Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1439/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird beauftragt, die
Baumaßnahmen an der oben genannten Immobilie nach erfolgter Wintersicherung
unverzüglich zu stoppen und nach Ersatzstandorten für das dort ursprünglich
geplante Jugendamt zu suchen. Insbesondere ist dabei noch einmal der Standort
Müllenhoffstraße zu prüfen. Begründung: Angesichts der explodierenden Entwicklung der Baukosten
(ursprünglich geplant 90.000,00 €, mittlerweile mindestens 1.500.000,00 €) ist
ein weiteres Festhalten an dem geplanten Standort für das Jugendamt auch
angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks nicht weiter zu
verantworten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung
in den Ausschuss für Immobilien und Verwaltung und den Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen ff. Ausschuss
für Immobilien und Verwaltung, Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ein Baustopp am Standort Hallesches
Ufer im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung geboten ist. Dabei sind
sowohl bezirkseigene Standorte als auch Möglichkeiten der Anmietung in die
Betrachtung einzubeziehen. Der BVV
ist zu ihrer Sitzung im November 2009 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob ein Baustopp am Standort Hallesches
Ufer im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung geboten ist. Dabei sind
sowohl bezirkseigene Standorte als auch Möglichkeiten der Anmietung in die
Betrachtung einzubeziehen. Der BVV
ist zu ihrer Sitzung im November 2009 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse ImmoVerw und PHI (ff). 25.05.2010
PHI Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin