ein Grundstück ist, also ich kann sie nur daran erinnern, es gab Eckgrundstücke. , die einfach anders behandelt werden. Da gab es damals auch Einsprüche von einem Eigentümer, weil er doppelt veranschlagt wurde. Also, die jeweiligen Eigentumsverhältnisse müssen berücksichtigt werden, sodass ich im Augenblick im höchsten falle eine „ca. Angabe“ machen könnte und auch nicht bei allen 22 Bauvorhaben, die wir vorhaben.

 

Herr Wesener:

Das Straßenausbaubeitragsgesetz ist ja vergleichbar neues Gesetz. Deswegen würde mich interessieren, gibt es nach wie vor in Berlin, aber auch in diesem Bezirk Schwierigkeiten, dieses in die Praxis zu überführen oder ist es so, dass die Verwaltung zwischenzeitlich Tritt gefasst hat, also die Abläufe etwa aufeinander abgestimmt sind und keine größeren Unsicherheiten mehr bestehen.

 

Frau Kalepky:

Es ist so, dass die Bezirke in ihren Amtsleitersitzungen am Anfang sich extrem gequält haben. Ich glaube, auch das hatte ich damals in einer Antwort, ich glaube in der Nachfrage sogar angeführt, um überhaupt klar zu kommen mit den einzelnen Maßnahmen, Vorgaben des Straßenausbaubeitragsgesetzes. Ich denke, das ist bei jedem neuen Gesetz so und insofern gar nichts wahnsinnig besonders. Eine der größten Schwierigkeiten ist gewesen, das Gesetz war nicht bis in alle kleinen Ecken durchdacht und wie das so bei Gesetzen ist, ist es im Laufe der Zeit präsiziert worden. Mittlerweile ist es so, dass mein Tiefbauamt ganz gut in der Abarbeitung ist, aber (!) man darf nicht vergessen, es ist eine einzige Person, die im Grunde die ganzen Straßenausbaugesetzesvorhaben bearbeitet und insofern braucht es einfach Zeit. Ich kann ihnen einfach nur so mal als Ansatz mitgeben – eine Baumassnahme, hängt natürlich davon ab, wie groß sie ist braucht in der Regel vom ersten Ansatz des Vorhabens bis hin zur Abarbeitung, der Bescheid und der Einnahme 5-15 Jahre. Insofern muss man da nicht ungeduldig werden, man muss es aber gut im Auge behalten, damit die Maßnamen auch im Turnus abgearbeitet werden können.  

 

 

Frau Seid:

Darf ich ihren Ausführungen entnehmen, dass wir sie künftig mit „ euer Ehren“ anreden sollen und zum anderen wüsste ich ganz gerne, sie können höchstens eine „Ca-Angabe“ machen. Können sie diese „ca.-Angabe“ auch in „ca.-Summe“, also mit einer Zahl noch unterlegen bitte.

 

Frau Kalepky:

Den ersten Teil habe ich nicht verstanden. Der 2. Teil in der tat können wir bezogen auf die Anlage eine „ca-Gesamthöhe „ angeben, aber das kann ich jetzt hier nicht am Pult. Das kommt in die Anlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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