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Drucksache - DS/1536/III
Ich frage das Bezirksamt:
Wie viele der kontrollierten
Betriebe wurden aufgrund wiederholt festgestellter gravierender Missstände
geschlossen? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Die Art und Weise ihrer Fragestellung erspart weder ihnen noch mir jetzt Zahlen vorlesen zu müssen. Deswegen muss ich vorher um Aufmerksamkeit bitten. 2008
2009
Die für
2009 angegebenen Zahlen berücksichtigen den Zeitraum bis einschließlich
Oktober. Es ist zu erkennen, dass weniger Betriebe kontrolliert wurden. Die Anzahl
der durchgeführten Kontrollen ist aufgrund des zur Verfügung stehenden
Personals, ich verweise hier auf die Haushaltsberatungen, in Beratungen über
unseren Gesundheitsdienst immer wieder darauf hin. Beim Lebensmittel-
Veterenär- und Aufsichtsamt haben wir ca. 50% personelle Ausstattung dessen,
was wir vorhalten müssten. Also, aufgrund des zur Verfügung stehenden
Personals, was dann noch z.t durch langfristige Dienst- und Arbeitsunfähigkeit
und krankheitsbedingte darauf
folgende Wiedereingliederungsmaßnahmen reduziert ist, sind die Kontrollen
rückläufig. Ferner erfolgte
in diesem Jahr die Umstellung der bundeseinheitlichen Software zur Verwaltung
und Auswertung von Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung, so dass ein
enormer Zeitaufwand betrieben werden musste, um das Personal diesbezüglich zu
schulen und die vorhandenen Daten dem neuen System anzupassen. Demzufolge war
die Dienststelle zeitweilig sehr eingeschränkt in der Arbeitsfähigkeit. Wenn das
sozusagen auch mit etwas Belustigung zur Kenntnis genommen wurde, dass die
Umstellung der Datenbank ...... Zu 2: Zahlenmäßig
habe ich ihnen das schon dargestellt. Die
maßgeblichen Ergebnisse der Kontrollen zeigen, dass überwiegend die „Hygiene
allgemein“, wozu u.a. die ungenügende Reinigung und Desinfektion der Räume und
Ausrüstungen, ungenügende oder ungeeignete Raumkonzeptionen und bauliche
Schäden sowie der Umgang mit den Lebensmitteln gehört, zu beanstanden waren. Auch wurden
Verstöße festgestellt gegen ein Konzept eines Eigenkontrollsystems der
Lebensmittelunternehmen, fehlende Sachkunde und fehlende Schulungen des
Personals. Daneben wurden Kennzeichnungsmängel, welche zur Täuschung und
Irreführung der Verbraucher geeignet waren, vorgefunden. Das wird ja
immer wieder kritisiert
nämlich in welcher Art und Weise Exportgeschäfte getätigt werden Zu 3: Bei etwa ⅔ der
Betriebe wurden lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Bei
Verstößen und Zuwiderhandlungen wurden zur Mängelbeseitigung
ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie z.b. Auflagen mit Zwangsgeldandrohung,
Nutzungsuntersagungen, Teilschließungen, Sicherstellung und Verkehrsverbote
eingeleitet. Ferner wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren
geführt. Zur Nachfrage: Im Jahr
erfolgen ca. 80 Untersagungen. Diese beinhalten, Betriebsschließungen,
Teilschließungen (Untersagung der gewerblichen Nutzung einzelner Räume etc.)
und Untersagungen des Herstellens und Behandelns von Lebensmitteln. Diese
Untersagungen müssen nicht erst im Wiederholungsfall geschehen, sondern
geschehen oft auch so auf Reaktion auf vorgefundene Zustände Frau
Leese: Vielen Dank
für das umfangreiche Zahlenmaterial. Ich würde gerne mal wissen. Welche
Schlussfolgerungen zieht das BA denn daraus. Herr
Mildner-Spindler: Die Debatte
dazu haben wir ja u.a. im Ausschuss Gesundheit und Soziales auch schon geführt.
Gravierend bleibt einzuschätzen, dass die Personalausstattung des Veterinär-
und Lebensmitelaufsichstamtes nicht dem Standard entspricht, wie die EU Normen
von uns erwarten. Wiederholt ist das Qualitätssicherungssystem für die
Lebensmitellkontrolle in Berlin werden wir dafür gerügt, dass wir nicht
ausreichend Personal haben. Machen wir kein Geheimnis draus. Es ist uns auch
nicht wohl dabei welches Amt in der Ausstattung der Vereinheitlichung der
Ämterstruktur ab 2011 dann sozusagen dem Ordnungsamt zuführen. Schwierig ist
es, im Rathaus Yorckstrasse, wo es zukünftig angesiedelt sein soll, dass
Räumlichkeiten so perspektivisch vorzuhalten, dass das Veterinär- und
Aufsichtsamt hier untergebracht
werden kann. Was
bedeutet das in Hinblick auf die Kontrollorganisation. Es gibt seit Jahren eine
Vereinbarung zwischen der Leitung des BA und der Amtstierärztin, dass wir
unsere Kontrollen schwerpunktmäßig organisieren, dass wir also in Gaststätten
und lebensmittelproduzierenden Betrieben eine höhere Kontrollfrequenz haben,
als wir sie haben, als wir zu einem Getränkeverkäufer oder zu einem
Zeitschriften- und Tabakwarenhändler gehen, der Süßigkeiten verkauft, also
abgepackte Lebensmittel verkauft. Das führt anderseits zu einer, oft genug
schon gerügten Situation, dass gerade in Hinblick auf bestimmte Tabakarten,
Wasserpfeifentabak, der sehr oft privat importiert wird und dann nicht
gekennzeichnet ist, wie es den EU Anforderungen entspricht, denen kommt man
dann schwer hinterher, wenn man dann Prioritäten setzt. Ansonsten bemühen wir
uns darum, dass Personal aufzustocken und entspr. die Kontrollfrequenzen zu
halten . Wenn jetzt noch eine Nachfrage kommen sollte, ob wir uns dem Pankower
System anschließen, dann kann ich das auch gerne noch darstellen. Wir warten
ab, wie im Vergleich unterschiedlicher
Modelle , die im Land Berlin momentan ausgeführt werden, ob wir uns dem Model
zuneigen, Verstöße öffentlich zu machen oder eher im Sinne einer positiven
Zertifizierung Qualität auszuweiten. Herr
Hehmke: Mich
interessiert vielmehr, ob es so etwas wie, ich formuliere es mal salopp eine
„Ekelnummer“ gibt, wo sozusagen, wenn jemand in ein Restaurant geht und es ihm
danach nicht gut geht oder wenn eine Person ansonsten eine Feststellung hat,
dass dort Verstöße vorliegen und enstpr. gesetzliche Vorschriften , ob es eine
einheitliche Nummer gibt, an die man sich dann wenden kann. Herr
Mildner-Spindler: Eine
„Ekelnummer“ gibt es nicht. Derartige Informationen, Beschwerden, Hinweise
laufen ganz normal über die Information der Amtsleitung über das
Gesundheitsamt. So läuft es
im Moment. |
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