Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt bis
zur BVV im November hinsichtlich der
Wiedereröffnung der
Jugendverkehrsschule Weinstraße zu prüfen unter welchen Umständen dies
zeitnah geschehen kann.
U.a. sind zu prüfen:
- derzeitiger
baulicher Zustand der Anlagen und ggf. Ersatzbedarf/Reparaturbedarf,
- Betreibermodelle
ohne Zuschüsse aus dem Bezirkshaushalt (z.B. durch arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen bzw. längerfristiger im Rahmen des ÖBS),
- Möglichkeiten
der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröffnung,
- möglicher
Zeitpunkt der Wiedereröffnung,
- Möglichkeit
von Angeboten der Verkehrserziehung über Schüler/innen- und
Kita-Gruppen
hinaus,
- Auslastung
auch an Nachmittagen.
Begründung:
Während der SeniorInnen-BVV am
29.8.07 gab es u.a. eine Frage zum derzeitigen
Zustand des Verkehrskindergartens im
Barnimkiez. Von Seiten des
Bezirksamtes
wurde eine Prüfung der
Wiederinbetriebnahme zugesichert. Der oben stehende
Antrag konkretisiert und erweitert
dies.
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt bis
zur BVV im November hinsichtlich der
Wiedereröffnung der
Jugendverkehrsschule Weinstraße zu prüfen unter welchen Umständen dies
zeitnah geschehen kann.
U.a. sind zu prüfen:
- derzeitiger
baulicher Zustand der Anlagen und ggf. Ersatzbedarf/Reparaturbedarf,
- Betreibermodelle
ohne Zuschüsse aus dem Bezirkshaushalt (z.B. durch arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen bzw. längerfristiger im Rahmen des ÖBS),
- Möglichkeiten
der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröffnung,
- möglicher
Zeitpunkt der Wiedereröffnung,
- Möglichkeit
von Angeboten der Verkehrserziehung über Schüler/innen- und
Kita-Gruppen
hinaus,
- Auslastung
auch an Nachmittagen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.09.07 folgendes
Er-suchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt bis
zur BVV im November hinsichtlich der Wieder-
eröffnung der Jugendverkehrsschule
Weinstraße zu prüfen unter welchen Umstän-den dies zeitnah geschehen kann.
U.a. sind zu prüfen:
- derzeitiger baulicher Zustand der Anlagen
und ggf. Ersatzbe-darf/Reparaturbedarf,
- Betreibermodelle ohne Zuschüsse aus dem
Bezirkshaushalt (z.B. durch ar-beitsmarktpolitische Maßnahmen bzw.
längerfristiger im Rahmen des ÖBS),
-
Möglichkeiten der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröff-nung,
- möglicher Zeitpunkt der
Wiedereröffnung,
- Möglichkeit von Angeboten der
Verkehrserziehung über Schüler/innen- und
Kita-Gruppen hinaus,
- Auslastung auch an Nachmittagen.
Hierzu
wird berichtet:
Derzeit unterhält der Bezirk 3 Jugendverkehrsschulen, die in
Betrieb sind:
•
OT Kreuzberg - Wassertorplatz 3
- Wiener Str. 59 c
•
OT Friedrichshain - Weinstr. 1 (im Barnimkiez)
Die Verantwortung für die
Koordination und Organisation der Verkehrsschulen ob-
liegt dem Schulamt.
1 von 2
Da
das Bezirksamt über keine eigenen Personalressourcen verfügt, werden die
Jugendverkehrsschulen
im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der
Bildungseinrichtung
für Berufliche Umschulung und Fortbildung des Berufsförde-rungswerkes
Bekleidung Berlin e.V. (BUF e.V), Rigaer Str. 73, 10247 Berlin, betrie-ben.
Am
Standort Weinstraße kam es zu einem kurzfristigen personellen Engpass, der
aber
zeitnah kompensiert werden konnte.
Momentan
wird versucht im Rahmen des ÖBS (Öffentlicher Beschäftigungssektor) das Angebot
zu sichern.
Alle
3 JVS stehen während der Schulzeit den Grundschulen des Bezirks für die im
SchulG vorgesehene Verkehrs- und Mobilitätserziehung (inkl. Radfahrprüfung) zur
Verfügung. Auch Kita-Gruppen des Bezirks nutzen das Angebot nach Absprache mit
dem Personal vor Ort.
Darüber
hinaus bietet BUF e.V. überwiegend an den JVS im OT Kreuzberg Freizeit-projekte
an Nachmittagen, Wochenenden und in den Ferien an. Aber auch in der JVS
Weinstraße gibt es an Nachmittagen - je nach Bedarf - betreute Angebote für
Kinder aus dem Wohnumfeld.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine
Berlin, den 07.11.2007
28.11.2007
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DRUCKSACHE wird in den Ausschuss für Schule überwiesen
13.02.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des
Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des
Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.