Drucksache - DS/0525/III  

 
 
Betreff: Schwieriger Zugang von Flüchtlingen zur Erwerbsarbeit nach dem neuen Aufenthalts Gesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integration und Migration Vorberatung
11.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration vertagt   
17.01.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0525_VzK_Schwieriger Zugang Erwerbsarbeit Aufenthaltsgesetz  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Innensenator und dem Integrationsbeauftragten des Senats darauf hinzuwirken, dass diese umgehend das Maßnahmepaket zur effektiven Verbesserung des Zugangs zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis optimiert. Dafür sollen (etwa durch eine öffentliche Kampagne) neue Kooperationspartner gewonnen werden. Zudem sollen die Informations- und Beratungsangebote der zuständigen Behörden dringend verbessert werden.

Der BVV ist bis zur Februar-Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

 

Seit dem 28. August 2007 ist neue Aufenthaltsgesetz in Kraft. Im Rahmen der sog. "Altfallregelung" (§ 104a) haben in Berlin seitdem ca. 3.100 AusländerInnen einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt und bemühen sich nunmehr entsprechend der gesetzlichen Anforderung, ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst zu sichern. Von diesen Anträgen sind z.Zt. erst ca. 1.050 bearbeitet und davon wiederum 583 bewilligt worden. Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die beiden Leitprojekte 7B und 7C im neuen Berliner Integrationskonzept "Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken" zur Unterstützung des verbesserten Zugangs zu Erwerbsarbeit von Flüchtlingen nicht ausreichen, soll die (ohnehin begrenzte) antragsberechtigte Gruppe der Flüchtlinge die Chancen auch tatsächlich nutzen können, die ihnen das neue Aufenthaltsgesetz für die Entwicklung eigener Lebensperspektiven bietet.

Zudem wird die Informationspraxis der zuständigen nachgeordneten Behörden gegenüber den AntragstellerInnen von den Berliner Flüchtlingsorganisationen als z. T. nicht zielführend beschrieben. Ohne ein schnelles und beherztes Handeln ist deutlich absehbar, dass ein erheblicher Teil der Flüchtlinge, die von den Integrationschancen des neuen Aufenthaltsgesetzes profitieren können sollen, infolge eines mangelnden Zugangs zu Erwerbsarbeit weiterhin ausgegrenzt bleiben, ggf. sogar abgeschoben werden können.

 

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center und den Ausschuss für Integration und Migration ff

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der DS/0525/III wird zugestimmt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Innensenator und dem Integrationsbeauftragten des Senats darauf hinzuwirken, dass diese umgehend das Maßnahmepaket zur effektiven Verbesserung des Zugangs zu Erwerbsarbeit und Qualifizierung für Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis optimiert. Dafür sollen (etwa durch eine öffentliche Kampagne) neue Kooperationspartner gewonnen werden. Zudem sollen die Informations- und Beratungsangebote der zuständigen Behörden dringend verbessert werden.

 

Der BVV ist bis zur Februar-Sitzung zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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