Drucksache - DS/1781/III  

 
 
Betreff: Personenbezogene Einzelparkplätze für Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.   Wie viele Menschen mit Behinderungen haben im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen (mit Zeichen 286, 314 oder 315 und mit Zusatzschild 1020-11 oder 1044-11 gekennzeichneten) personenbezogenen Einzelparkplatz, für deren Benutzung ein "besonderer Parkausweis" mit einer Nummer erforderlich ist und dessen Nummer mit der auf dem Zusatzschild angegebenen Nummer übereinstimmen muss?

 

  1. Wie viele davon verfügen noch über eine nationale Parkkarte, die in diesem Jahr (bis 31.12.2010) gegen den EU-weit gültigen europäischen Parkausweis ausgetauscht werden muss bzw. wie viele bereits ausgegebene EU-Parkausweise müssen in diesem Jahr zusätzlich verlängert bzw. ausgetauscht werden?

 

  1. Aus welchen Gründen erhalten alle diese Antragsteller eine neue Nummer für Ihren Parkausweis, mit der Konsequenz, dass alle Schilder (diesbezügliche Verkehrszeichen mit Rollstuhlsymbol und Nummer der Parkberechtigung) ausgewechselt werden müssen?

 

  1. Nachfrage: Welche Kosten entstehen dadurch für den Bezirk?

 

Frau Kalepky:

Zu 1:

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind z.z. 248 personenbezogene Einzelparkplätze eingerichtet.

Zu 2:

Hierüber gibt es keine Erhebungen, da jeder Berechtigte in Eigenverantwortung, das ist wichtig die Parkerleichterungskarte beantragt bzw. umtauscht.

Zu 3:

Bis zur Gründung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde wurden durch die zentrale Strassenverkehrsbehörde eine fortlaufende Nummerierung der Genehmigungen vorgenommen. Im Rahmen der Aufgabenabschichtung wurde bei Gründung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung an die Bezirke übertragen und dabei musste das Nummerierungssystem geändert werden. Bei Ablauf oder Umtausch dieser Genehmigung wird jetzt vor die laufende Nummerierung die Bezirksnummer – für Friedrichshain-Kreuzberg ist das die 02 – gestellt.

Einerseits wird hierdurch eine Doppelnummerierung in verschiedenen Bezirken vermieden und andererseits der Kontroll- und Abstimmungsaufwand verringert.

Zur Nachfrage:

Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht, es sei denn man seiht den Personalaufwand, der natürlich zur Eintragung dann dazu gehört als Aufwand, den ich aber nicht beziffern kann.

 

 

 

 

 
 

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