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Drucksache - DS/1765/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Gesamtschulen des Bezirkes auskömmlich mit Schulsekretär/innen und Hausmeister/innen ausgestattet sind. Auch außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit soll die Gesamtschule ein attraktives Schulangebot vorhalten u. a. durch die Kooperation mit Sportvereinen und Musikschulen. Diese Kooperation wird dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für technische und organisatorische Fragen vor Ort sind.
Begründung:
Ganztagsschulen setzen auf gemeinsames Lernen und die Verbindung von Bildung und Betreuung bis in den Nachmittag. Daher haben ein verlässliches Angebot bis mindestens 16.00 Uhr. Dieses Angebot erfordert nicht nur eine entsprechende Ausstattung mit Lehr- und Erziehungspersonal sondern auch mit Hausmeistern und Schulsekretärinnen, die den organisatorischen Ablauf sicherstellen. Darüber hinaus sind diese wichtige Ansprechpartner für Eltern und Schüler.
ÄA 25.05.2010 Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt setzt sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür ein, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Sekundarschulen des Bezirkes, auskömmlich mit Schulsekretärinnen und Hausmeistern ausgestattet sind.
Die Sekundarschulen müssen als Ganztagsschulen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z.B. Musikschule, Sportvereine, etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind.
Begründung:
Sekundarschulen setzen auf gemeinsames Lernen und die Verbindung von Bildung und Betreuung bis in den Nachmittag. Daher sind alle Sekundarschulen Ganztagsschulen mit einem verlässlichen Angebot bis mindestens 16.00 Uhr. Dieses Angebot erfordert nicht nur eine entsprechende Ausstattung mit Lehr- und Erziehungspersonal sondern auch mit Hausmeistern und Schulsekretärinnen, die den organisatorischen Ablauf sicherstellen. Darüber hinaus sind diese wichtige Ansprechpartner für Eltern und Schüler
2. ÄA 26.05.2010 Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt setzt sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür ein, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Ganztagsschulen des Bezirkes, auskömmlich mit Schulsekretärinnen und Hausmeistern ausgestattet sind.
Ganztagsschulen müssen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z.B. Musikschule, Sportvereine, etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind.
Begründung:
Sekundarschulen setzen auf gemeinsames Lernen und die Verbindung von Bildung und Betreuung bis in den Nachmittag. Daher sind alle Sekundarschulen Ganztagsschulen mit einem verlässlichen Angebot bis mindestens 16.00 Uhr. Dieses Angebot erfordert nicht nur eine entsprechende Ausstattung mit Lehr- und Erziehungspersonal sondern auch mit Hausmeistern und Schulsekretärinnen, die den organisatorischen Ablauf sicherstellen. Darüber hinaus sind diese wichtige Ansprechpartner für Eltern und Schüler
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt setzt sich bei der Senatsschulverwaltung nachdrücklich dafür ein, dass zu Beginn des neuen Schuljahres alle Ganztagsschulen des Bezirkes, auskömmlich mit Schulsekretärinnen und Hausmeistern ausgestattet sind.
Ganztagsschulen müssen außerhalb der Unterrichtszeit verbindliche, schülerorientierte Aktivitäten anbieten. Dies kann durch Kooperation mit Projekten und Vereinen, wie z.B. Musikschule, Sportvereine, etc. realisiert werden. Diese Kooperation kann dauerhaft nur gelingen, wenn auch entsprechende Ansprechpartner für organisatorische und technische Fragen vor Ort sind.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird in den Schulausschuss überwiesen.
Schule 21.10.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.10.10
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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