Drucksache - DS/1785/III  

 
 
Betreff: Alt-Stralau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Teschendorf, Clemens 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 01.06.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Teschendorf,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 26.05.2010 beantworte ich wie folgt:

 

 

1.         Wie hat das BA die Anwohnerinnen und Anwohner über die zum 1. Juni erfolgende Schliessung des Tunnels zur Stralauer Halbinsel und die daraus für sie erwachsenden Konsequenzen informiert?

Antwort:

Da die Schließung der Eisenbahnüberführung Alt- Stralau durch die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH veranlasst wird, die Schließung Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist und darüber hinaus eine Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH abgeschlossen wurde, sieht sich das Bezirksamt nicht in der Verantwortung, betroffene Anwohner/ Anlieger hierüber zu informieren.

 

2.         Wenn es eine Veranstaltung gegeben hat, wer wurde hierfür in welcher Form eingeladen?

Antwort:

Zu der Info-Veranstaltung „Schließung des Tunnels Alt-Stralau“ hat als Bauherr und Projektverantwortlicher, die Deutsche Bahn, eingeladen. Diese Einladung erfolgte über Handzettel, die auf Alt-Stralau verteilt wurden und in den Geschäften auslagen sowie über eine Pressemitteilung in der Berliner Zeitung.

 

3.         Sieht das BA hiermit angesichts der Schwere der Beeinträchtigungen seine Informationspflichten

gegenüber den Bürgerinnen als erfüllt an?

Antwort:

Die Beeinträchtigung wird nicht als außergewöhnlich schwer eingeschätzt, da die Eisenbahnüberführung jederzeit für Fußgänger, Radfahrer und Rettungsfahrzeuge weiterhin uneingeschränkt passierbar bleibt und der Umweg für die Kraftfahrzeuge nur ca. 1,5 km beträgt. Es besteht keine Informationspflicht über Maßnahmen der DB Netz AG seitens des Bezirksamtes.

 

4.         Wie ist das BA auf die verkehrlichen Neuordnungen vorbereitet, die mit der Sperrung des Tunnels und der Öffnung der Kynastbrücke einhergehen?

Antwort:

Die erforderliche Umfahrungsstraße für die Kynastraße befindet sich in der Fertigstellungsphase und auf Veranlassung der DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH,  sind die notwendigen Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörden (Bezirk und Verkehrslenkung Berlin) im Einvernehmen angeordnet worden. Die Umsetzung der Anordnung ist durch DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, beauftragt worden. Das Bezirksamt trägt die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen mit, hat in der Folge jedoch nichts zu veranlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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