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Drucksache - DS/1481/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Welche
Rolle spielen sonderpädagogische Förderzentren in der zukünftigen Schulstruktur
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg? 2.
Wie
werden besondere Schulprofile, wie etwa die der Margarethe-von-Witzleben-Schule
als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören, welche -
über Kompetenzen im Grundschul-,
Sekundar-I-, Sekundar-II-Bereich verfügt, -
seit
1952 ein Gymnasium mit Internat betreibt, -
seit
1997 Ganztagsschule ist, -
Schüler
im Regelschulbereich betreut -
sowie
Eltern zu allen Fragen der Hörbehinderung und Schullaufbahn berät, in der neuen Struktur so ihren Platz finden, dass
deren Potential die Angebotsvielfalt der Schulen bereichert? 3.
Mit
welchen Mitteln kann gewährleistet werden, dass die Schüler entsprechend ihrer
Schädigung und ihren kognitiven Leistungspotential bestmöglich gefördert
werden und welche Möglichkeiten der Kompensationsmöglichkeiten von
Benachteiligungen sind dabei vorgesehen? 4.
Wie
werden Kinder mit einer Hörschädigung in einem Klassenverband mit
Normalhörenden kommunikationsfähig gemacht. (Lernen z.B. alle Deutsche Gebärdensprache
oder wenigstens lautsprachbegleitende Gebärde um für gehörlose Schüler
die zugesicherte Teilhabe zu gewährleisten?) 5.
Was
geschieht mit Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nur eingeschränkt am
Kommunikationsprozess teilnehmen können (Mehrfachschädigung, Lernun-willige,
Autisten, emotionalsozial Auffällige)? Frau
Herrmann: Herr
Pempel, sie erlauben mir eine kurze, ganz kurze Einleitung. Ich denke, dass das
ein ganz wichtiges Thema ist, Frau Waldukat und vielleicht sollten wir diesmal
das auch im Schulausschuss auf die
Tagesordnung nehmen, vom Grundsatz her. Des Weiteren muss ich ihnen leider
sagen, dass zweidrittel der Fragen nicht von der Stadträtin beantwortet werden
können, da dieses leider wieder unter die so genannten inneren
Schulahngelegenheiten fällt. Von daher wäre es wünschenswert im Schulausschuss
dann dieses zuständige Mitglied der Schulaufsicht dann dazu zu bitten und auch
die VertreterInnen der Schulen. Ich habe ihre Frage erlaubt ein wenig dahin zu
interpretieren dahingehend, dass sie Sorgen haben , was mit den Förderschulen
ist, im Zuge der neuen Schulstrukturreform, ja? O.k. , Das war
meine kurze Vorbemerkung. Zu 1: Die
sonderpädagogischen Förderschulen werden von der Schulstrukturreform überhaupt
gar nicht erfasst, d.h. also da gibt es keine weiteren Auswirkungen in dem
Bereich, den wir im Land Berlin diskutieren. Zu 2: Das
besondere Schulprofil der oben genannten Schule bleibt auch zukünftig erhalten
und ist weiterhin Bestandteil der bezirklichen Schulentwicklungsplanung. Da
haben wir im Zuge der Schulreform z.z. überhaupt keine Ansätze, Bemerkungen,
sonstiges, dass wir da etwas ändern wollen, weil besonders die Schule, die sie
angesprochen haben, eine Schule mit einem sehr guten Ruf ist und gute Arbeit
seit Jahrzehnten, kann man sagen, leistet. Zu 3: Für jede
Schülerin und für jeden Schüler wird ein sonderpädagogisches Fördergutachten
erstellt. Auf dieser Grundlage wird mit Hilfe von Förderplänen die optimale
Förderung erreicht. Der Standort der Witzleben Schule wurde im Rahmen einer
Investitionsmaßnahme im Jahre 2002 standardgerecht/behindertengerecht umgebaut
und auch entspr. Ausgestaltet. Die Schule verfügt über eine Mensa, Gruppenräume
und Fachräume und man konnte damals auch erreichen, dass die Margarete von
Witzleben Schule in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung ein gesondertes Raumprogramm erstellt, welches den
Anforderungen gerade dieser Schule im besonderen Maßen noch mal entspricht. Zur
Nachfrage: Zum einen
habe ich das schon in der 3. Frage beantwortet und außerdem wird in einer
Pilotphase zur Inklusion, an der unser Bezirk teilnimmt mit ausgewählten
Schulen Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, in diesen Schulen inklusive
pädagogisch Wege ab dem Schuljahr 2010/11, dass wir damit beginnen können und
das ist ein Thema, was ich gerne, also das hätte ich ganz gerne, dass wir das
mal im Schulausschuss ausführlicher diskutieren. Frau
Waldukat: Ausgehend
von der Sorge der Eltern, darum meine Frage, die auch wissen, dass die
Sonderschulen bei der jetzigen Schulreform nicht die Rolle spielen, es aber
nicht zu finden ist, wie weit gerade diese Abitur – das ist eine Frage- also
wann kann das BA ausgehend von den Aussagen des Senats, der ja dabei
entscheidend ist, Aussagen treffen, ob eine Abiturstufe an dieser Schule
erhalten bleibt. Ja oder nein und wann. Frau
Herrmann: Das steht
doch überhaupt nicht zur Disposition, also wenn die Eltern Sorge haben, was ich
verstehen kann, weil wenn man Dinge nicht genau weiß, dann sind Sorgen und
Ängste natürlich immer schnell da. An die Eltern, wenn heute welche hier sind,
wenn sie die Beantwortung mitnehmen, die Förderzentren stehen nicht zur
Disposition. Die Sorge muss man sich nicht machen. Will man aber vom Grundsatz
her, wie Anschlüsse eventuell, weil Kinder in einem bestimmten Lebensjahr
verlassen möchten, oder oder oder, da denke ich, wie gesagt, das sollten wir
dann im Schulausschuss mit konkreten Fragen, die dann vielleicht auch
eingereicht werden könnten, dann noch mal mit Herrn Schmid oder
Frau…diskutieren. |
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