Drucksache - DS/1356/III  

 
 
Betreff: Hinweis auf Änderung der SPAN im Hinblick auf rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Verhaltensweisen an Sportvereine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Integration und MigrationVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
Sport Vorberatung
19.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 1356 - Änderung SPAN VzK  
1. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sich schriftlich an alle bezirklichen Sportvereine und -vereinigungen zu wenden, um diese auf die Aufnahme eines Ergänzungspassus in die Berliner SPAN hinzuweisen, wonach auf Berliner Sportanlagen rechtsextremistisches, rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht geduldet wird. Der Passus lautet:

"NutzerInnen und BesucherInnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln ist, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet." (DS 16/1491 uns 16/1312 Abg.haus Berlin).

Dieser Passus soll an prominenter Stelle auf die Website der bezirklichen Sportförderung gestellt werden.

Die Sportvereine sollen gebeten werden, im Falle, dass die Durchsetzung dieser Regel auf Schwierigkeiten stößt, dem BA darüber Hinweise zu geben, damit dieses geeignete Präventionsstrategien entwickeln und Projekte anregen kann.

 

Begründung:

Zwischenfälle und Erfahrungsberichte zeigen, dass an einzelnen Orten  des Sports rechtsextreme Akteure versuchen, Einfluss zu gewinnen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, sich schriftlich an alle bezirklichen Sportvereine und -vereinigungen zu wenden, um diese auf die Aufnahme eines Ergänzungspassus in die Berliner SPAN hinzuweisen, wonach auf Berliner Sportanlagen rechtsextremistisches, rassistisches und antisemitisches Verhalten nicht geduldet wird. Der Passus lautet:

"NutzerInnen und BesucherInnen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln ist, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet." (DS 16/1491 uns 16/1312 Abg.haus Berlin).

Dieser Passus soll an prominenter Stelle auf die Website der bezirklichen Sportförderung gestellt werden.

Die Sportvereine sollen gebeten werden, im Falle, dass die Durchsetzung dieser Regel auf Schwierigkeiten stößt, dem BA darüber Hinweise zu geben, damit dieses geeignete Präventionsstrategien entwickeln und Projekte anregen kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Sport überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes  wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes  wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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