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Drucksache - DS/1792/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. In
welcher Weise beteiligt sich das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg am
Interessenbekundungsverfahren „Bürgerarbeit“ der Bundesagentur für Arbeit und
wie sieht die konzeptionelle Zuarbeit durch das Bezirksamt aus? 2. In welchen
Punkten und nach welchen Kriterien wird sich ein eingereichtes Konzept des
Jobcenters vom Modellprojekt in Bad Schmiedeberg/Sachsen-Anhalt unterscheiden? 3.
Setzt sich das Bezirksamt dafür ein, dass der Berliner Senat vorgeschlagene
Konzepte der Berliner Jobcenter mit einer Kofinanzierung versieht, um eine
angemessene Lohnhöhe, etwa vergleichbar zum öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor (ÖBS), zu ermöglichen? Nachfragen 1. Wie wird
sicher gestellt, dass die „zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende“
Bürgerarbeit keine bisher durch die öffentliche Verwaltung oder von ihr
beauftragte Träger erfüllte Aufgaben ersetzt? 2. Welche
Einsatzfelder sind vorgesehen? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Nach Erörterung
im BA am 11. oder 12. Mai und einer sozusagen Verständigung darüber, dass sich
das BA Friedrichshain-Kreuzberg in der ARGE gegenüber der Geschäftsführung des
Jobcenters dafür aussprechen wird sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen,
ist in der vergangenen Woche eine AG aus Mitarbeitern des Jobcenters und BA
Friedrichshain-Kreuzberg gebildet worden, die einen Antrag für die Bewerbung im
Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens vorbereitet haben. Dieser Antrag ist
fertig, wird morgen zum Termin eingereicht werden mit begleitendem
Unterstützungsschreiben seitens des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und
Arbeit seitens der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg
und seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die
Beteiligung des BA an dieser AG galt insb. der inhaltlichen Ausrichtung dieser
Bewerbung und einem in der Gewinnung, also Aquise und Nachweis von potentiellen
Arbeitsplätzen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Zu 2: Es geht
bei unser Bewerbung nicht darum, eine Parallelstruktur analog der Einrichtung
von Maßnahmen oder einer Modellmaßnahme zu organisieren , sondern es geht uns
darum, ähnlich wie wir schon bei der Organisation des öffentlichen
Beschäftigungssektor ran gegangen sind, bestehende soziale Infrastrukturen
kleinteilig zu unterstützen. Der Projektvorschlag ist darauf ausgerichtet,
darüber hinaus bestehende Aktivitäten und Angebote im Rahmen QM „soziale
Stadt-Aktionsraum Plus“ , der Initiative „ Berlins Wirtschaft braucht dich“ zu
verbinden und somit nachhaltig Energien zu erzielen. Die Schwerpunktsetzung
zwischen den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg wurde auch an den entspr.
Problemlagen und der demografischen Entwicklung orientiert. Schwerpunktmäßig
werden in Friedrichshain Projekte und Angebote der Familienarbeit, der
Unterstützung Alleinerziehender und in Kreuzberg Projekte und Angebote,
die Integration und
Armutsbewältigung angesprochen werden. Zu 3: Da in der
Finanzierung der Bürgerarbeit seitens des Bundes bereits ESF Mittel enthalten
sind, ist eine weitere Aufstockung aus ESF Mitteln nicht möglich, sodass die im
Land Berlin vorhandene Kofinanzierung für öffentlichen Beschäftigungssektor so
nicht heran gezogen werden kann. Diese missliche Situation, dass man nicht aus
den gleichen Töpfen ergänzen und kofinanzieren kann, machen wir ja leider
bedauerlicherweise desöfteren. Die Vergütung von Bürgerarbeit soll der
Ausschreibung folgend oder wird, wenn man der Ausschreibung folgt ca. 75 €
unter dem Niveau liegen, was Berlin für einen ÖBS Arbeitsplatz als
Mindeststandard angelegt hat. Das waren im öffentlichen Beschäftigungssektor
1300 Arbeitnehmer Brutto bei 40 Wochenstunden und 975 € bei 30 Wochenstunden.
Nach der Ausschreibung wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz im
Rahmen der Bürgerarbeit ein Brutto von 900 € haben und der Arbeitgeber wird 180
€ Arbeitgeberbeiträge noch dazu bekommen. Darüber hinaus gibt es keine weitere
Sachmittelunterstützung für diese Arbeitsplätze, sodass in der Konzipierung
unseres Projektes noch darüber nachgedacht wurde und es gegenwärtig auch noch
geprüft wird, ob wir dann die Möglichkeit ggf. haben, über 16f noch eine
Kofinanzierung für die Einrichtung von Arbeitsplätzen bereit zu stellen. Zu
Nachfrage 1: Ist
meines Erachtens mit meiner Beantwortung zu 2. bereits beantwortet, aber ich
will es noch mal verdeutlichen. Ähnlich, wie bei allen
Beschäftigungsinstrumenten, ähnlich wie beim öffentlichen Beschäftigungssektor,
gibt es das Kriterium der Zusätzlichkeit und insofern werden wir bei der
konkreten Einrichtung der Arbeitsplätze so wir denn den Zuschlag erhalten, ich
spreche hier von einem Bewerbungsverfahren, wo wir momentan davon ausgehen,
dass sich die meisten Berliner Jobcenter kongurierend zueinander bewerben
werden , aber sollten wir den Zuschlag erhalten, werden wir bei der Einrichtung
der Arbeitsplätze, also auf die Zusätzlichkeit, wie wir sie immer zugrunde
legen, zu achten haben Zu
Nachfrage 2: Analog
des beschriebenen Zieles haben wir derzeit mehr als 150 Arbeitsplatzangebote
aquerieren können, von Nachbarschaftshäusern, Mehrgenerationshäusern über
integrationsbegleitende Angebote bis hin zu Sportvereinen. Was ich noch mal
sagen will, ein für mich ganz wichtiges Kriterium im Sinne von Bürgerarbeit ist
es, dass wir das in der vorhandenen sozialen Infrastruktur organisieren wollen
als unterstützende Arbeitsplätze, kleinteilig, sodass die aktivierten
ArbeitnehmerInnen, die bis zu 36 Monate dann einen solchen Arbeitsplatz
erhalten werden, in realer Arbeitswelt, unter realen Teambedingungen als
Teamverstärkung ankommen und nicht in maßnahmeähnlichen Zusammenhängen. |
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