Drucksache - DS/1482/III  

 
 
Betreff: Baustopp der Umbauarbeiten am Franz-Mehring-Platz (Friedrichshain)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.11.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Warum kam es zur Unterbrechung der Bauarbeiten an der Kreuzung Straße der Pariser Kommune/ Rüdersdorfer Straße?
  2. Wann ist mit der Fortsetzung und wann  mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?
  3. Wie hoch sind die eventuell auf das BA zukommenden Schadensersatzforderungen, die eine Baufirma erwägt gegen das BA zu richten und wie beurteilt das BA dies aus rechtlicher Sicht?
  1. Nachfrage:

Wie erklärt sich das BA die Differenz zwischen den vom BA errechneten 50 wegfallenden Parkplätzen zu den von einer AnwohnerInneninitiative errechneten 70 wegfallenden Parkplätzen (von vormals 85)?

Frau Kalepky:

Zu1:

Von der Verkehrslenkungsbehörde sind die damals akzeptierten freigegebenen Planungen grundlegend noch mal verändert worden, d.h. jetzt müssen in der Straße Pariser Kommune Mittelinseln für die Fußgängerquerung eingebaut werden.

Zu 2:

Der Baufirma wurde inzwischen die neu abgestimmte Planung  übergeben und sie hat am 22.10. also, relativ kurz zurückliegend die Bauarbeiten wieder begonnen. Wir haben heute noch mal Vorort kontrolliert. Es wird gebaut.

Zu 3:

Trotz mehrfacher Aufforderung des Tiefbauamtes an die Firma, ein prüffähiges Nachtragsangebot für den entstandenen Mehraufwand einzureichen,  liegt bis heute ein solches nicht vor, daher sind alle Angaben für eventuell entstandene Mehrkosten spekulativ und nicht benennbar.

Zur Nachfrage:

Das hat etwas mit den Ermittlungsansätzen zu tun nämlich der einfachen Zählung oder Aufmass und Berechnungen und dadurch Ableitungen dann vom fehlenden Parkierungsflächen. Die Bürgerinitiative Hat die dort parkenden Autos gezählt und hat davon abgeleitet, wie viele -nämlich 50 durch den Umbau hier nicht mehr stehen können. Das Tiefbauamt hat anhand der Planungen ausgemessen, auf welcher Läge die Stellplätze entfallen müssen. Deswegen 78. Anhand des gültigen Richtwertes von 5,50 m in der Länge eines Autos, eines PKW Stellplatzes beim Längsparken und 2,20 m Breite pro PKW Stellplatzes in Querparkrichtung. Das ist enstpr. berechnet worden. In der Praxis natürlich stehen die Autos aber immer anders, als man denkt und insofern gibt es dort durchaus eine Differenz zwischen den 50 bzw. 70.

 

Frau Leese:

In welcher Art und Weise haben sie denn die ganze Zeit und insb. Vor Beginn der Bauarbeiten mit der Verkehrslenkungsbehörde zusammen gearbeitet, wenn wie sich jetzt rausstellt, dass die Planungen so nicht gehen, wie ursprünglich mal gewollt waren.

 

Frau Kalepky:

Wir haben sehr heftig abgestimmt, aber es gibt offensichtlich Situationen, wo die Verkehrslenkungsbehörde dann gesagt hat, wir brauchen noch Mittelinseln. Das war tatsächlich so nicht geplant. Die Planungsunterlage war intensiv abgestimmt mit der Verkehrslenkungsbehörde, sie waren frei gegeben. Das habe ich ja am Anfang zu ihrer 1. Frage beantwortet und insofern ist es so, wie es jetzt ist. Ich weiß, dass sehr viele ja, ich habe etliche Mails bekommen. Herr Frey, der dort hinten sitzt hat ja in der Berliner Woche auch noch mal darüber berichtet, nachdem er mit mir rückgekoppelt hatte.  Das ist einfach so. Natürlich  en extrem störender Prozess gewesen bezogen auf die lange Baustelle, aber es ist eben so, dass die Mittelinseln jetzt dazu kommen mussten und die Verkehrslenkungsbehörde dieses eben gefordert hat.

Herr Müller:

Ich will auch noch mal in die gleiche Kerbe hauen – Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin -  Ist es nicht so, dass es einen Anspruch auf eine einmalige Zusage der Verkehrslenkung gibt, dass die auch eingehalten wird. Vor welchem Hintergrund konnte die Verkehrslenkung jetzt davon abweichen. Was ist da die Rechtsgrundlage.

 

Frau Kalepky:

Ist aufgrund etlicher Diskussionen eben tatsächlich so gewesen, dass die Verkehrslenkungsbehörde festgestellt hat, es müssen Mittelinseln dort hin.

 

 

 
 

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