Drucksache - DS/1008-1/III  

 
 
Betreff: Änderung der Grundzüge eines Leitbildes für den "Ehem. Luisenstädtischen Kanal" (Bezug DS/1008/III)
Status:öffentlichBezüglich:
DS/1008/III
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
17.11.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Grundzüge eines Leitbildes für den ELK (DS/1008/III) wie folgt zu ändern:

 

 

2. Grundzüge eines Leitbildes

Grundsätze

  • Eine Besonderheit des ELK auf Kreuzberger Seite ist seine Gestaltung aus den 80er Jahren, die unter beispielhafter Beteiligung der AnwohnerInnen geplant und umgesetzt wurde. Dies ist zu bewahren und weiterzuentwickeln.
  • Der Grünzug ELK ist das Gedächtnis der Luisenstadt. Es ist ein Denkmal im Wandel der Zeiten mit unterschiedlichen zeitlichen Schichten, dies erfordert einen kreativen Umgang mit dem Erbe und eine sorgfältige Betrachtung der einzelnen Abschnitte des Grünzuges.
  • Es ist das gesamte städtebauliche Ensemble zwischen Spree und Landwehrkanal mit den Elementen Hausfronten, Vorgärten, Gehwege, Straßenraum, Gehwege und Grünzug zu betrachten.
  • Der Grünzug soll als städtebaulich prägendes und verbindendes Ensemble der Luisenstadt wieder erlebbar sein.
  • Schutz von Stadtnatur und ökologischer Funktion in den städtischen Grünanlagen ist notwendig für eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung. Die entsprechenden Potentiale im ELK sind zu bewahren und weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere bei der Pflege der Analge.
  • ES wird keine Baumfällung aus gestalterischen Gründen und auch keine Tieferlegung einzelner Abschnitte erfolgen. Abgestorbene Bäume sind im unmittelbaren Nahbereich nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben sich nach dem Kriterium Artenreichtum/ökologischer Wert zu richten.
  • Die Umgestaltung muss barrierefrei und fußgängerfreundlich sein.
  • Die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.
  • Der Grünzug soll möglichst vielfältige Nutzungen ermöglichen.
  • Im Grünzug sollen Spielplätze errichtet werden.
  • Die Vorgärten an den Parallelstraßen sollen erhalten und aufgewertet werden.
  • Es sollen Fahrradwege im Straßenbereich und nicht im Grünzug angeboten werden.

 

 

Abschnitt Waldemarbrücke - Oranienplatz

  • Bezugspunkt ist die beschlossene Planungsvariante D
  • Weiterer Bezugspunkt ist die Verkehrsplanung des Bezirksamtes Mitte für den Bereich um das Engelbecken.
  • Es erfolgt eine Orientierung am Bestandsniveau.
  • Die Zeitschicht ,Mauer' ist sowohl im Straßenraum, als auch im Grünzug zu berücksichtigen.
  • Die Vorgärten am Engelbecken sind bei diesem Abschnitt zu berücksichtigen.
  • Übertragung des Pflanzthemas ,Stauden' von Barth auf die Planung, Bepflanzung und Gestaltung der zahlreichen Pflanzenlücken mit Stauden und Sträuchern, soweit möglich und sinnvoll.
  • Repräsentative Gestaltung des Eigangsbereiches mit Kinderspielplatz, Sitzmöglichkeiten und Einzelbäumen am Drachenbrunnen.

Angrenzende Bereiche

  • Die Verkehrssituation am Oranienplatz ist für Fußgänger und Fahrradfahrer zu verbessern.
  • Die Verkehrsführung am Engelbecken und Rosengarten soll überprüft werden.

 

 

Abschnitt Oranienplatz - Ritterstraße

  • Grundlage ist die Planung aus den 80er Jahren.
  • Es erfolgt eine Orientierung am Bestandsniveau.
  • Betonung der Eingangssituationen als Hinweis auf Treppe
  • Aufwertung dieses Abschnittes als Aufenthaltsort (Bänke)
  • Dokumentation und punktuelle Sichtbarmachung der Ausgrabungen
  • Barrieren an den Straßenübergängen sollen beseitigt werden
  • Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Ritterstraße

 

 

Abschnitt Ritterstraße - Skalitzer Straße

  • Grundlage ist die Planung aus den 80er Jahren.
  • Erhalt des Verkehrserziehungsplatzes
  • Qualifizierung des Verkehrserziehungsplatzes als ,öffentlicher Ort'
  • Stärkung des Spielangebotes
  • Verbesserung der Transparenz (Sträucher - Angsträume) unter Bewahrung blickdichter und hoher Sträucherreihen wegen ihrer ökoöogischen Funktion, z.B. als Nistplatz, Rückzugsraum, Futterreservoir.
  • Verbesserung der Wegeführung um den Verkehrserziehungsplatz (historischer Rand des Wasserbeckens)
  • Verknüpfung der beiden Platzhälften (Verbesserung der fußläufigen Querung der Skalitzer Straße)

