Drucksache - DS/0342/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, wie die durch jugendliche Skater verursachte Lärmbelästigung in der
Einmündung Revaler/Gubener Straße auf der neu errichteten Mittelpromenade der
Warschauer Straße, unterbunden werden kann. Ferner sind Alternativen
aufzuzeigen, wie Jugendliche im Bereich kostenlos skaten können. Der BVV ist bis zur September
Sitzung 2007 Bericht zu erstatten. Begründung: In der neu errichteten
Mittelpromenade auf der Warschauer Straße wurde ein Teil der Fläche mit Platten verlegt und
wurden neue Sitzbänke mit einer ebenen Sitzfläche aufgestellt. Jugendliche
benutzen diesen Bereich (Platten, Bänke) als Skaterbahn so dass Anwohner sich in
den Mittags und Abendstunden von dem Lärm gestört fühlen. Es wird berichtet
dass es unmöglich ist die Fenster der anliegenden Wohnungen zu öffnen oder
auf dem Balkon zu verweilen. Änderungsvorschlag in der BVV vom 10.07.2007 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, welche Alternativen für Skater/-innen im Bereich Warschauer
Straße/Revaler Straße/Gubener Straße für die Ausübung ihres Sports geschaffen
werden können Der BVV ist bis zur September
Sitzung 2007 Bericht zu erstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, welche Alternativen für Skater/-innen im Bereich Warschauer
Straße/Revaler Straße/Gubener Straße für die Ausübung ihres Sports geschaffen
werden können Der BVV ist bis zur September
Sitzung 2007 Bericht zu erstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0342/III wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0342/III wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0342/III wird zur Kenntnis genommen. |
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