Drucksache - DS/1468/III  

 
 
Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen auch für Seh- und Hörbehinderte sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Leese, AnitaBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
19.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
10.11.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter      
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
06.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.01.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) ein Zeit-Maßnahmeplan zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Interessenvertretungen der Seh- und Hörbehinderten weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen nicht allein an der Zugänglichkeit für RollstuhlfahrerInnen festmache. Insbesondere Wartebereiche ohne optische und/oder. akustische Signale sind ungeeignet für Hör- und Sehbehinderte.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse BeschJC, Soz/Ges und ImmoVerw (ff).

 

 

 

JC 10.11.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen

 

SozGes 19.11

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss Immo und Verwaltung, der BVV zu empfehlen, den Antrag anzunehmen

 

 

 

ImmoVerw. 06.01.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV eine Vorlage zuzuleiten, in der dargestellt wird, inwiefern öffentliche Einrichtungen, insbesondere diejenigen mit Publikumsverkehr, barrierefrei gestaltet sind. Dabei ist insbesondere auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die barrierefreie Gestaltung der Wartebereiche (auch für Seh- und Hörbehinderte) einzugehen. Neben den Einrichtungen des Bezirksamtes sind insbesondere auch die Arbeitsagentur Berlin Mitte und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Bericht aufzuführen.

In der Vorlage ist (bezogen auf die Einrichtungen des Bezirksamtes) eine Prioritätenliste zur Beseitigung der mangelhaften Barrierefreiheit aufzuführen; gegenüber Dritten sind entsprechende Verbesserungen anzuregen.

Bei der Erstellung der Vorlage sind die Behindertenverbände einzubeziehen. Vor Einbringung in die BVV ist eine Stellungnahme des Behindertenbeirates einzuholen.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Juni 2010 zu berichten.

 

 

 

 
 

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