Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.
Begründung:
Die Eltern verlieren durch das ständige Ausfüllen von Formularen Zeit, die sie sinnvoller mit ihren Kindern verbringen könnten.
Trisomie 21 beispielsweise besteht ein Leben lang, daher ist ein längerfristiger Förderbedarf von vornherein anzuerkennen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule, JHA ff überwiesen.
Schule 16.09.2009
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag anzunehmen.
JHA 06.10.2009
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Schule und JHA (ff).
20.04.2010 JHA
Empfiehlt Kenntnisnahme.
25.03.2010 BehB
1. Stellungnahme des Beirates zur DS 1370/III „Antragsflut verringern“
Da die Drucksache in der BVV vom 24.3. 2010 schon zur Kenntnis genommen wurde, ist die Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen (wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gefordert) nicht mehr notwendig.
2. Stellungnahme des Beirates zur DS 1361/III
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen begrüßen grundsätzlich das erarbeitete Faltblatt zum Fallmanagement.
Besonders wird die konkrete Benennung von Ansprechpartnerinnen begrüßt.
Aus Sicht des Beirates ersetzt das Faltblatt Fallmanagement nicht den in der Drucksache 1361/III geforderten Wegweiser, stellt aus Beiratssicht einen Teil davon dar.
Folgende Punkte wurden weiterhin angemerkt:
· Bitte nach klarer Unterscheidung von kommunalen Angeboten und Angeboten freier Träger (Rückseite Faltblatt) mit korrekter Benennung des Trägers (s. SPZ Friedrichshain -Träger Intergral e.V. nicht erwähnt)
· Aufgabenbenennung der unter „Weiteren sozialpädagogischen Leistungen“ aufgeführten Angebote
· “Sonstige Hilfen sind im Ratgeber „Wegweiser.... “- Bitte um Hinweis, wo dieser Ratgeber erhältlich ist
Die Beiratsmitglieder regten an, ob eine Einbeziehung der Beantwortung der DS 1370/III in den Wegweiser möglich wäre.
Diese Stellungnahme wurde durch die Beiratsmitglieder einstimmig beschlossen und wird dem Jugendamt mitgeteilt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.