Drucksache - DS/1513/III  

 
 
Betreff: Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung, der Qualifizierung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Brandt, RüdigerBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
01.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der zu erwartenden Aufgaben- bzw. Verantwortungstrennung zwischen den bisherigen Jobcenter-Trägern Bezirk und Arbeitsagentur folgende Anforderungen gewährleistet werden:

 

1.       Die Bewertung von Anträgen auf Stellenförderung im Öffentlichen Beschäftigungssektor bzw. von Beschäftigungsmaßnahmen durch die Fachabteilungen des Bezirksamtes soll im gesellschaftlichen Interesse weiterhin mit der gegebenen Einflussmöglichkeit auf die Vergabe ermöglicht werden.

2.       Der gemeinsame Standort von Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung - insbesondere auch bei den Kosten der Unterkunft - soll erhalten bleiben.

3.       Die Antragsstellung für die Grundsicherungsleistung (Arbeitslosengeld II) und für die Übernahme der Kosten der Unterkunft soll zugleich an einem Ort ermöglicht werden, so dass über die Errichtung eines gemeinsamen Front-Office mit grundsätzlicher Beratungskompetenz nachzudenken ist.

4.       Den Mitarbeiter/innen soll nach Wunsch und Möglichkeit der Verbleib auf den Stellen als Vermittler/innen, Fallmanager/innen oder in der Leistungsabteilung ermöglicht werden, um ihre erarbeitete Kompetenz und Qualifizierung nicht zu gefährden.

5.       Die Betreuung von gesundheitlich eingeschränkten oder durch andere Lebensumstände für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt "gehemmten" Arbeitslosen soll- unter Wahrung des Datenschutzes - in gemeinsamer Kenntnis der getrennten Verantwortungsträger erfolgen.

6.       Die bisherigen Kooperationsvereinbarungen zwischen Bezirksamt, Freien Trägern und dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur sollen - gegebenenfalls dem neuen gesetzlichen Rahmen angepasst - fortgeschrieben werden.

 

Der BVV ist vor der Sommerpause 2010 zu berichten. Dem Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter sollen Zwischenergebnisse vorgelegt werden.

 

Begründung:

 

Der Gesetzgeber sollte das Interesse haben, bei der Erfüllung der Auflagen des Urteils des BVerfG vom 20.12.2007 erneutes Verwaltungschaos und tiefe Verunsicherung der Arbeitslosen zu vermeiden.

Die neue Bundesregierung möchte jedoch nach bisherigem Informationsstand die getrennte Aufgabenwahrnehmung durch Arbeitsagentur und Kommunen durchsetzen.

 

In unserer Situation vor Ort entsteht daher die Notwendigkeit, den Reibungsverlust und die beschäftigungs- wie sozialpolitischen Einschnitte durch die Verwaltungstrennung und -veränderung zu vermeiden, so weit dieses in unserem Einflussbereich möglich ist.

Die gemeinsamen Erfahrungen von Bezirkspolitik, Bezirksverwaltung, Jobcenter, Arbeitsagentur und den freien Trägern und Projekten der Beschäftigungsförderung sollen daher in Form der fortgesetzten Kooperation gerettet werden, ohne die voraussichtlich getrennten gesetzlichen Verantwortlichkeiten zu verletzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss Jobcenter überwiesen.

 

 

 

JC 01.12.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Arbeitsagentur, dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der zu erwartenden Aufgaben- bzw. Verantwortungstrennung zwischen den bisherigen Jobcenter-Trägern Bezirk und Arbeitsagentur folgende Anforderungen gewährleistet werden:

 

  1. Die Bewertung von Anträgen auf Stellenförderung im Öffentlichen Beschäftigungssektor bzw. von Beschäftigungsmaßnahmen durch die Fachabteilungen des Bezirksamtes soll im gesellschaftlichen Interesse weiterhin mit der gegebenen Einflussmöglichkeit auf die Vergabe ermöglicht werden.
  2. Der gemeinsame Standort von Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung - insbesondere auch bei den Kosten der Unterkunft - soll erhalten bleiben.
  3. Die Antragsstellung für die Grundsicherungsleistung (Arbeitslosengeld II) und für die Übernahme der Kosten der Unterkunft soll zugleich an einem Ort ermöglicht werden, so dass über die Errichtung eines gemeinsamen Front-Office mit grundsätzlicher Beratungskompetenz nachzudenken ist.
  4. Den Mitarbeiter/innen soll nach Wunsch und Möglichkeit der Verbleib auf den Stellen als Vermittler/innen, Fallmanager/innen oder in der Leistungsabteilung ermöglicht werden, um ihre erarbeitete Kompetenz und Qualifizierung nicht zu gefährden.
  5. Die Betreuung von gesundheitlich eingeschränkten oder durch andere Lebensumstände für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt "gehemmten" Arbeitslosen soll- unter Wahrung des Datenschutzes - in gemeinsamer Kenntnis der getrennten Verantwortungsträger erfolgen.
  6. Die bisherigen Kooperationsvereinbarungen zwischen Bezirksamt, Freien Trägern und dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur sollen - gegebenenfalls dem neuen gesetzlichen Rahmen angepasst - fortgeschrieben werden.

 

Der BVV ist vor der Sommerpause 2010 zu berichten. Dem Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter sollen Zwischenergebnisse vorgelegt werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Arbeitsagentur, dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der zu erwartenden Aufgaben- bzw. Verantwortungstrennung zwischen den bisherigen Jobcenter-Trägern Bezirk und Arbeitsagentur folgende Anforderungen gewährleistet werden:

 

  1. Die Bewertung von Anträgen auf Stellenförderung im Öffentlichen Beschäftigungssektor bzw. von Beschäftigungsmaßnahmen durch die Fachabteilungen des Bezirksamtes soll im gesellschaftlichen Interesse weiterhin mit der gegebenen Einflussmöglichkeit auf die Vergabe ermöglicht werden.
  2. Der gemeinsame Standort von Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung - insbesondere auch bei den Kosten der Unterkunft - soll erhalten bleiben.
  3. Die Antragsstellung für die Grundsicherungsleistung (Arbeitslosengeld II) und für die Übernahme der Kosten der Unterkunft soll zugleich an einem Ort ermöglicht werden, so dass über die Errichtung eines gemeinsamen Front-Office mit grundsätzlicher Beratungskompetenz nachzudenken ist.
  4. Den Mitarbeiter/innen soll nach Wunsch und Möglichkeit der Verbleib auf den Stellen als Vermittler/innen, Fallmanager/innen oder in der Leistungsabteilung ermöglicht werden, um ihre erarbeitete Kompetenz und Qualifizierung nicht zu gefährden.
  5. Die Betreuung von gesundheitlich eingeschränkten oder durch andere Lebensumstände für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt "gehemmten" Arbeitslosen soll- unter Wahrung des Datenschutzes - in gemeinsamer Kenntnis der getrennten Verantwortungsträger erfolgen.
  6. Die bisherigen Kooperationsvereinbarungen zwischen Bezirksamt, Freien Trägern und dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur sollen - gegebenenfalls dem neuen gesetzlichen Rahmen angepasst - fortgeschrieben werden.

 

Der BVV ist vor der Sommerpause 2010 zu berichten. Dem Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter sollen Zwischenergebnisse vorgelegt werden.

 

 

 

 
 

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