Drucksache - DS/1439/III  

 
 
Betreff: Baustopp für das Bauvorhaben Schöneberger Str. 20 / Hallesches Ufer (ehemaliges Tiefbauamt und NGA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Becker, JörgBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
03.02.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
14.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung vertagt   
05.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung im Ausschuss abgelehnt   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
13.10.2009 
Gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen und Immobilien und Verwaltung. mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
25.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Das Bezirksamt wird beauftragt, die Baumaßnahmen an der oben genannten Immobilie nach erfolgter Wintersicherung unverzüglich zu stoppen und nach Ersatzstandorten für das dort ursprünglich geplante Jugendamt zu suchen. Insbesondere ist dabei noch einmal der Standort Müllenhoffstraße zu prüfen.

 

Begründung:

 

Angesichts der explodierenden Entwicklung der Baukosten (ursprünglich geplant 90.000,00 €, mittlerweile mindestens 1.500.000,00 €) ist ein weiteres Festhalten an dem geplanten Standort für das Jugendamt auch angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks nicht weiter zu verantworten.


Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Immobilien und Verwaltung und den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.

 

13.10.2009

Ausschuss für Immobilien und Verwaltung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ein Baustopp am Standort Hallesches Ufer im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung geboten ist. Dabei sind sowohl bezirkseigene Standorte als auch Möglichkeiten der Anmietung in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im November 2009 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ein Baustopp am Standort Hallesches Ufer im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung geboten ist. Dabei sind sowohl bezirkseigene Standorte als auch Möglichkeiten der Anmietung in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im November 2009 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse ImmoVerw und PHI (ff).

 

25.05.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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