Drucksache - DS/1531/III
Sehr geehrte Frau
Schmidt-Stanojevic, Ihre oben genannte mündliche Anfrage
beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Wie wirkt sich die Schulstrukturreform
auf die Integration von Kindern mit Behinderung aus? Antwort der Außenstelle SenBWF Die Schulstrukturreform wird sich
auf die Integration der Kinder mit Behinderungen nicht auswirken. Die entsprechenden Regelungen des
Schulgesetzes und der Sonderpädagogikverordnung, mit Vorrang der Integration und
Wahlfreiheit der Eltern zur Förderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf
bleiben verbindlich. Zu 2.: An welchen Schulen gibt es
Konzepte, wie im Zuge der Schulstrukturreform die Integration von Kindern mit
Behinderung gewährleistet wird? Antwort der Außenstelle SenBWF Es wird auf 1. verwiesen. Für spezielle Konzepte besteht kein
Handlungsbedarf. Zu 3.: Welche Schulen verfügen über
eine barrierefreie Ausstattung? Eine barrierefreie Ausstattung
besteht gegenwärtig an den sonderpädagogischen Förderzentren. - Förderschwerpunkt Lernen
Paul-Dohrmann-Schule - Förderschwerpunkt Sprache
Liebmann-Schule - Förderschwerpunkt Hören
Margarethe-von-Witzleben-Schule - Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
Gustav-Meyer-Schule An den Grund- und Oberschulen wurden
in den vergangenen Jahren einzelne Maß-nahmen durchgeführt, die sich aber
hauptsächlich auf einen barrierefreien Zugang in das Schulgebäude beziehen. Ausnahmen bilden die
Charlotte-Salomon-Grundschule und die Thalia-Grundschule. Im Rahmen der Schulstrukturmaßnahmen (K
II) in den Oberschulen wurde bei den Planungen die Schaffung der Barrierefreiheit
berücksichtigt. Eine Umsetzung der Maßnahmen kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bei
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel erfolgen. Zusatzfrage: Welche Folgen hat die Zusammenlegung
von Schulen auf die Integration von Kindern mit Behinderung? Antwort der Außenstelle SenBWF Keine - siehe auch unter 1. Mit freundlichen Grüßen Monika Herrmann |
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