Drucksache - DS/0226/III  

 
 
Betreff: Folgen der Bewilligungspraxis des Job-Centers Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen Überblick darüber vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur Verfügung stehenden Förderinstrumente) vom Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg nicht oder nur teilweise bewilligt worden sind.

Des weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger, Einrichtungen und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis schließen müssen.

 

Begründung:

 

Durch die gemeinsame Verantwortung von Bezirk und Agentur in der Trägervertretung sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Eingliederungstitel des Job-Centers zugunsten der bezirlichen Infrastruktur eingesetzt wird. Wenn es diesbezüglich zu Schwierigkeiten kommt, muss die BVV davon so schnell wie möglich unterrichtet werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job-Center überwiesen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen Überblick darüber vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur Verfügung stehenden Förderinstrumente) vom Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg nicht oder nur teilweise bewilligt worden sind.

Des weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger, Einrichtungen und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis schließen müssen.

 

 

23.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.05.2007 mit der DS/0226/III – Folgen der Bewilligungspraxis des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg – folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen Überblick darüber vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur Verfügung stehenden Förderinstrumente) vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg nicht oder nur teilweise bewilligt worden sind.

Des Weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger, Einrichtungen und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis schließen müssen.

Hierzu wird berichtet:

Die Geschäftsführung des JobCenter und das Bezirksamt haben verschiedentlich in den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und des Ausschusses für Beschäftigung und JobCenter über die Planung und Umsetzung der Eingliederungsinstrumente gemäß SGB II berichtet.

Das JobCenter hat dem Bezirksamt eine Übersicht mit allen beantragten Beschäftigung schaffenden Maßnahmen 2007 für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Diese Übersicht wurde von der Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und JobCenter nach Bedarf des Bezirksamtes ausgewertet. Da das JobCenter die Übersichten ausdrücklich zum internen Gebrauch überlassen hat, darf das Bezirksamt die ausgewerteten Listen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen.

Entgegen dieses Hinweises bietet das Bezirksamt jedoch an, die Übersichten und die hausinterne Auswertung in der Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und JobCenter im Bedarfsfall einzusehen. Abschriften beziehungsweise Vervielfältigungen in Teilen oder als Ganzes schließt das Bezirksamt aus.

In der Umsetzung des Eingliederungstitels 2007 gab es wie bereits mehrfach erläutert einige Schwierigkeiten. Wegen einer verhältnismäßig hohen Mittel-vorbindung aus 2006, geringerer Finanzzuweisungen in 2007, einer geänderten strategischen Zielrichtung zugunsten von Qualifizierung und Fortbildung, hoher Aktivität von Kunden in Eingliederungsmaßnahmen und der Verfügbarkeit des Kundenstamms verlief die anfängliche Umsetzung der Eingliederungsinstrumente in 2007 nicht reibungslos. Jedoch konnten im Verlauf des Jahres unter anderem durch zusätzliche Mittelzuweisung aus einer Umverteilung unter den Berliner JobCentern und zusätzlicher Mittel aus der abgelaufenen Förderperiode des ESF die anfänglichen Schwierigkeiten gemildert werden. Die Situation der Bewirtschaftung des Eingliederungstitels stellt sich perspektivisch für 2008 deutlich besser dar als im Januar 2007. Die Vorbindungen aus 2007 für das kommende Haushaltsjahr werden deutlich geringer ausfallen und werden von der Geschäftsführung als positiv zur erfolgreichen Umsetzung des Eingliederungstitels eingeschätzt.

Einen Überblick über die Träger, Einrichtungen und Projekte, die aufgrund abgelehnter Maßnahmeanträge ihre Arbeiten einstellen oder sogar Einrichtungen schließen mussten sind dem Bezirksamt nicht bekannt geworden. Eine verbindliche Übersicht kann das Bezirksamt nicht liefern, da es hierfür keine Kommunikationsstruktur oder ähnliches gibt. Zudem sind die Einrichtungen nicht verpflichtet dem Bezirksamt darüber Informationen bereit zu stellen. Einige Träger haben das Bezirksamt auf ihre wirtschaftliche Situation durch Nichtbewilligung von Maßnahmen hingewiesen. Abgesehen davon, dass das Bezirksamt in verschiedenen Einzelfällen mit der Geschäftsführung des JobCen-ter Lösungen gesucht und gefunden hat, muss deutlich gemacht werden, dass die AntragstellerInnen von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung haben; auch nicht wenn eine Maßnahme schon einmal bewilligt worden ist. Die Bewilligungen sind zeitlich und in ihrem Gesamtumfang begrenzt sowie abschließend konzipiert.

Auf die Tatsache dass sich Beschäftigungsförderung und soziale Infrastruktur einander bedingen nimmt der Gesetzgeber keine Rücksicht. Vielmehr ist es Aufgabe des JobCenter Beschäftigungsförderung auch im Interesse der Kommune umzusetzen. Diese Interessen werden vom JobCenter berücksichtigt. Zusätzlich setzt sich das Bezirksamt für noch verbindlichere Strukturen in der Beschäftigungsförderung ein. Die Interessen der Beschäftigungsträger werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom Bezirksamt sowie im Interesse der BürgerInnen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und derer die von sozialer Infrastruktur nutznießen, unterstützt.

Für die Maßnahmeplanung 2008 konnte das Bezirksamt bereits seine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Eingliederungsinstrumente an das Job-Center abgeben.

Zum 30.09.2007 hat das JobCenter interessierte Beschäftigungsträger aufgefordert Maßnahmekonzeptionen für 2008 einzureichen. Insgesamt wurden ~400 Konzeptionen zu ABM und weitere ~ 800 Konzeptionen zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung und Entgelt eingereicht, was in etwa der Größenordnung in 2007 entspricht.

In Verabredung mit dem JobCenter konnte das Bezirksamt alle Konzeptionen in einem Ranking bewerten und die kommunalen Schwerpunkte als Durchführungsempfehlung abgeben. Nunmehr werden die Konzeptionen auf Durchführbarkeit geprüft und mit den kommunalen Empfehlungen abgeglichen. Anschließend werden die Beschäftigungsträger, deren Konzeptionen als durchführbar gelten zur Antragstellung aufgefordert. In diesem Verfahren gilt den Konzeptionen mit kommunaler Empfehlung besonderes Augenmerk und werden in Kommunikation mit dem JobCenter vor dem Hintergrund rechtlicher Durchführbarkeit und verfügbaren Kundenstamm verwirklicht. Das Bezirksamt wird die Umsetzung seiner Empfehlungen ständig nachverfolgen und in Einzelfällen, in denen eine Umsetzung zu scheitern droht, unverzüglich mit dem JobCenter ins Gespräch kommen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:  § 13 Abs. 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 21.11.2007

 

28.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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