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Drucksache - DS/1781/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Menschen mit Behinderungen
haben im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen (mit Zeichen 286, 314 oder 315
und mit Zusatzschild 1020-11 oder 1044-11 gekennzeichneten) personenbezogenen
Einzelparkplatz, für deren Benutzung ein "besonderer Parkausweis" mit
einer Nummer erforderlich ist und dessen Nummer mit der auf dem Zusatzschild
angegebenen Nummer übereinstimmen muss?
Frau Kalepky: Zu 1: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind z.z. 248
personenbezogene Einzelparkplätze eingerichtet. Zu 2: Hierüber gibt es keine Erhebungen, da jeder Berechtigte in
Eigenverantwortung, das ist wichtig die Parkerleichterungskarte beantragt bzw.
umtauscht. Zu 3: Bis zur Gründung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde
wurden durch die zentrale Strassenverkehrsbehörde eine fortlaufende
Nummerierung der Genehmigungen vorgenommen. Im Rahmen der Aufgabenabschichtung
wurde bei Gründung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Erteilung dieser
Ausnahmegenehmigung an die Bezirke übertragen und dabei musste das
Nummerierungssystem geändert werden. Bei Ablauf oder Umtausch dieser
Genehmigung wird jetzt vor die laufende Nummerierung die Bezirksnummer – für
Friedrichshain-Kreuzberg ist das die 02 – gestellt. Einerseits wird hierdurch eine Doppelnummerierung in
verschiedenen Bezirken vermieden und andererseits der Kontroll- und
Abstimmungsaufwand verringert. Zur Nachfrage: Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht, es sei denn
man seiht den Personalaufwand, der natürlich zur Eintragung dann dazu gehört
als Aufwand, den ich aber nicht beziffern kann. |
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