Drucksache - DS/0180/III  

 
 
Betreff: Außenbeleuchtung Bethanien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
05.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
18.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.03.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 29.03.2007 PDF-Dokument
0180III Aussenbeleuchtung Bethanien _2_  
3. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert die Beleuchtung auf den Zugängen zum Bethanien-

Haupthaus so zu betreiben, dass eine Gefährdung für BesucherInnen des

Bethaniens als auch der benachbarten Thomaskirche ausgeschlossen ist.

 

Begründung:

Die Lampen auf den Gehwegen sind nur teilweise in Betrieb oder defekt(?),

Fußgänger/-innen sind dadurch in den Abendstunden gefährdet.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Außenbeleuchtung Bethanien

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.03.2007 folgendes Ersuchen

mit der Drs. Nr. 0180/II an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Beleuchtung auf den Zugängen zum Bethanien-

Haupthaus so zu betreiben, dass eine Gefährdung für Besucher/innen des Bethaniens als

auch der benachbarten Thomaskirche ausgeschlossen ist.

 

Hierzu wird berichtet:

Die Beleuchtungsanlage in der Grünanlage Mariannenplatz sowie auf den Zufahrtswegen

Bethanien waren durch Vandalismusschäden so beeinträchtigt, dass die Gesamtanlage nicht

mehr funktionierte.

Im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme der Grünanlage Mariannenplatz sowie der beiden

Zufahrtswege zum Hauptgebäude Bethanien wurden alle Beleuchtungskörper restauriert.

Die Gesamtbeleuchtungsanlage wurde im Herbst 2009 angeschaltet und funktioniert seit

dieser Zeit störungsfrei.

Die Thomaskirche ist davon ausgeschlossen, da der Haupteingang straßenseitig beleuchtet

wird bzw. vor dem Haupteingang noch ein Beleuchtungskörper steht, der die ganze Nacht

hindurch leuchtet.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: lfd. Betriebskosten

(Strom, Wartung) können noch nicht beziffert werden.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 22.04.10

 

Dr. Franz Schulz                                     Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadträtin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse ImmoVerwaltung und Umwelt und Verkehr ff überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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