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Drucksache - DS/0180/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert die
Beleuchtung auf den Zugängen zum Bethanien- Haupthaus so zu betreiben, dass eine
Gefährdung für BesucherInnen des Bethaniens als auch der benachbarten
Thomaskirche ausgeschlossen ist. Begründung: Die Lampen auf den Gehwegen sind nur
teilweise in Betrieb oder defekt(?), Fußgänger/-innen sind dadurch in den
Abendstunden gefährdet. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Außenbeleuchtung Bethanien Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 28.03.2007 folgendes Ersuchen mit der Drs. Nr. 0180/II an das
Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
die Beleuchtung auf den Zugängen zum Bethanien- Haupthaus so zu betreiben, dass eine
Gefährdung für Besucher/innen des Bethaniens als auch der benachbarten Thomaskirche
ausgeschlossen ist. Hierzu wird berichtet: Die Beleuchtungsanlage in der
Grünanlage Mariannenplatz sowie auf den Zufahrtswegen Bethanien waren durch
Vandalismusschäden so beeinträchtigt, dass die Gesamtanlage nicht mehr funktionierte. Im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme
der Grünanlage Mariannenplatz sowie der beiden Zufahrtswege zum Hauptgebäude
Bethanien wurden alle Beleuchtungskörper restauriert. Die Gesamtbeleuchtungsanlage wurde
im Herbst 2009 angeschaltet und funktioniert seit dieser Zeit störungsfrei. Die Thomaskirche ist davon
ausgeschlossen, da der Haupteingang straßenseitig beleuchtet wird bzw. vor dem Haupteingang noch
ein Beleuchtungskörper steht, der die ganze Nacht hindurch leuchtet. Wir bitten, den Beschluss damit als
erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: lfd. Betriebskosten (Strom, Wartung) können noch nicht
beziffert werden. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 22.04.10 Dr. Franz Schulz Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse ImmoVerwaltung und Umwelt und
Verkehr ff überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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