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Drucksache - DS/1485/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Welche Belastungen resultieren aus der Sportnutzung und
der Immobilie „Baerwaldbad“ für den Bezirkshaushalt? 2. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um diese zu
reduzieren? 3. Woran ist bislang der Abschluss eines
Erbbaupachtvertrags, eine Übertragung oder ähnliches gescheitert? Frau Klebba: Zu 1: Derzeit entstehen durch die Nutzung des Baerwaldbades
für das Schulschwimmen und Vereinssport
keine Belastungen, also keine monatlichen Ausgaben für diese Immobilie.
Der bestehende Pachtvertrag regelt, dass der TSB e.v. alle Kosten einschl.
Grundsteuer und Feuerversicherung trägt. Somit entstehen dem Bezirk aus dem
Betrieb des Schwimmbades grundsätzlich keine realen Kosten. Allerdings ist auch dort die Leistung, die im Bad
vorgehalten wird als kommunale Leistung einem bestimmten Produkt zu zuordnen
und in der KLAR ist das das
Produkt „Bereitstellung von Sportanlagen“ mittels Nutzungsvertrag an vereine,
die im Sinne eines Eigentümers auftreten und dort im Produktbereich Förderung
des Sports zugeordnet. Es werden eben in diesem Produkt nur Objekte erfasst,
bei denen es keine Zahlung und keinen Personaleinsatz des Bezirkes gibt.
Dadurch entstehen ausschließlich kalkulatorische Kosten - budgetunkwirksame
Kosten. Für das Baerwaldbad weist der Kostenstellenbericht 2008
„Infrastrukturkosten“ in Höhe und da schluckt man schon ganz schön von knapp 1
Mio nämlich 990 430 € aus. Die Kosten aus diesem Produkt werden aber bislang
nicht berücksichtigt und führen zu keinem BUW Abzug. Das legt daran, dass wir
derzeit für unseren Bezirk glückliche Situation haben, dass dieses Produkt, wo
es überhaupt genutzt wird, das sind wenige Bezirke zu unterschiedlichen
Buchungen kommt, dass damit dieses aus einer Butgetierung gestrichen worden
ist. Es enthält gar kein Budget und damit auch etwas, was nicht budgetiert wird
unterliegt dann auch nicht einer kalkulatorischen Kostenbetrachtung. Wir sehen
das allerdings so, dass ist ja kein systematischer Nichtberücksichtigung in
einem Budget, sondern das ist jetzt so und das kann sich auch wieder ändern und
deshalb und da komme ich zur Frage 2: Es strebt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an und
wir sind derzeit dabei, aufgrund der besonderen und spezifischen Bedingungen,
die Zustimmung der Senatsfinanzverwaltung zum Abschluss eines
Erbbaurechtvertrages einzuholen. Wir verfolgen damit mehrere Ziele. Der Abschluss eines Erbbaurechtvertrages für das Gebäude
ermöglicht dann auch die Ausbuchung aus der Gebäudebestandsliste, also der
Anlagenbuchhaltung und wird damit auch nicht mehr dem benannten Produkt
zugeordnet und mehr mit kalkulatorischen Kosten belastet. Wir streben an, den Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit
von mindestens 33 Jahren und einen Vertragsbeginn zum 1.1.2011 abzuschließen.
Das würde genau diesen Zeitraum beinhalten, den wir zumindest jetzt in einer
Sicherheit sind, nicht mit budgetunwirksamen Kosten belastet zu werden. In dem Erbbaurechtsvertrag soll dann auch eine
Nutzungsbindung für den Schul- und Vereinssport aufgenommen werden und damit
eben dann auch, auf die Zukunft bezogen das Baerwaldbad zumindest für die
Nutzung der umliegenden Schulen zur Verfügung steht, die das Bad möglichst
fußläufig erreichen können, sodass auch für den Bezirk keine zusätzlichen
Beförderungskosten für die Schüler entstehen, dass es für die Sportvereine zur
Verfügung steht und darüber hinaus auch für weitere Zielgruppen, denn auch jetzt
gibt es ja in dem Bad eine rege Zusammenarbeit auch mit dem
Quartiersmanagement, wo also viele Gruppen auch für das Freizeitschwimmen in
Anspruch nehmen. Wir streben an, dass das Bad als zusätzliche Sportstätte auf
Grundlage der Nutzungsentgelte der Sportanlagennutzungsvorschriften angemietet
werden kann. Das ist nach § 11 des Sportförderungsgesetzes möglich, aber das ist eine Spezifik und ich habe ja
erwähnt, dass wir in Kontakt mit der Senatsfinanzverwaltung treten, um die
