Drucksache - DS/1785/III
Sehr geehrter Herr Teschendorf, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 26.05.2010 beantworte ich
wie folgt: 1.
Wie hat das BA die
Anwohnerinnen und Anwohner über die zum 1. Juni erfolgende Schliessung des
Tunnels zur Stralauer Halbinsel und die daraus für sie erwachsenden
Konsequenzen informiert? Antwort: Da
die Schließung der Eisenbahnüberführung Alt- Stralau durch die DB Netz AG,
vertreten durch die DB ProjektBau GmbH veranlasst wird, die Schließung
Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist und darüber hinaus eine
Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der DB Netz AG, vertreten durch die
DB ProjektBau GmbH abgeschlossen wurde, sieht sich das Bezirksamt nicht in der
Verantwortung, betroffene Anwohner/ Anlieger hierüber zu informieren. 2.
Wenn es eine
Veranstaltung gegeben hat, wer wurde hierfür in welcher Form eingeladen? Antwort: Zu
der Info-Veranstaltung „Schließung des Tunnels Alt-Stralau“ hat als Bauherr und
Projektverantwortlicher, die Deutsche Bahn, eingeladen. Diese Einladung
erfolgte über Handzettel, die auf Alt-Stralau verteilt wurden und in den
Geschäften auslagen sowie über eine Pressemitteilung in der Berliner Zeitung. 3.
Sieht das BA hiermit
angesichts der Schwere der Beeinträchtigungen seine Informationspflichten gegenüber den Bürgerinnen als
erfüllt an? Antwort: Die Beeinträchtigung wird nicht als
außergewöhnlich schwer eingeschätzt, da die Eisenbahnüberführung jederzeit für
Fußgänger, Radfahrer und Rettungsfahrzeuge weiterhin uneingeschränkt passierbar
bleibt und der Umweg für die Kraftfahrzeuge nur ca. 1,5 km beträgt. Es besteht
keine Informationspflicht über Maßnahmen der DB Netz AG seitens des
Bezirksamtes. 4.
Wie
ist das BA auf die verkehrlichen Neuordnungen vorbereitet, die mit der Sperrung
des Tunnels und der Öffnung der Kynastbrücke einhergehen? Antwort: Die erforderliche Umfahrungsstraße für die Kynastraße
befindet sich in der Fertigstellungsphase und auf Veranlassung der DB Netz AG,
vertreten durch die DB ProjektBau GmbH,
sind die notwendigen Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörden
(Bezirk und Verkehrslenkung Berlin) im Einvernehmen angeordnet worden. Die
Umsetzung der Anordnung ist durch DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau
GmbH, beauftragt worden. Das Bezirksamt trägt die straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen mit, hat in der Folge jedoch nichts zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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