Drucksache - DS/1484/III  

 
 
Betreff: Ruhestörungen durch NutzerInnen in der Markgrafenstraße 67?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.11.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Leese,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Sind dem BA Beschwerden der BewohnerInnen des Seniorenwohnhauses Charlottenstraße 85 sowie ggf. weiterer AnwohnerInnen über Ruhestörung bekannt, die vom Gebäudekomplex Markgrafenstr. 67 durch die NutzerInnen des angemieteten Veranstaltungszentrums ausgehen?

 

Dem Wirtschafts- und Ordnungsamt und dem Amt für Umwelt und Natur liegt

zum Grundstück Markgrafenstr. 67, eine an Herrn Innensenator Körting gerichtete

umfangreiche Beschwerde von Bewohnern der Charlottenstr. 85 vom 20.10.09 -

Eingang im Bezirksamt am 26.10.09 - zur Kenntnisnahme vor.

Der Fachbereich Umwelt hat mit der Verfasserin der Beschwerde sofort telefonisch

Kontakt aufgenommen. Sie wohnt erst seit kurzem im Seniorenwohnhaus

und hat sich von anderen Bewohnern die Vorfälle aus den Vorjahren mündlich

schildern lassen und diese im Brief wiedergeben. Offenbar sind nicht alle Vorkommnisse

einem einzelnen Gewerbebetrieb zuzuordnen, vielmehr scheint es sich

um verschiedene Verursacher zu handeln.

Dem Bezirksamt lag im Jahr 2008 bereits eine allgemeine Lärmbeschwerde von

den Bewohnern des Seniorenwohnhauses vor, dabei ging es allerdings um laute

Musik aus einer Veranstaltungsstätte/Schankwirtschaft „Sorti“ in der Charlottenstr.

3, woraufhin die Verfasserin der damaligen Beschwerde ausführlich über

ordnungsbehördliche Abhilfemaßnahmen informiert wurde. Da sich die BewohnerInnen

des Seniorenwohnhauses beim Fachbereich Umwelt nicht mehr meldeten,

nahm der Fachbereich Umwelt im Januar 2009 mit der damaligen Beschwerdeführein

Kontakt auf, die mitteilte, dass sich die Situation beruhigt habe. Die damalige

Ansprechpartnerin für das Seniorenwohnhaus versicherte, sich wieder zu

melden, wenn erneut Lärmbelästigungen auftreten.

 

2. Welche Möglichkeiten zieht derzeit das BA in Betracht, um hier Abhilfe zu schaffen

und weitere Eskalationen zu vermeiden?

 

Die aktuelle Beschwerde wird zum Anlass genommen, eine Ortsbesichtigung

durchzuführen, um zunächst eindeutig die Ursache der nächtlichen Lärmbelästigungen

zu klären. Die Beschwerdeführerin benennt als mögliche Lärmverursacher

die Veranstaltungsstätten „Vicom“ und „Gloria“ – gewerberechtlich liegt nur die

Anmeldung für einen Hochzeitssaal in der Markgrafenstr. 67 vor. Wenn die tatsächlichen

Verursacher bekannt sind, wird mit den verantwortlichen Betreibern

Kontakt aufgenommen, um zunächst auf kooperativem Wege eine künftige Einhaltung

der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu erreichen. Dabei werden die

Vornahme organisatorischer und/oder technischer Maßnahmen im Betrieb erörtert

und mögliche Abhilfemaßnahmen benannt. Ggfs. wird auch eine Schallpegelmessung

zur Objektivierung des beklagten Lärmausmaßes erforderlich, die dann

Grundlage für die Anordnung lärmmindernder Maßnahmen sein kann. Darüber

hinaus sind bußgeldrechtliche Konsequenzen für Lärmverursacher möglich, sofern

Zuwiderhandlungen eindeutig bewiesen werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der Deregulierungsbestrebungen und

Novellierung der Bauordnung Berlin seit 01.02.2006 der Fachbereich Umwelt hinsichtlich

immissionsschutzrechtlicher Anforderungen in Baugenehmigungsverfahren

nicht mehr präventiv eingebunden wird, so dass immissionsschutzrechtliche

Anordnungen stets erst nach Bekanntwerden von Zuwiderhandlungen veranlasst

werden können.

In gaststätten- bzw. gewerberechtlicher Hinsicht wird zu prüfen sein, ob wegen

eventuell fehlender Erlaubnisse Untersagungen auszusprechen sind oder ob zu

erteilende Erlaubnisse mit Auflagen zu versehen sind, um Lärmbelästigungen für

Dritte zu minimieren.

Mit einem der potentiellen Lärmverursacher habe ich bereits einen Termin zur

Klärung der Verantwortlichkeiten bzw. ggf. zur Sensibilisierung für die Belange der

Nachbarn vereinbart.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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