 

 

Abschnitt Skalitzer Straße - Landwehrkanal

  • Grundlage ist die Planung von H. Baller aus den 80er Jahren
  • Verknüpfung der beiden Platzhälften (Querung der Skalitzer Straße) (Wegeführung ,Umlauf um das historische Wasserbecken')
  • Stärkung der Aufenthaltsqualität
  • Qualifizierung des Übergangsbereiches vom ELK zum Landwehrkanal
  • Verbesserung der Fahrradverbindungen entlang des Landwehrkanals

 

 

3. Weiteres Vorgehen, Bürgerbeteiligung

Nach erfolgtem BVV-Beschluss soll sowohl das Bürgerbeteiligungsverfahren weitergeführt werden, als auch bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Grundlage für die Erarbeitung eines Masterplans, bzw. Planungsvarianten, ist das Leitbild und sind die Vorschläge der Bürgerversammlung vom 20. September 2008.

 

Die verschiedenen Planungsvarianten sind zunächst von einem Auswahlgremium auf Vereinbarkeit mit den in Punkt 2 festgelegten Kriterien zu überprüfen. Zu diesem Auswahlgremium sollte je ein Vertreter des Luisenstädtischen Bürgervereins, der Bürgerinitiative BI Kreuzberg und dem Quartiersrat Kottbusser Tor und Wassertorplatz eingeladen werden.

 

Sollte einer oder mehrere Masterpläne die durch die Bürgerbeteiligung festgelegten Kriterien grob verletzten, wären diese Pläne nicht mehr Gegenstand des weiteren Verfahrens.

 

Anschließend sollten die Pläne ortsnah ausgestellt und die Ausstellung fachlich (z. Bsp. QM Kottbusser Tor) betreut werden. Die Ausstellung sollte auch den zurückliegenden Prozess beinhalten und somit eine umfasende Information bieten. Anregungen und Kritik werden in einem Buch festgehalten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Grundzüge eines Leitbildes für den ELK (DS/1008/III) wie folgt zu ändern:

 

 

2. Grundzüge eines Leitbildes

Grundsätze

  • Eine Besonderheit des ELK auf Kreuzberger Seite ist seine Gestaltung aus den 80er Jahren, die unter beispielhafter Beteiligung der AnwohnerInnen geplant und umgesetzt wurde. Dies ist zu bewahren und weiterzuentwickeln.
  • Der Grünzug ELK ist das Gedächtnis der Luisenstadt. Es ist ein Denkmal im Wandel der Zeiten mit unterschiedlichen zeitlichen Schichten, dies erfordert einen kreativen Umgang mit dem Erbe und eine sorgfältige Betrachtung der einzelnen Abschnitte des Grünzuges.
  • Es ist das gesamte städtebauliche Ensemble zwischen Spree und Landwehrkanal mit den Elementen Hausfronten, Vorgärten, Gehwege, Straßenraum, Gehwege und Grünzug zu betrachten.
  • Der Grünzug soll als städtebaulich prägendes und verbindendes Ensemble der Luisenstadt wieder erlebbar sein.
  • Schutz von Stadtnatur und ökologischer Funktion in den städtischen Grünanlagen ist notwendig für eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung. Die entsprechenden Potentiale im ELK sind zu bewahren und weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere bei der Pflege der Analge.
  • ES wird keine Baumfällung aus gestalterischen Gründen und auch keine Tieferlegung einzelner Abschnitte erfolgen. Abgestorbene Bäume sind im unmittelbaren Nahbereich nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben sich nach dem Kriterium Artenreichtum/ökologischer Wert zu richten.
  • Die Umgestaltung muss barrierefrei und fußgängerfreundlich sein.
  • Die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.
  • Der Grünzug soll möglichst vielfältige Nutzungen ermöglichen.
  • Im Grünzug sollen Spielplätze errichtet werden.
  • Die Vorgärten an den Parallelstraßen sollen erhalten und aufgewertet werden.
  • Es sollen Fahrradwege im Straßenbereich und nicht im Grünzug angeboten werden.

