Drucksache - DS/1481/III  

 
 
Betreff: Sonderpädagogik innerhalb der künftigen Schulstruktur am Beispiel der Margarethe von Witzleben Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:WAS - B
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.10.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 03.11.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Welche Rolle spielen sonderpädagogische Förderzentren in der zukünftigen Schulstruktur im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?

2.      Wie werden besondere Schulprofile, wie etwa die der Margarethe-von-Witzleben-Schule als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören, welche

-          über  Kompetenzen im Grundschul-, Sekundar-I-, Sekundar-II-Bereich verfügt,

-          seit 1952 ein Gymnasium mit Internat betreibt,

-          seit 1997 Ganztagsschule ist,

-          Schüler im Regelschulbereich betreut

-          sowie Eltern zu allen Fragen der Hörbehinderung und Schullaufbahn berät,

in der neuen Struktur so ihren Platz finden, dass deren Potential die Angebotsvielfalt der Schulen bereichert?

3.      Mit welchen Mitteln kann gewährleistet werden, dass die Schüler entsprechend ihrer Schädigung und ihren kognitiven Leistungspotential bestmöglich gefördert werden und welche Möglichkeiten der Kompensationsmöglichkeiten von Benachteiligungen sind dabei vorgesehen?

Zusatzfragen

4.      Wie werden Kinder mit einer Hörschädigung in einem Klassenverband mit Normalhörenden kommunikationsfähig gemacht. (Lernen z.B. alle Deutsche Gebärdensprache ­­ oder wenigstens  lautsprachbegleitende Gebärde um für gehörlose Schüler die zugesicherte Teilhabe zu gewährleisten?)

5.      Was geschieht mit Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nur eingeschränkt am Kommunikationsprozess teilnehmen können (Mehrfachschädigung, Lernun-willige, Autisten, emotionalsozial Auffällige)?

 

 

Frau Herrmann:

Herr Pempel, sie erlauben mir eine kurze, ganz kurze Einleitung. Ich denke, dass das ein ganz wichtiges Thema ist, Frau Waldukat und vielleicht sollten wir diesmal das auch im Schulausschuss auf  die Tagesordnung nehmen, vom Grundsatz her. Des Weiteren muss ich ihnen leider sagen, dass zweidrittel der Fragen nicht von der Stadträtin beantwortet werden können, da dieses leider wieder unter die so genannten inneren Schulahngelegenheiten fällt. Von daher wäre es wünschenswert im Schulausschuss dann dieses zuständige Mitglied der Schulaufsicht dann dazu zu bitten und auch die VertreterInnen der Schulen. Ich habe ihre Frage erlaubt ein wenig dahin zu interpretieren dahingehend, dass sie Sorgen haben , was mit den Förderschulen ist, im Zuge der neuen Schulstrukturreform, ja? O.k. ,

Das war meine kurze Vorbemerkung.

Zu 1:

Die sonderpädagogischen Förderschulen werden von der Schulstrukturreform überhaupt gar nicht erfasst, d.h. also da gibt es keine weiteren Auswirkungen in dem Bereich, den wir im Land Berlin diskutieren.

Zu 2:

Das besondere Schulprofil der oben genannten Schule bleibt auch zukünftig erhalten und ist weiterhin Bestandteil der bezirklichen Schulentwicklungsplanung. Da haben wir im Zuge der Schulreform z.z. überhaupt keine Ansätze, Bemerkungen, sonstiges, dass wir da etwas ändern wollen, weil besonders die Schule, die sie angesprochen haben, eine Schule mit einem sehr guten Ruf ist und gute Arbeit seit Jahrzehnten, kann man sagen, leistet.

Zu 3:

Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird ein sonderpädagogisches Fördergutachten erstellt. Auf dieser Grundlage wird mit Hilfe von Förderplänen die optimale Förderung erreicht. Der Standort der Witzleben Schule wurde im Rahmen einer Investitionsmaßnahme im Jahre 2002 standardgerecht/behindertengerecht umgebaut und auch entspr. Ausgestaltet. Die Schule verfügt über eine Mensa, Gruppenräume und Fachräume und man konnte damals auch erreichen, dass die Margarete von Witzleben Schule in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein gesondertes Raumprogramm erstellt, welches den Anforderungen gerade dieser Schule im besonderen Maßen noch mal entspricht.

Zur Nachfrage:

Zum einen habe ich das schon in der 3. Frage beantwortet und außerdem wird in einer Pilotphase zur Inklusion, an der unser Bezirk teilnimmt mit ausgewählten Schulen Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, in diesen Schulen inklusive pädagogisch Wege ab dem Schuljahr 2010/11, dass wir damit beginnen können und das ist ein Thema, was ich gerne, also das hätte ich ganz gerne, dass wir das mal im Schulausschuss ausführlicher diskutieren.

 

Frau Waldukat:

Ausgehend von der Sorge der Eltern, darum meine Frage, die auch wissen, dass die Sonderschulen bei der jetzigen Schulreform nicht die Rolle spielen, es aber nicht zu finden ist, wie weit gerade diese Abitur – das ist eine Frage- also wann kann das BA ausgehend von den Aussagen des Senats, der ja dabei entscheidend ist, Aussagen treffen, ob eine Abiturstufe an dieser Schule erhalten bleibt. Ja oder nein und wann.

 

Frau Herrmann:

Das steht doch überhaupt nicht zur Disposition, also wenn die Eltern Sorge haben, was ich verstehen kann, weil wenn man Dinge nicht genau weiß, dann sind Sorgen und Ängste natürlich immer schnell da. An die Eltern, wenn heute welche hier sind, wenn sie die Beantwortung mitnehmen, die Förderzentren stehen nicht zur Disposition. Die Sorge muss man sich nicht machen. Will man aber vom Grundsatz her, wie Anschlüsse eventuell, weil Kinder in einem bestimmten Lebensjahr verlassen möchten, oder oder oder, da denke ich, wie gesagt, das sollten wir dann im Schulausschuss mit konkreten Fragen, die dann vielleicht auch eingereicht werden könnten, dann noch mal mit Herrn Schmid oder Frau…diskutieren.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: