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Drucksache - DS/1518/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt
darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist
insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere
notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu
nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre
Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder
zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen,
erleichtert werden. Begründung: Rechte und Ansprüche auf Beteiligung
und insbesondere auch auf Beratung von Kindern und Jugendlichen sind einer der
wichtigsten Bestandteile des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Um Kindern und
Jugendlichen einen noch besseren Zugang zu den Angeboten zu verschaffen, damit
sie ihre Rechte noch umfangreicher wahrnehmen können, bedarf zunächst einer
Analyse, welche Strukturen und Angebote es überhaupt gibt. Daran anschließend
ist zu prüfen und zu diskutieren, wie die Strukturen und Angebote weiter
verbessert werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird überwiesen in
den Ausschuss JHA. JHA 01.12.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt
darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist
insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere
notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu
nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre
Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder
zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen,
erleichtert werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt
darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist
insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere
notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu
nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre
Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder
zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen,
erleichtert werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis
genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird in den Ausschuss
für Jugendhilfe überwiesen. JHA 04.05.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis
genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis
genommen. |
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