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Drucksache - DS/0130/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt, zur BW im
April darzulegen, inwieweit es planungsrechtliche Möglichkeiten sieht, auch
beim Verkauf der GSG als Bezirk Einfluss auf die Mischung der Gewerbemieter in
den im Bezirk existierenden 22 GSG-Gewerbehöfen zu nehmen. Begründung: Bei Antragsabgabetermin scheint es
so, dass die GSG verkauft wird. Dies könnte aus unserer Sicht negativen
Einfluss auf die Struktur der Gewerbemieter in den "GSG-Höfen" haben
und zwar so, dass "laute produzierende kleinteilige Betriebe" (wie.
z.B. Tischlereien, Druckereien u.ä.) schrittweise hinausgedrängt werden
könnten. Dies widerspricht den Interessen des Bezirkes und auch der typisch
"Kreuzberger Mischung". Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und Wirtschaft,
Bürgerdienste und Ordnungsamt (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das BA wird beauftragt, zur BW im
April darzulegen, inwieweit es Instrumente und Möglichkeiten sieht, auch beim Verkauf
der GSG als Bezirk Einfluss auf die Mischung der Gewerbemieter in den im Bezirk
existierenden 22 GSG-Gewerbehöfen zu nehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0130/III wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des BA wird zur Kenntnis genommen. |
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