Drucksache - DS/1783/III  

 
 
Betreff: SEZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Salonek, GumbertSalonek, Gumbert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 25.05.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 27.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks und der Immobilie SEZ,Landsberger Allee?

2. Wer ist Betreiber des SEZ?

3. Hat das Land Berlin weiterhin ein Rückkaufsrecht an diesem Grundstück?

Zusatzfragen

4. Lagen nach dem 01.01.2008 die baurechtlichen und gegebenenfalls weiteren notwendigen Genehmigungen zum Betrieb eines Hallenbades im SEZ vor?

5. Wird im SEZ ein Hallenbad im baurechtlichen Sinne betrieben?


Dr. Beckers:

Zu 1:

Der Eigentümer des Grundstückes ist bereist mehrfach in Presseberichten genannt worden und selbst öffentlich zu Wort gekommen. Den nenne ich ihnen auch hier – Grundstückseigentümer ist Herr Rainer Lönitz.

Zu 2:

Betreiber des SEZ ist die SEZ Berlin GmbH.

Zu 3:

Ein Widerkaufsrecht des Landes Berlin würde lediglich bei bestimmten Vertragsverletzungen durch den Käufer entstehen. Der Käufer hat seine vertragliche Verpflichtung weitestgehend erfüllt. Ein Widerkaufsrecht des Landes Berlin kann jetzt noch ausgeübt werden bei Verstoß gegen Investitionsverpflichtungen oder nicht fristgerechte Erbringung eines entspr. Nachweises durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Verstoß gegen die, an den Betrieb gestellten öffentlich rechtlichen Anforderungen einschl. Weitergabeverpflichtung bei Vermietung/Verpachtung, bei Nutzungsänderung ohne schriftliche Zustimmung, wenn der Käufer  bei Weiterveräußerung die vertraglichen Verpflichtungen nicht dem Rechtsnachfolger anzeigt.

Zu 4:

Nach dem 1.1.2008 lag keine baurechtliche Genehmigung für den Betrieb eines Hallenbades im SEZ vor und liegt auch keine vor.

Zu 5:

Nach Kenntnisstand des BA wird im SEZ derzeit kein Hallenbad im baurechtlichen Sinne betrieben.

 

Herr Salonek:
Also, es ist im jeden Falle ausgeschlossen, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aus welchen Gründen auch immer, der Betrieb des SEZ enden würde und das Grundstück trotzdem beim Eigentümer, der es für 1 € erworben hat, verbleibt.

 

Dr. Beckers:

So habe ich diese Anfrage von ihnen beantwortet, dass das dann nahe liegt. Ich kann das nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, weil es nicht mein Spezialgebiet ist, aber in der Tat drängt sich diese Schlussfolgerung auf.

 

Herr Teschendorf:

Weil ja die Frage von Herrn Salonek so etwas suggerieren, frage ich das BA direkt, ist denn in den Verträgen überhaupt gefordert, dass in irgendeiner Form ein Hallenbadbetrieb aufgenommen werden soll.

 

Dr. Beckers:

Also, so wie die Verpflichtung ja definiert ist und wie ich sie hier vorgetragen habe, ist hier von einem Hallenbad nicht die Rede.

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: