Drucksache - DS/1535/III  

 
 
Betreff: Förderprogramme für Existenzgründer/innen aus ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Brandt, RüdigerBrandt, Rüdiger
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 01.12.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Brandt,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

  1. Welche Förderprogramme werden vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg für Existenzgründer/innen aus der Arbeitslosigkeit eingesetzt?

 

Folgende Existenzgründer-Förderprogramme werden für AlgII-Empfänger aus Friedrichshain-Kreuzberg seitens des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg (JC F-K) konkret angeboten:

 

  • Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III); mehrere/wechselnde Anbieter – Ausschreibung

 

  • Existenzgründercoaching (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III); Anbieter: iq-consult – Ausschreibung

 

  • Einstiegsgeldförderung (§ 16b SGB II); Einzelfallförderung

 

  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II), Einzelfallförderung

Darüber hinaus:

 

  • Beratung zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des KfW-Gründercoaching Deutschland (Verfahren über KfW/Hausbank)

 

  • Beratung zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Darlehen für Existenzgründer (EKH) durch die KfW (Verfahren über KfW/Hausbank)

 

 

2. Wie wird die Prüfung auf wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit

nach § 16c Absatz 1 SGB II vorgenommen?

 

Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Arbeitsvermittler. Im Zusammenhang mit der Einschätzung des Kapitalbedarfs muss der Antragsteller die Tragfähigkeit seiner Geschäftsidee und eine Abschätzung des gesamten Finanzbedarfs darlegen. Ferner wird geprüft, ob der Finanzbedarf über Hausbankkredite, KfW-Darlehen oder Mittel aus Landesprogrammen abdeckbar ist, da sowohl Zuschüsse als auch Darlehen nach § 16c SGB II nachrangig sind.

 

 

3. Wird das Programm Start:Chance für gründungswillige ALG II-Bezieher/innen bewilligt und nach welchen Kriterien?

 

Das Programm Start:Chance ist keine durch das JC F-K gefördertes Programm, entsprechend bedarf es auch keiner "Bewilligung" im eigentlichen Sinne.

 

 

Nachfragen:

 

4. Ist ein Umstieg von einem Kurz-Coaching (z.B. durch IQ Consult) auf ein umfassenderes Existenzgründungsprogramm (z.B. Start:Chance durch ziz) bei der gegebenen Bereitschaft, einen Eigenanteil zu übernehmen, möglich?

 

Beim Existenzgründercoaching (siehe. Antwort zu Frage 1) handelt es sich nicht um "Kurz"-Coaching. Ein Umstieg auf ein anderes Programm ist somit grundsätzlich nicht möglich. Die freie Inanspruchnahme eines potentiellen Existenzgründers des Start:Chance-Programms ist nach Rücksprache mit den Arbeitsvermittler dann möglich, wenn diese im jeweiligen Einzelfall als zielführend angesehen wird. Der dort vorgesehene Eigenanteil wird durch das JC F-K jedoch nicht gefördert.

 

 

5. Wie kann der Wunsch und das Engagement der Gründungswilligen stärker - z.B.

auch durch Darlehen und Zuschüsse nach § 16c Absatz 2 SGB II - berücksichtigt

werden, um ihnen einen Einstieg in die Selbständigkeit zu ermöglichen?

 

Jeder realistische Wunsch in Verbindung mit einem ernsthaften Engagement von Gründungswilligen (ALG2-Empfänger aus Friedrichshain-Kreuzberg) wird durch das JC F-K mit den unter Antwort zu Frage 1 genannten Förderprogrammen und -produkten unterstützt. Die vorhandene Produktpalette wird als ausreichend angesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: