Drucksache - DS/1428/III  

 
 
Betreff: U-Bahnhof Weberwiese Hier: Zugängigkeit der nördlichen Eingänge / Ampelschaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Assatzk, MirkoBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
20.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 23.09.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 24.09.2009 PDF-Dokument
1428 III U-Bahnhof Weberwiese Zugägnigkeit der nördlichen Eingänge  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich dafür zu sorgen, dass sein eigenes Versprechen eingehalten wird, nämlich die Zugängigkeit der nördlichen U-Bahneingänge der Station Weberwiese zu ermöglichen. Ferner wird das BA beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Ampeln in der KMA so geschaltet werden, dass die Fußgänger/innen in einem Zug die Allee queren können.

 

 

Begründung:             

 

1.       r die spazierenden Passanten und Gäste auf dem von Linden gesäumten nördlichen Boulevard rückte der Fahrzeugstrom der KMA bis auf wenige Meter heran. Gleichzeitig verlängerte sich für Nutzer/innen der U-Bahn, die auf der nördlichen Seite wohnen durch diese Verkehrsführung der Weg über die Straße bis zum Eingang der U-Bahn, denn diese wurden geschlossen. Nachgemessen, ist das auf der nördliche Seite ein Umweg vom Rosengarten in Richtung Osten von 200 Metern und vom Rosengarten in Richtung Westen von 400 Metern. Dies war ein Kritikpunkt vor allem von älteren und behinderten Menschen vor der Baumaßnahme und in seiner Pressemitteilung Nr. 81 / 2009 vom 11. August 2009 „Baumfällungen und Verkehrsführung auf der Karl-Marx-Allee wegen Tunnelsanierungsmaßnahmen der BVG“ hatte das Bezirksamt erläutert, dass „einige Anregungen der Anwohnerrinnen und Anwohner aus der Veranstaltung am 4.8.2009 vom Bezirksamt mit den anwesenden Institutionen abgestimmt werden konnten.“ Bezüglich dem Thema Verkehr war u.a. zu lesen: „Des weiteren soll im Bereich Weberwiese für die Fahrgäste der U-Bahn ein Zugang von der nördlichen Straßenseite erhalten bleiben.“ Das ganze Gegenteil ist nun der Fall.

2.       Ferner muss konstatiert werden, dass entgegen der von der Verkehrslenkung Berlin zugesagten wohlwollenden Prüfung, die Ampeln so zu schalten, dass die Querung der Allee in einem Zuge möglich gemacht wird, nicht erfolgt ist. Weder bei der Behelfsampel Höhe KMA 110-112, noch an der Kreuzung KMA/PK ist das der Fall.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

UMV 20.10.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich dafür zu sorgen, dass sein eigenes Versprechen eingehalten wird, nämlich die Zugängigkeit der nördlichen U-Bahneingänge der Station Weberwiese zu ermöglichen. Ferner wird das BA beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Ampeln in der KMA so geschaltet werden, dass die Fußgänger/innen in einem Zug die Allee queren können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich dafür zu sorgen, dass sein eigenes Versprechen eingehalten wird, nämlich die Zugängigkeit der nördlichen U-Bahneingänge der Station Weberwiese zu ermöglichen. Ferner wird das BA beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Ampeln in der KMA so geschaltet werden, dass die Fußgänger/innen in einem Zug die Allee queren können.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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