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Drucksache - DS/1313/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die von sportlichen
Nutzungen freien Zeiten von Sportplätzen und Sporthallen umgehend im Internet
zu veröffentlichen, damit InteressentInnen sich bewerben können und eine
optimale Auslastung der Sportanlagen gewährleistet werden kann . Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt gegenüber der Senatsverwaltung für Sport
dafür einsetzen, dass Sporthallen und Sportplätze freien Sportgruppen zur
Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Hinblick auf eine schriftliche Anfrage wurde vom
Bezirksamt bestätigt, dass es noch in verschiedenen Schulen und Sportplätzen
freie Nutzungszeiten gibt. Nach den Maßgaben des Sportförderungsgesetzes soll
eine optimale Ausnutzung gewährleistet werden. Nach § 7 der Vergabegrundsätze
können Sportplätze und Sporthallen auch zur freien sportlichen Bestätigung zur
Verfügung gestellt werden. Es sind umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die das
sicherstellen. Auf Grund eines Defizites an Sportanlagen ist es unverständlich,
dass es noch freie Nutzungszeiten gibt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Sport überwiesen. 01.07.
SportA Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die von sportlichen
Nutzungen freien Zeiten von Sportplätzen und Sporthallen bei den im Bezirk
ansässigen Vereinen zu annoncieren, damit InteressentInnen sich bewerben können
und eine optimale Auslastung der Sportanlagen gewährleistet werden kann . BVV
15.07.2009 Änderungsantrag Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die von sportlichen
Nutzungen freien Zeiten von Sportplätzen und Sporthallen bei den im Bezirk
ansässigen Vereinen und auf der bezirklichen Homepage und in sonstiger Weise
angemessen zu veröffentlichen. BVV 15.07.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, die von sportlichen
Nutzungen freien Zeiten von Sportplätzen und Sporthallen bei den im Bezirk
ansässigen Vereinen und auf der bezirklichen Homepage und in sonstiger Weise
angemessen zu veröffentlichen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sportausschuss überwiesen. SportA
02.12.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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