Drucksache - DS/1483/III  

 
 
Betreff: Verringerung der budgetunwirksamen Kosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.11.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.  In welchem Umfang ließen sich jährliche buw. Kosten im Bezirk ver­meiden, wenn alle Gebäude, für die derzeit Abschlüsse von Erbbaurechts­verträgen bzw. Direktverkäufe an bestimmte Nutzer vorbereitet werden, im Rahmen des Erbbaurechts auf andere Nutzer übergegangen sind?

Erbbaurechtfälle d. "AG Erbbau"

 

 

Abschluss frühestens

IKT-Nr.

 

 

buw- Kosten 2008 in T€

möglich / vorgese­hen:

 

 

 

 

 

 

9004106

Axel-Springer-Str. 40

507

 

voraussichtlich

6050200

 

 

 

 

Ende 1. Quartal 2010

 

 

 

 

 

 

9004143

Baerwaldstr. 64, 67

936

 

Ende 2010

6050300

 

 

 

 

 

9004543

Bergmannstr. 28, 29

273

 

 

9008397

 

 

 

 

voraussichtlich

6050400

(Sporthalle)

 

 

 

Ende 2010

9007004

Lausitzer Str. 21a

0,5

 

Ende 1. Quartal 2010

6058300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9008700

Schleiermacher Str. 31, 37

143

 

Ende 2009

6064600

 

 

 

 

 

9006148

Urbanstr. 21

 

81

 

noch offen

 

Zwischensumme

1.940,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mögl. zusätzliche Erbbaurechts­ver­träge:

buw- Kosten 2008 in T€

 

 

Baruther Str. 20

126

 

 

9003025

 OZ Baruther 20

 

 

noch offen

9003135

(Sporthalle)

 

 

 

 

 

Friedrichstr. 1-3

 

338

 

 

9004008

(nur Friedrichstr. 1)

100 (von 338)

 

noch offen

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme

464

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme: (1+2)

2.404,5

 

 

 

 

2. Welcher konkrete Zeit-Maßnahme-Plan liegt derzeit hinsichtlich des Ab­schlus­ses weiterer Erbbau rechtsverträge vor?

Siehe Beantwortung Frage Nr.1

3. Warum wurde das Gebäude der zum Schuljahresende 2008/09 aufge­gebenen F.-L.-Jahn-Oberschule bislang nicht aus der lKT-Kostenträgerliste ausgebucht und vorübergehend ins Finanzvermögen übertragen, obwohl dies doch angesichts des langen Vorlaufs der Schließung allen Beteiligten hätte bekannt sein und zum 1.8.2009 erfolgen müssen?

Gemäß einer zunächst mündlichen Aussage von SenFin, soll es ab 2009 möglich wer­den, Schulenstandorte ohne Schulbetrieb für max. 5 Jahre im Finanzvermögen vor­zuhalten. Im November 2009 wird eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage von SenFin erwartet. Danach erfolgt unverzüglich die vorübergehende Umsetzung des Objektes Gräfestr. 85-88 ehemals F.-L.-Jahn –Oberschule in das Finanzvermögen rückwirkend ab 08/2009. 

Dieses Objekt wird nach erfolgter Sanierung ab 09/2010 wieder als Schulstandort genutzt.

1. Nachfrage:

Warum befinden sich in der IKT-Liste 2008 noch zahlreiche Kita-Liegen­schaften, die von freien Trägern für den Betrieb von Kindertagesstätten genutzt werden, obwohl das BA im Sommer 2007 dem Fragesteller i. R. d. Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zugesichert hat, dass alle Kita-Gebäude, die nicht an den Eigenbetrieb bzw. im Rahmen der so genannten 1 -€-Regelung an den jeweiligen freien Träger gehen, auf einen  Sonder­kostenträger gebucht werden und somit keinesfalls buw. Kosten verursa­chen?

Objekte des KITA- Eigenbetriebes werden nicht mehr in der KLR des Bezirkes ge­führt. Objekte der KITA´s in freier Trägerschaft sind weiterhin Bestandteil der KLR des Be­zirkes.

Anfallende Gebäudekosten bw- und buw- Kosten sind auf Infrastrukturkostenträgern abzubilden. Die Umlage der Kosten erfolgt allerdings nicht wie sonst üblich auf Pro­dukte, sondern auf einen s. g. Sonderkostenträger, der eine  Weiterumlegung der Kosten verhindert.  Die buw- Kosten von  KITA´s freier Träger können in der Bud­getberechnung durch SenFin für den Bezirk keine negativen Wirkungen haben.

2. Nachfrage:

Welche Gebäude und Grundstücke außerhalb des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg befinden, sich im Fach- oder Finanzvermögen des Bezirks, mit welcher Nutzung sind diese belegt und wie gestaltet sich die Perspektive hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der damit anfallenden buw. Kosten?

 


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Schulz

                                                                                                                                                                                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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