Sehr
geehrter Herr Brandt,
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
- Welche Förderprogramme werden vom Jobcenter
Friedrichshain-Kreuzberg für Existenzgründer/innen aus der
Arbeitslosigkeit eingesetzt?
Folgende
Existenzgründer-Förderprogramme werden für AlgII-Empfänger aus
Friedrichshain-Kreuzberg seitens des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg (JC
F-K) konkret angeboten:
- Maßnahmen zur Heranführung an
eine selbständige Tätigkeit (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB
III); mehrere/wechselnde Anbieter – Ausschreibung
- Existenzgründercoaching (§ 16
Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III); Anbieter: iq-consult –
Ausschreibung
- Einstiegsgeldförderung (§ 16b
SGB II); Einzelfallförderung
- Leistungen zur Eingliederung
von Selbständigen (§ 16c SGB II), Einzelfallförderung
Darüber
hinaus:
- Beratung zur Möglichkeit der
Inanspruchnahme des KfW-Gründercoaching Deutschland (Verfahren über
KfW/Hausbank)
- Beratung zur Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Darlehen für Existenzgründer (EKH) durch die KfW
(Verfahren über KfW/Hausbank)
2. Wie wird die Prüfung auf
wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit
nach § 16c Absatz 1 SGB II
vorgenommen?
Die Prüfung
erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Arbeitsvermittler. Im Zusammenhang
mit der Einschätzung des Kapitalbedarfs muss der Antragsteller die
Tragfähigkeit seiner Geschäftsidee und eine Abschätzung des gesamten
Finanzbedarfs darlegen. Ferner wird geprüft,
ob der Finanzbedarf über Hausbankkredite, KfW-Darlehen oder Mittel
aus Landesprogrammen abdeckbar ist, da sowohl Zuschüsse als auch Darlehen
nach § 16c SGB II nachrangig sind.
3. Wird das Programm Start:Chance
für gründungswillige ALG II-Bezieher/innen bewilligt und nach welchen
Kriterien?
Das
Programm Start:Chance ist keine durch das JC F-K gefördertes Programm,
entsprechend bedarf es auch keiner "Bewilligung" im eigentlichen
Sinne.
Nachfragen:
4. Ist ein Umstieg von einem
Kurz-Coaching (z.B. durch IQ Consult) auf ein umfassenderes
Existenzgründungsprogramm (z.B. Start:Chance durch ziz) bei der gegebenen
Bereitschaft, einen Eigenanteil zu übernehmen, möglich?
Beim
Existenzgründercoaching (siehe. Antwort zu Frage 1) handelt es sich nicht um
"Kurz"-Coaching. Ein Umstieg auf ein anderes Programm ist somit
grundsätzlich nicht möglich. Die freie Inanspruchnahme eines potentiellen
Existenzgründers des Start:Chance-Programms ist nach Rücksprache mit den
Arbeitsvermittler dann möglich, wenn diese im jeweiligen Einzelfall als
zielführend angesehen wird. Der dort vorgesehene Eigenanteil wird durch das JC
F-K jedoch nicht gefördert.
5. Wie kann der Wunsch und das
Engagement der Gründungswilligen stärker - z.B.
auch durch Darlehen und Zuschüsse
nach § 16c Absatz 2 SGB II - berücksichtigt
werden, um ihnen einen Einstieg in
die Selbständigkeit zu ermöglichen?
Jeder
realistische Wunsch in Verbindung mit einem ernsthaften Engagement von Gründungswilligen
(ALG2-Empfänger aus Friedrichshain-Kreuzberg) wird durch das JC F-K mit
den unter Antwort zu Frage 1 genannten Förderprogrammen und -produkten
unterstützt. Die vorhandene Produktpalette wird als ausreichend angesehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut
Mildner- Spindler