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Drucksache - DS/1356/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird
beauftragt, sich schriftlich an alle bezirklichen Sportvereine und
-vereinigungen zu wenden, um diese auf die Aufnahme eines Ergänzungspassus in
die Berliner SPAN hinzuweisen, wonach auf Berliner Sportanlagen
rechtsextremistisches, rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht
geduldet wird. Der Passus lautet: "NutzerInnen
und BesucherInnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von
rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem
Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund
ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung
oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender
Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach
allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln ist, das
Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird
mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot
geahndet." (DS 16/1491 uns 16/1312 Abg.haus Berlin). Dieser
Passus soll an prominenter Stelle auf die Website der bezirklichen Sportförderung
gestellt werden. Die
Sportvereine sollen gebeten werden, im Falle, dass die Durchsetzung dieser
Regel auf Schwierigkeiten stößt, dem BA darüber Hinweise zu geben, damit dieses
geeignete Präventionsstrategien entwickeln und Projekte anregen kann. Begründung:
Zwischenfälle
und Erfahrungsberichte zeigen, dass an einzelnen Orten des Sports
rechtsextreme Akteure versuchen, Einfluss zu gewinnen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das BA wird
beauftragt, sich schriftlich an alle bezirklichen Sportvereine und
-vereinigungen zu wenden, um diese auf die Aufnahme eines Ergänzungspassus in
die Berliner SPAN hinzuweisen, wonach auf Berliner Sportanlagen
rechtsextremistisches, rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht
geduldet wird. Der Passus lautet: "NutzerInnen
und BesucherInnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von
rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem
Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund
ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen
Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen
entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder
Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld
anzusiedeln ist, das Mitführen entsprechender Materialien und deren
Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und
ggf. mit Hausverbot geahndet." (DS 16/1491 uns 16/1312 Abg.haus Berlin). Dieser
Passus soll an prominenter Stelle auf die Website der bezirklichen
Sportförderung gestellt werden. Die
Sportvereine sollen gebeten werden, im Falle, dass die Durchsetzung dieser
Regel auf Schwierigkeiten stößt, dem BA darüber Hinweise zu geben, damit dieses
geeignete Präventionsstrategien entwickeln und Projekte anregen kann. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Sport überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. |
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