Drucksache - DS/1518/III  

 
 
Betreff: Stärkung der Angebote zur Beteiligung und Beratung für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Burkert-Eulitz, MarianneBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
01.12.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
04.05.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 1518_III - Stärkung Angebote SGB VIII  
1. Version vom 28.04.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen, erleichtert werden.

 

Begründung:

 

Rechte und Ansprüche auf Beteiligung und insbesondere auch auf Beratung von Kindern und Jugendlichen sind einer der wichtigsten Bestandteile des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Um Kindern und Jugendlichen einen noch besseren Zugang zu den Angeboten zu verschaffen, damit sie ihre Rechte noch umfangreicher wahrnehmen können, bedarf zunächst einer Analyse, welche Strukturen und Angebote es überhaupt gibt. Daran anschließend ist zu prüfen und zu diskutieren, wie die Strukturen und Angebote weiter verbessert werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss JHA.

 

JHA 01.12.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen, erleichtert werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft noch mehr auf ihre Rechtsansprüche hingewiesen werden und ihnen soll der Weg in das Jugendamt oder zu freien Trägern, die diese Angebote für das Jugendamt durchführen, erleichtert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Jugendhilfe überwiesen.

 

 

JHA 04.05.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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