 

 

Abschnitt Waldemarbrücke - Oranienplatz

  • Bezugspunkt ist die beschlossene Planungsvariante D
  • Weiterer Bezugspunkt ist die Verkehrsplanung des Bezirksamtes Mitte für den Bereich um das Engelbecken.
  • Es erfolgt eine Orientierung am Bestandsniveau.
  • Die Zeitschicht ,Mauer' ist sowohl im Straßenraum, als auch im Grünzug zu berücksichtigen.
  • Die Vorgärten am Engelbecken sind bei diesem Abschnitt zu berücksichtigen.
  • Übertragung des Pflanzthemas ,Stauden' von Barth auf die Planung, Bepflanzung und Gestaltung der zahlreichen Pflanzenlücken mit Stauden und Sträuchern, soweit möglich und sinnvoll.
  • Repräsentative Gestaltung des Eigangsbereiches mit Kinderspielplatz, Sitzmöglichkeiten und Einzelbäumen am Drachenbrunnen.

Angrenzende Bereiche

  • Die Verkehrssituation am Oranienplatz ist für Fußgänger und Fahrradfahrer zu verbessern.
  • Die Verkehrsführung am Engelbecken und Rosengarten soll überprüft werden.

 

 

Abschnitt Oranienplatz - Ritterstraße

  • Grundlage ist die Planung aus den 80er Jahren.
  • Es erfolgt eine Orientierung am Bestandsniveau.
  • Betonung der Eingangssituationen als Hinweis auf Treppe
  • Aufwertung dieses Abschnittes als Aufenthaltsort (Bänke)
  • Dokumentation und punktuelle Sichtbarmachung der Ausgrabungen
  • Barrieren an den Straßenübergängen sollen beseitigt werden
  • Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der Ritterstraße

 

 

Abschnitt Ritterstraße - Skalitzer Straße

  • Grundlage ist die Planung aus den 80er Jahren.
  • Erhalt des Verkehrserziehungsplatzes
  • Qualifizierung des Verkehrserziehungsplatzes als ,öffentlicher Ort'
  • Stärkung des Spielangebotes
  • Verbesserung der Transparenz (Sträucher - Angsträume) unter Bewahrung blickdichter und hoher Sträucherreihen wegen ihrer ökoöogischen Funktion, z.B. als Nistplatz, Rückzugsraum, Futterreservoir.
  • Verbesserung der Wegeführung um den Verkehrserziehungsplatz (historischer Rand des Wasserbeckens)
  • Verknüpfung der beiden Platzhälften (Verbesserung der fußläufigen Querung der Skalitzer Straße)

 

 

Abschnitt Skalitzer Straße - Landwehrkanal

  • Grundlage ist die Planung von H. Baller aus den 80er Jahren
  • Verknüpfung der beiden Platzhälften (Querung der Skalitzer Straße) (Wegeführung ,Umlauf um das historische Wasserbecken')
  • Stärkung der Aufenthaltsqualität
  • Qualifizierung des Übergangsbereiches vom ELK zum Landwehrkanal
  • Verbesserung der Fahrradverbindungen entlang des Landwehrkanals

 

 

3. Weiteres Vorgehen, Bürgerbeteiligung

Nach erfolgtem BVV-Beschluss soll sowohl das Bürgerbeteiligungsverfahren weitergeführt werden, als auch bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Grundlage für die Erarbeitung eines Masterplans, bzw. Planungsvarianten, ist das Leitbild und sind die Vorschläge der Bürgerversammlung vom 20. September 2008.

 

Die verschiedenen Planungsvarianten sind zunächst von einem Auswahlgremium auf Vereinbarkeit mit den in Punkt 2 festgelegten Kriterien zu überprüfen. Zu diesem Auswahlgremium sollte je ein Vertreter des Luisenstädtischen Bürgervereins, der Bürgerinitiative BI Kreuzberg und dem Quartiersrat Kottbusser Tor und Wassertorplatz eingeladen werden.

 

Sollte einer oder mehrere Masterpläne die durch die Bürgerbeteiligung festgelegten Kriterien grob verletzten, wären diese Pläne nicht mehr Gegenstand des weiteren Verfahrens.

 

Anschließend sollten die Pläne ortsnah ausgestellt und die Ausstellung fachlich (z. Bsp. QM Kottbusser Tor) betreut werden. Die Ausstellung sollte auch den zurückliegenden Prozess beinhalten und somit eine umfasende Information bieten. Anregungen und Kritik werden in einem Buch festgehalten.

 

 

Stammbaum:
DS/1008/III   Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges "Ehem. Luisenstädti-scher Kanal" zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz   FinPerStadt   Beschluss
DS/1008-1/III   Änderung der Grundzüge eines Leitbildes für den "Ehem. Luisenstädtischen Kanal" (Bezug DS/1008/III)   B'90 Die Grünen/DIE LINKE   Beschluss
 
 

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