Drucksache - DS/0521/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um
sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder
EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht
gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien
prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den
Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen
Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren
können. Begründung: Migrantinnen,
die sich von ihrem Partner trennen oder auf Geld vom Jobcenter angewiesen sind,
droht vermehrt die Abschiebung. Oft wird die Aufenthaltserlaubnis der Frauen
trotz jahrelangen Aufenthalts (bis 20 Jahre!) nicht verlängert, sondern ganz
neu geprüft. Sie erhalten eine drei Monate gültige Fiktionsbescheinigung .
Können sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft
finanzieren, sind sie nach Ablauf dieser Frist nur noch geduldet und können
jederzeit abgeschoben werden. Das Frauen ohne Deutsche oder
EU-Staatsbürgerschaft ausgewiesen
werden können, wenn sie zu Empfängerinnen staatlicher Unterstützung werden ist
keine neue gesetzliche Regelung. In jüngster Zeit wurde dieses Verfahren jedoch
verstärkt beobachtet. Die Frauen müssen dann die Koffer packen und mit ihren
minderjährigen Kindern das Land verlassen .Der Innensenator Ehrhardt Körting
(SPD) meinte dazu: „Selbstverständlich könnten die
Aufenthaltserlaubnisse in solchen Fällen verlängert werden. Die Ausländerin
müsse nur glaubhaft machen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht
selbst verschuldet hat“. Gleichzeitig hob der Senat die finanzielle Latte
nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erheblich an. Migrantinnen müssen
mehr in der Tasche haben als einfache Harz IV-Empfängerinnen, um bleiben zu
dürfen. Oft sind Frauen, die sich nach langjährigen, schlecht funktionierenden
Beziehungen zur Trennung entschließen auch gar nicht in der Lage, gleich auf
den Arbeitsmarkt zu gehen. Und – wer stellt schon jemanden ein, der keinen
sicheren Aufenthaltstitel hat? (Die
Begründung zitiert einen
Taz-Artikel vom 16.10.07, von Alke Wierth und Anna Lehmann, Hervorhebung von
der Verfasserin) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center
und den Ausschuss für Integration und Migration ff Der
Ausschuss JC empfiehlt die Umbenennung des Betreffs von :“ in :“ Ausstieg aus
gescheiterten Ehen ermöglichen“, sowie die Änderung des letzten Satzes: „Der
BVV ist in der Märzsitzung zu berichten“. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um
sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder
EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht
gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien
prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den
Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen
Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren
können. Der BVV ist in der Märzsitzung zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um
sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder
EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht
gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien
prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den
Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen
Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren
können. Der BVV ist in der März-Sitzung 2008 zu
berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird in die Ausschüsse Integration und Migration, Soziales und
Gesundheit, Frauen und Gleichstellung, Beschäftigung und JobCenter ff.
überwiesen. 10.06.2010
SozGes empfiehlt Kenntnisnahme. 16.06.2010
IntMig empfiehlt Kenntnisnahme. 23.06.2010
GleichstA empfiehlt Kenntnisnahm 16.11.2010
JC Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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