Bedingungen für einen Erbbaurechtsvertrag dann auch entspr. auf eine gute
Grundlage zu stellen. Zu 3:Aus Sicht des BA sind vorbehaltlich der Zustimmung von
SenFin keine weiteren Hürden bekannt, die auf ein Scheitern eines solchen
Vorhabens schließen lassen und der Pachtvertrag mit dem TSB besteht weiter und
ist abgeschlossen bis zum 31.12.2012. Herr Wesener: Vielen Dank. Sie haben ja schon etwas gesagt über den
Pachtvertrag. Mich würde da interessieren, wäre der jetzige Nutzer nach ihrer
Kenntnisnahme, nach ihrem Kenntnisstand in der Lage bei Abschluss eines
Erbbaupachtvertrages den Erbbaupachtzins zu zahlen. Frau Klebba: Na ja, genau das habe ich ja in meiner Beantwortung durchaus
schon ausgedrückt. Genau das ist ein Verhandlungsgegenstand, dass natürlich mit
einer gemeinnützigen Nutzung und mit der Herstellung des Betriebes dort der
Erbauzins vom Betreiber in dieser Höhe nicht ohne weiteres aufgebracht erden
kann und insofern die Frage, inwieweit Wasserfläche für den Schwimmsport
angemietet werden kann und damit das Schwimmbad für den Bezirk in der
dargestellten Nutzung erhalten werden kann, dass ist das Besterben des
Bezirkes, dies möglichst möglich zu machen. Herr Wesener: Es gibt ja vermutlich noch einen weiteren Punkt, der wichtig
ist in Sachen Finanzierung und das sind die Zuschüsse der BBB. Ist denn
sichergestellt, dass es diese Zuschüsse auch in kommenden Jahren geben wird. Frau Klebba: Ja, sie wissen ja, dass beim Baerwaldbad im Grunde nichts
sichergestellt ist, weil wir dort durch die Initiative auch des jetzigen
Betreibers ja, etwas versucht haben, was an sich von Anfang an unmöglich
erschien, nämlich es handelt sich um ein Bad, dass vom Land Berlin Aufgegeben
worden ist und viel Initiative überhaupt wieder
Herr Kliesch: Habe ich das richtig verstanden, Frau Klebba, dass bei dem
Baerwaldbad davon auszugehen ist, dass für den Bezirk keine Einnahmen durch den
Pachtzins zu erwarten sind und dass dieses Modell keine Einnahmen mit
Erbbaupachtverträgen eine Variante sit für weitere bezirkliche Immobilien. Frau Klebba: Also, was zu erwarten ist, kann ich zu dem Zeitpunkt noch
nicht sagen, Herr Kliesch, weil wir sind noch nicht in der Phase, dass wir in
eine tatsächliche Aushandlung der Erbbauvertrages eingetreten sind, allerdings,
das habe ich dargestellt, wäre es ein solches Modell, in dem mit Abschluss
eines Erbbauvertrages keine Erbbauzinseinnahmen zu erwarten wären. Zur 2. Frage: Das würde ich keinesfalls so sehen, allerdings
gibt es noch andere Objekte, also konkret ist mir ein anderes Objekt bekannt
nämlich die Alte Feuerwache, wo wir auch in einer ähnlichen Lage sind und auch
das ist eine Infrastruktureinrichtung, die wir für den Bezirk unverzichtbar sehen und aus diesem
Grunde, auch dort nach einer Möglichkeit suchen, wie uns eine Belastung einer
kalkulatorischen Kosten ermöglicht, uns dennoch einen Weiterbetrieb im Sinne
der derzeitigen Nutzung ermöglicht und in dem Sinne wäre es aus Sicht des
Bezirkes tatsächlich ein monetärer und auch ein inhaltlicher gewinn, wenn das auf
diese Weise ermöglicht werden würde. Herr Becker: Können sie bestätigen, dass der Pächter vor über einem Jahr
einen Antrag auf Abschluss eines Erbbaupachtvertrages gestellt hat und dieser
Antrag bis heute nicht beschieden ist. Können sie uns die Gründe dazu nennen. Frau Klebba: Ja, sehr geehrter Herr Becker, ja es ist richtig, es ist mir
bekannt, dass ein solcher Antrag auf Abschluss eines Erbbauvertrages vom
Betreiber eingegangen ist. Die Gründe, warum also wie schwierig der ganze Sachverhalt
ist, den hab ich, denke ich hier auch deutlich gemacht und damit hängt auch
zusammen, dass es sich hier eben nicht um einen normalen Aushandlungsprozess
eines Erbbauvertrages handelt, sondern dass verschiedene Abwägungstatbestände
geleistet werden müssen, um auf einer nachvollziehbaren und auch den
rechtlichen Bedingungen auf einer solchen Grundlage, dann ein Erbbauverhältnis
auch langfristig tragfähig ist und weder zum Schaden des Bezirkes, noch zum
Schaden des Betreibers und letztlich der Bevölkerung auswirken wird. |
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